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Informationen zum Thema Öffentliches BauR

Das öffentliche Baurecht gehört zum öffentlichen Recht und gilt als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, dass durch ein Über- und Unterverhältnis geprägt ist. In erster Linie ist Bestandteil des Baurechts, sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die ein Bauvorhaben als solches betreffen. Insbesondere ist dabei das Baugesetzbuch als Bundesgesetz anzuwenden.

Allerdings ist das öffentliche Baurecht nicht nur Bundesrecht, sondern es gibt neben dem Baugesetzbuch auch Landesregelungen, wie zum Beispiel das Bauplanungsrecht. Jedes Bundesland hat somit individuelle baurechtliche Vorschriften, die sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden können. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass in Hamburg für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bremen, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Öffentliches BauR
Baurecht und Architektenrecht Braucht man eine Baugenehmigung für Gartenhaus, Carport usw.?
Wer ein Haus bauen möchte, benötigt dafür eine Baugenehmigung. Aber wie sieht es etwa bei einem Gartenhaus, einem Carport oder einer Garage aus? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Dass Grundstückseigentümer vor dem Bau ihres Eigenheims eine Baugenehmigung einholen müssen, ist nichts Erstaunliches. Aber auch bei kleineren Objekten sollten sie vorsichtig sein. Denn das öffentliche Baurecht schreibt vor, dass der Bauherr normalerweise vor Errichtung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung einholen muss. Diese muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt werden, wenn dem jeweiligen Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies beurteilt sich nach den Vorschriften von §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), den Vorgaben der ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
11.11.2017
Der Fall: Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. Die Entscheidung: Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Zu Balkonen am Baudenkmal nicht auch noch ein Außenaufzug
Berlin (jur). Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude schon durch Balkone beeinträchtigt ist, können die Eigentümer nicht auch noch einen Außenaufzug anbauen. Durch die bereits bestehende Beeinträchtigung bekommen weitere Anbauten ein stärkeres Gewicht, betonte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 20. Juni 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 247.19).  Damit unterlag ein Wohnungseigentümer in Berlin. Das Haus aus dem Jahr 1873 ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles am Kollwitzplatz. Die Wohnungseigentümergemeinschaft möchte im Innenhof einen Außenaufzug anbauen. Die Baubehörde lehnte dies mit Hinweis auf den Denkmalschutz ab.  Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Gebäude sei ein erhaltenswertes Dokument der Berliner Mietshausarchitektur des ... weiter lesen
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