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Rechtsanwalt für Leasing

Was ist Leasing?

Leasing ist ein Begriff aus dem Bankrecht bzw. Kreditrecht. Es wird häufig anstelle eines herkömmlichen Kredits als Finanzierungsalternative genutzt. In der Regel kauft und finanziert ein Leasinggeber einen bestimmten Gegenstand; der Leasingnehmer darf diesen gegen regelmäßige Zahlungen nutzen. Es gibt unterschiedliche Varianten des Leasing.  

 

Eigentumserwerb

Das Leasing ist nicht zu verwechseln mit dem Mietkauf – beim Leasing findet grundsätzlich kein Eigentumserwerb durch den Leasingnehmer statt. Eigentümer bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit der Leasinggeber. Dies führt dazu, dass bei Nichteinhaltung bestimmter Vertragsbedingungen (etwa maximale Kilometerleistung eines Fahrzeugs) zusätzliche Zahlungen auf den Leasingnehmer zukommen können. Es gibt Leasingvarianten, bei denen dem Leasungnehmer am Vertragsende ein Kauf des Leasingobjekts angeboten wird. 

 

Welche Gegenstände eignen sich für das Leasing?

Für Leasing eignen sich Gegenstände, die langfristig genutzt werden und deren Nutzung nicht von der Nutzung anderer Objekte abhängig ist. Geleast werden häufig

 

  • Autos,
  • Notebooks bzw. Laptops,
  • Landmaschinen,
  • LKW,
  • Industriemaschinen,
  • Immobilien.

 

Nicht geeignet sind Gegenstände, die nur nutzbar sind, wenn man sie fest mit einer anderen Sache verbindet – z.B. durch festen Einbau in einem Gebäude oder eine dauerhafte Verbindung mit einem Grundstück. Ebenfalls ungeeignet sind Verbrauchsgüter wie Vorräte oder Produktionsmaterial.

 

Vor- und Nachteile des Leasing

Positiv:

  • Keine große Investition erforderlich,
  • bei Leasing für gewerbliche Zwecke sind Raten steuerlich absetzbar,
  • es stehen neue und aktuelle Maschinen oder Fahrzeuge zur Verfügung,
  • für Unternehmen ist Leasing – anders als Kredit – bilanzneutral.

Negativ:

  • Kein Austausch des Leasingobjekts während Vertragslaufzeit,
  • Leasingraten belasten „Haushaltskasse“ bzw. laufenden Etat des Betriebes,
  • oft höhere Gesamtkosten als bei vergleichbarem Kauf,
  • Leasingnehmer kann oft nicht während Vertragslaufzeit kündigen,
  • Leasinggeber kann bei Zahlungsverzug fristlos kündigen.

 

Vertragsvarianten beim PKW-Leasing

Beim PKW-Leasing gibt es zwei häufige Vertragsvarianten:

  • Kilometer-Leasing: Raten sind von Jahresfahrleistung abhängig. Diese wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Fährt der Kunde weniger, erhält er Geld zurück – fährt er mehr, muss er zusätzlich einen Betrag bezahlen.
  • Restwert-Leasing: Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, welchen Restwert der PKW bei Vertragsende voraussichtlich haben wird. Ist der Restwert dann aber laut Gutachten geringer, muss der Kunde zusätzlich zahlen. Ist der Restwert höher, erhält der Kunde oft einen bestimmten Prozentsatz des zusätzlichen Wertes.

 

Woraus muss man beim Autoleasing achten?

  • Haftpflicht und Vollkasko abschließen,
  • Reparaturen zahlt Leasingnehmer,
  • sehr günstige Raten gehen oft mit sehr hoher Anzahlung einher,
  • Restwert-Leasing oft nachteilig: Restwert bestimmt Gutachter des Leasinggebers.

 

Gesetzliche Vorschriften

Eine direkte gesetzliche Regelung des Leasing gibt es nicht – allerdings beschäftigen sich diverse Vorschriften in verschiedensten Gesetzen mit Einzelaspekten. Da das Leasing Ähnlichkeit mit der Miete hat, werden oft die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts entsprechend angewandt; teilweise mit Anleihen aus dem Recht des Kaufvertrages. Der Leasingvertrag gilt als gemischttypischer Vertrag.

 

Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr bankrechtliches Problem oder Ihre Frage zum Leasing? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

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Informationen zum Thema Leasing

Das Leasing ist eine besondere Vertragsform, die nicht im Gesetz regelt ist. Wesentliche Rechte und Pflichten beim Leasing sind, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine Leasingrate zahlt und im Gegenzug ein Nutzungsrecht am vereinbarten Leasinggegenstand erhält.

Es gibt zwei grundsätzliche Leasingformen in Deutschland. Zum einen das sogenannte Operateleasing und zum anderen das Finanzierungsleasing. Beim Operateleasing steht ausschließlich die Nutzung des Leasinggegenstandes im Vordergrund. Dies ist beim Finanzierungsleasing nicht der Fall. Mithilfe der Leasingrate möchte beim Finanzierungsleasing der Leasingnehmer den Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer finanziert haben. Die kontinuierliche Bezahlung der Rate soll somit das Leasingobjekt „abbezahlen“.

Ja nach dem welches Leasing-Modell die Parteien vereinbart haben, richtet sich natürlich auch die Höhe der monatlichen Leasingrate. Steht die Nutzung im Vertrage im Vordergrund, dann ist die die Rate im Vergleich zur Finanzierung erheblich niedriger.

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