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Das Verkehrsrecht berührt jeden Bürger, der sich im Straßenverkehr bewegt. Sei es als Fahrradfahrer, als Fußgänger, als Kraftradfahrer oder als Autofahrer. Im weitesten Sinne umfasst das Verkehrsrecht sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr, ergo der Veränderung des Ortes von Gütern und Personen, in Zusammenhang stehen. Das Verkehrsrecht auf bundesdeutschen Verkehrswegen ist durch zahlreiche Vorschriften und Gesetze geregelt. Von höchster Relevanz sind hierbei die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Straßenverkehrszulassungsordnung.

So gut wie jeder kollidiert zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Verkehrsrecht

Es handelt sich beim Verkehrsrecht dabei nicht um einen klassischen Rechtsbereich. Vielmehr setzt es sich aus verschiedenen Teilgebieten zusammen. Hierzu zählen das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Versicherungsrecht. Als Person ist es ein Unfall im Straßenverkehr, der mit am öftesten dazu führt, dass man mit dem Verkehrsrecht konfrontiert ist. Mit Unfall ist damit nicht nur ein "normaler" Autounfall gemeint wie ein Unfall beim Parken oder auch ein Wildunfall oder eine Massenkarambolage, wie sie sich zum Beispiel bei Nebel auf der Autobahn ereignet. Auch als Fußgänger kann man in einen Autounfall, Radunfall oder in einen Kraftradunfall involviert sein. Ist ein Unfall geschehen, dann sind die daraus resultierenden Konsequenzen nicht selten groß. Der Ablauf des Unfalls muss offen gelegt werden, ein Unfallbericht muss verfasst werden, die exakten Unfallschäden sind zu bewerten. Oftmals sind dafür aufwendige Gutachten von Nöten. Wie sieht es mit dem eigenen PKW aus? Liegt ein Totalschaden vor oder ist nur der Wert gemindert? Wer kommt für die Kosten der Abschleppung auf? Sind Personen verletzt worden oder gar ums Leben gekommen? Sind Schmerzensgeld- oder Schadenersatzzahlungen zu erwarten? Was oft nicht bedacht wird: man muss sogar gar nicht unbedingt direkt in das Unfallgeschehen verwickelt sein, um mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Auch eine unterlassene Hilfeleistung oder das Blockieren der Rettungsgasse kann zu rechtlichen Problemstellungen führen. Und auch Schaulustige sind heutzutage nicht mehr vor einer rechtlichen Verfolgung sicher.

Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht

Doch ein Unfall im Straßenverkehr ist nur ein Bereich, in dem Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen können. Noch weitaus häufiger sind es Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zu einem Problem werden. Die meisten minder schweren Delikte im Straßenverkehr werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und sind mit einem Bußgeld belegt. Wie hoch die Strafe ausfällt, das ist im Bußgeldkatalog geregelt. Hat man z.B. seinen PKW im eingeschränkten Halteverbot abgestellt oder die maximale Parkdauer überschritten, bekommt man hierfür einen Strafzettel, der in der Umgangssprache auch Knöllchen genannt wird. Dieser kann sich auf eine Höhe von bis zu fünfundsechzig € belaufen. Muss das Auto auch noch abgeschleppt werden, entstehen weitere Kosten. Hat man z.B. einen anderen Autofahrer genötigt oder sich einer Gefährdung im Straßenverkehr schuldig gemacht, dann hat das ein sogenanntes Bußgeldverfahren zur Folge. Handelt es sich um eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, erhält man bis zu einer Überschreitung von bis 20 km/h (außer- wie innerorts) lediglich einen Bußgeldbescheid, in dem ein Geldbetrag eingefordert wird. Wurde die Geschwindigkeit in einem größeren Rahmen überschritten, kommen zum Bußgeld noch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Eine derartige Eintragung im Verkehrszentralregister ist allgemeinhin auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Ist man noch in der Probezeit Führerschein, dann können die Konsequenzen deutlich gravierender ausfallen bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug, der Verpflichtung einen Aufbaukurs zu besuchen und einer Verlängerung der Probezeit. Auch wer ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe und mögliche weitere Strafen sind davon abhängig, wie hoch der Promillegehalt im Blut ist (Blutalkoholkonzentration). Neben Flensburger Punkten und einem Bußgeld kann es bei Alkohol am Steuer auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einem Fahrverbot kommen. Auch die Anordnung einer MPU liegt im Bereich des Wahrscheinlichen.

Droht Ihnen eine Anklage wegen einem Fahren ohne Führerschein? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen

Die allermeisten Bürger sind heutzutage zwingend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Verliert man die Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts, kann das für das berufliche und persönliche Leben oft schlimme Folgen haben. Und auch Bußgelder können sich auf die persönliche finanzielle Situation durchaus einschneidend auswirken. Aus diesem Grund sollte man sich bei Problemstellungen im Verkehrsrecht umgehend an einen Anwalt in Schleiden-Gemünd zum Verkehrsrecht wenden. Ein Anwalt in Schleiden-Gemünd für Verkehrsrecht ist nicht nur die beste Anlaufstelle, wenn man einen Bußgeldbescheid erhalten hat, gegen den man angehen möchte. Der Rechtsanwalt in Schleiden-Gemünd im Verkehrsrecht kann auch helfend zur Seite stehen, wenn man beispielsweise beschuldigt wird, einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben oder der Versicherer Probleme macht, wenn es darum geht, einen Schaden zu regulieren. Der Rechtsanwalt kann auch über die Rechtslage bezüglich des Einsatzes einer Dashcam aufklären und darüber informieren, ob die Option besteht, diese als Beweismittel heranzuziehen. Bei schwierigeren verkehrsrechtlichen Fällen, z.B. gerade auch, wenn eine Gefängnisstrafe im Bereich des Wahrscheinlichen liegt, ist es zu empfehlen, einen Fachanwalt im Verkehrsrecht aus Schleiden-Gemünd aufzusuchen. Ein Fachanwalt zum Verkehrsrecht sollte beispielsweise umgehend herangezogen werden, wenn eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung anhängig ist oder man wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht angeklagt ist. Auch wenn die Beschuldigung im Raum steht, einen Kennzeichenmissbrauch begangen zu haben, ist ein Fachanwalt der beste Ansprechpartner. Denn Kennzeichenmissbrauch kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird seinen Klienten nicht nur über die Rechtslage aufklären. Er wird auch die schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei führen und bei Bedarf seinen Klienten vor Gericht verteidigen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht verfügt nicht nur in im theoretischen Bereich über ein überdurchschnittliches fachliches Know-how im Verkehrsrecht. Er kann auch mit einem sehr großen praktischen Erfahrungsschatz aufwarten. Von diesem fachlichen Know-how profitieren Klienten. So wird der Anwalt im Idealfall eine Freiheitsstrafe vermeiden, ein etwaiges Bußgeld reduzieren oder auch ein Fahrverbot umgehen können.


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