Anwalt Familienrecht Siegen – Fachanwälte finden!

Über 40 % aller Ehegemeinschaften werden in der BRD geschieden. Das besagen aktuelle Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebensgemeinschaften ist ebenfalls in dieser statistischen Auswertung erfasst. Sämtliche Aspekte die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es normiert die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder aufgrund einer eingetragenen Lebensgemeinschaft miteinander in Beziehung stehen. Eine Scheidung kann nur durch einen Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. In Deutschland müssen für eine Ehescheidung etliche Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung eines einjährigen Jahres der Trennung. Wie die Ehescheidung abläuft, darauf können die Ehepartner durchaus Einfluss nehmen. Dies gilt auch für die Kosten der Scheidung und die Scheidungsdauer. Am schnellsten kann eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, wenn sich die Ehepartner über sämtliche Punkte wie Hausratsaufteilung, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. Man spricht in diesem Fall von einer einvernehmlichen Scheidung (ugs. Blitzscheidung). Herrscht bei den Ehepartnern Einvernehmen über alle wichtigen Punkte, dann kann auch eine Online-Scheidung in Betracht gezogen werden. Ist die Ehescheidung rechtskräftig, erhält jeder der geschiedenen Ehegatten einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (Scheidungsurkunde).

Wird bei einer Scheidung über die Unterhaltszahlungen entschieden?

Kommt es zu einer Ehescheidung, dann gibt es viel zu klären und zu regeln. Eine gewichtige Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Unterhalt für die Kinder oder das Kind und der Unterhalt für den Ehegatten müssen geregelt werden. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht normiert. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehepartner zu zahlen ist. Hierzu gehört zum Beispiel der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen muss ferner geklärt werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den minimalen Unterhalt zu bezahlen. Zum Berechnen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient im Übrigen in den allermeisten Fällen die Düsseldorfer Tabelle. Gerade bezüglich der Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch etliches mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und natürlich das Umgangsrecht. Kommt es zu einer Trennung und Scheidung, bei der Kinder zu den Betroffenen zählen, ist es empfohlen, die Beratungsangebote des Jungendamts oder eines freien Trägers der Jugendhilfe zu nutzen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Warum sollte vor einer Scheidung eine Scheidungsberatung in Anspruch genommen werden?

Geht es jedoch darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu bekommen, wie nach dem genauen Scheidungsablauf oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Fachanwalt im Familienrecht wenden. In Siegen sind einige Anwälte zum Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Anwalt aus Siegen im Familienrecht sämtliche wichtige Fragen beantworten, wie zum Beispiel: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Was sind die Voraussetzungen für eine schnelle Härtefallscheidung? Ist es sinnvoll, einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen? Was hat es mit der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft, dem Versorgungsausgleich und dem Zugewinnausgleich auf sich? Kriege ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wem steht es zu? Wer bekommt den PKW bei einer Scheidung?

Kommt man nach der Scheidungsberatung zu dem Schluss, dass man die Scheidung dem Anwalt im Familienrecht aus Siegen übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Scheidungsantrag einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim letzten gerichtlichen Termin zur Scheidung präsent sein. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. Jedoch gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Ehescheidung gemeinsam mit dem Ehepartner von nur einem Anwalt vertreten zu lassen, um auf diese Weise die Kosten der Scheidung minimal zu halten. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, das bedeutet, es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.

Ist ein Rechtsanwalt für Familienrecht auch bei Fragen zur Adoption, Vormundschaft, Vaterschaftsklage oder Pflegschaft der optimale Ansprechpartner?

Doch ein Rechtsanwalt zum Familienrecht aus Siegen ist nicht nur bei einer Ehescheidung der optimale Ansprechpartner. Er hat vielmehr ein breites Fachwissen in sämtlichen Angelegenheiten, die in den Rechtsbereich Familienrecht fallen. Als Beispiele zu nennen sind hier Probleme und Fragen rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsklage oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt zahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern und was passiert, wenn Eltern der Aufsichtspflicht nicht nachkommen? Welche rechtlichen Folgen hat heute eine Samenspende? Zu allen diesen Fragestellungen kann ein Fachanwalt im Familienrecht fachkundige und auf die persönliche Situation abgestimmte Antworten bieten. Daneben kennt sich ein Rechtsanwalt für Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner ist er fachkundig im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption angestrebt werden, mit rechtlichen Ratschlägen seinem Klienten helfend und beratend zur Seite stehen. Natürlich kann er auch Pflegeeltern beraten, wenn ein Pflegekind zurückgeführt werden soll, und die nötigen rechtlichen Schritte ergreifen, die zum Schutz des Kindes nötig sind.


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