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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
Sozialrecht Schwerbehindertenausweis bei psychischer Erkrankung nur befristet
Stuttgart (jur). Auch bei einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Erkrankung können Betroffene regelmäßig keinen unbefristeten Schwerbehindertenausweis verlangen. Denn es kann auch dann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass wieder eine Besserung des Gesundheitszustandes eintritt und der Grund für die Schwerbehinderung damit entfällt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. September 2023 (Az.: L 8 SB 1641/23).  Geklagt hatte eine 59-jährige Frau, die unter anderem an Depressionen und einer Zwangsstörung verbunden mit Zwangshandlungen und -gedanken erkrankt ist. Ihr wurde mit ihrer fast fünfzigjährigen Krankengeschichte ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 zuerkannt. Ihr Schwerbehindertenausweis war bis zum 30. ... weiter lesen
Sozialrecht Immer drei Monate Bedenkzeit für freiwillige Krankenversicherung
Stuttgart (jur). Fehler einer Krankenkasse dürfen auch bei freiwillig Versicherten nicht zum ungewollten Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Nach einem am 6. August 2022 veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart müssen Versicherte immer drei Monate Zeit haben, sich für eine Fortführung ihres Krankenschutzes zu entscheiden (Az.: L 4 KR 1405/20). Bei einem rückwirkenden Ende der Mitgliedschaft beginne die Drei-Monats-Frist daher erst mit der Bekanntgabe des Versicherungsendes.  Wenn ein Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, haben Versicherte in zahlreichen Fällen die Möglichkeit, ihren Krankenschutz als freiwillig Versicherte fortzuführen. Um dies zu entscheiden, haben sie laut Gesetz drei Monate Zeit.  ... weiter lesen
Sozialrecht Hartz-IV-Sätze reichen für Familien mit Kindern aus
Kassel (jur). Die Hartz-IV-Sätze für Familien mit Kindern sind nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) ausreichend. Die 2011 neu berechneten und leicht erhöhten Hilfeleistungen gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum und sind damit nicht verfassungswidrig, urteilte am Donnerstag, 28. März 2013, der 4. Senat des BSG in Kassel (Az.: B 4 AS 12/12 R). Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnte der Senat ab. Bereits am 12. Juli 2012 hatte der 14. BSG-Senat entschieden, dass die Hartz-IV-Sätze für Alleinstehende und deren Berechnung nicht zu beanstanden sind (Az.: B 14 AS 153/11 R; JurAgentur-Meldung vom 12. Juli 2012). Eine Überprüfung der von der schwarz-gelben Bundesregierung 2011 eingeführten Hartz-IV-Reform durch das Bundesverfassungsgericht sei ... weiter lesen
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