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Leonid Ginter
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Tobias Humpf
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Dr. Thomas Beger
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Online-Banking
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Darlehensverträgen der Sparkassen (u.a. KSK Göppingen/Waiblingen) aussichtsreich!
Darlehensnehmer der Sparkassen bundesweit aufgepasst!
Der Widerrufsjoker ist zurück!
Vorab: Ziel des Widerrufs ist die Vertragsrückabwicklung, i.E. der Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus den hoch verzinsten Altverträgen (von teilweise über 4 % p.a.), dies verbunden mit der Möglichkeit der Refinanzierung zu (historisch) extrem günstigen Konditionen (bei einer Drittbank) und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen i.H.v. 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung.
Zu den Darlehensverträgen/der Widerrufsinformation der Sparkassen (häufig Ziff. 14 des Vertrages):
Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung sind eine sehr hohe ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehen, Verbraucherdarlehen, Baudarlehen:
Kredite vergleichen – Wichtige Begriffe, die Sie kennen sollten:
Worin unterscheiden sich Effektiv und Nominalzins?
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen dem Effektiv- und Nominalzins. Hierbei sollte man beim Vergleich verschiedener Kreditangebote stets den Effektivzins zugrunde legen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Der Effektivzins bezeichnet die tatsächlich anfallenden gesamten Kosten. Er beinhaltet nicht nur die monatlichen Zinsen, sondern auch die weiteren anfallenden Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder die Zinsfestschreibungsdauer.
Der Nominalzins (auch Sollzins genannt) hingegen unterscheidet sich vom Effektivzins dadurch, dass er keinerlei weitere Kosten, wie etwa Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren enthält. Er gibt lediglich den ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Audi-Fahrer aufgepasst - jetzt KFZ-Finanzierung widerrufen und Verträge rückabwickeln/Fahrzeug zurück geben!
Audi-Fahrer aufgepasst - jetzt KFZ-Finanzierung widerrufen und Verträge rückabwickeln/Fahrzeug zurück geben!
Hierfür öffnet eine darlehensnehmerfreundliche Rechtsprechung Tür und Tor.
Darlehensnehmer kreditfinanzierter Fahrzeuge wurden hiernach nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, so ein aktuelles Urteil der LG Ravensburg, wonach ein Verstoß gegen Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 EGBGB a.F. vor, da unzutreffende bzw. irreführende Angaben über den darlehensnehmerseitig geschuldeten Tageszins nach erfolgtem Widerruf gemacht wurden.
Konkret:
Die Widerrufsinformation der Beklagten ist hiernach vorliegend nicht ordnungsgemäß, weil der Darlehensnehmer nicht ausreichend (hier irreführend) über sein Widerrufsrecht gem. ... weiter lesen
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