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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nachlasspflegschaft
Erbrecht
Erbschaftsteuer zukünftig schon vor Klärung der Erbenstellung zu zahlen?
Anmerkungen zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.04.2022 (II R 17/20)
Ein Beitrag von Ralph Butenberg, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht
„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“ – Benjamin Franklin, 1789.
Niemand, der oder die in der steuerlichen Beratungspraxis tätig ist, wird den obenstehenden Satz bestreiten – Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit einem solchen Ausnahmefall hatte sich der Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 27.04.2022 zu befassen. Streitig war, ob bei Erlass des Erbschaftsteuerbescheides bereits Festsetzungsverjährung eingetreten und die Erbschaftsteuerforderung deshalb nicht mehr rechtmäßig festgesetzt werden konnte. Fallfrage war u.a., wann die 4-jährige Festsetzungsfrist des § ... weiter lesen
Erbrecht
Die wichtigsten Aspekte des Nießbrauchrechts im Überblick!
Sie interessieren sich dafür, Vermögenswerte wie Grundstücke, Häuser oder Wohnungen auf die nächste Generation zu übertragen, sei es, um dem Nachwuchs finanziell für den Bau eines Eigenheims unter die Arme zu greifen oder aus steuerlichen Erwägungen heraus. Dennoch möchten Sie sich dabei umfassende Freiheiten und Verfügungsmöglichkeiten bewahren?
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen das Konzept des Nießbrauchrechts, das Ihnen sowohl Flexibilität ermöglicht als auch steuerlich meist eine äußerst sinnvolle Option darstellt, um dem Finanzamt legal so wenig wie möglich abzutreten.
Wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder eine Immobilie übertragen, geschieht dies in der Regel über einen Kaufvertrag oder eine Schenkung. Im ... weiter lesen
Erbrecht
Der Erbschein in Deutschland
Im Falle des Erbfalles stellt sich für die Erben immer die Frage, was mit der Erbmasse geschieht. Geht diese automatisch auf die Erben über oder muss die Übertragung beim Nachlassgericht beantragt werden?
Der Erbfall
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht die Erbmasse kraft Gesetztes automatisch auf die Erben über.
„(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“
Die Erben erhalten daher grundsätzlich die vollständige Erbmasse ohne das Sie die Übertragung gesondert beantragen müssen. Bei der Übertragung gibt es jedoch einiges zu beachten. Insbesondere muss vorab geprüft werden, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Ein ... weiter lesen
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