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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
Verkehrsrecht LG Köln: Nutzungsausfallentschädigung von mehr als 10.000,00 Euro nach Unfall
19.11.2021
Nicht zuletzt in Folge von Lieferschwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie kommt es in den letzten Monaten häufig zu Verzögerungen bei der Ersatzbeschaffung oder Reparatur des Unfallfahrzeugs. Sei es, dass Teile für die Reparatur nicht lieferbar sind oder sich eben die Lieferung des bestellten Neuwagens verzögert. Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug derart beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit und/ oder nicht mehr verkehrssicher ist, dann kann der Geschädigte Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, für den Zeitraum für den er sich einen Mietwagen nimmt. Für den Zeitraum, indem er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, weil er sich beispielsweise mit einem Fahrzeug aus der Familie behilft, erhält er eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Das bedeutet, dass ... weiter lesen
Verkehrsrecht Verfassungsbeschwerde für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen gescheitert
Karlsruhe. Bislang muss der Bund keine generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen erlassen. Auch wenn der Bund bei fortschreitendem Klimawandel die Erreichung von Klimaschutzzielen verstärkt in den Entscheidungen muss, kann dafür nicht allein auf eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen abgestellt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 17. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2146/22). Die Richter in Karlsruhe habe damit die Verfassungsbeschwerde von zwei Bürgern als unzulässig abgewiesen. Diese hatten gerügt, dass der Gesetzgeber nicht genug tut, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Sie forderten „exemplarisch“, dass vom Bund eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen eingeführt werden müsse, damit Deutschland bis 2030 den ... weiter lesen
Verkehrsrecht Wichtige Änderungen im Kaufvertragsrecht zum 1.1.2021
05.10.2021
Das deutsche Kaufrecht wird mit Wirkung zum 1.1.2021 in einigen wesentlichen Punkten reformiert. Hintergrund ist die Warenkaufrichtlinie der EU. Unter dem etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ sind die Änderungen im Bundesgesetzblatt 2021, Teil I Nr. 37, S. 2133 veröffentlicht. Nicht nur aber insbesondere beim Gebrauchtwagenhandel gibt es einige erhebliche Änderungen, die ab dem nächsten Jahr zu beachten sind. Tendenziell wird die Luft für Gebrauchtwagenhändler dünner. Das neue Kaufrecht stellt wortwörtlich auf den subjektiven und den objektiven Mangelbegriff ab. Subjektiv ist die Sache mangelhaft, wenn sie den Vereinbarungen der Parteien nicht entspricht. Ein objektiver Mangel ... weiter lesen
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