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Michael F. Tabarelli
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung
Familienrecht
Eheliche Pflichten von Frau und Mann – Beischlaf Pflicht?
Inwieweit hat man in einer Ehe auch Pflichten in rechtlicher Hinsicht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Dass gegenüber dem Ehegatten auch rechtliche Pflichten bestehen, ergibt sich vor allem aus der § 1353 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Pflicht zum Beistand und zur Fürsorge
Eheliche Pflichten ergeben sich einmal aus dem Zweck der Ehe. Dieser ist darauf ausgelegt, dass unter Ehegatten eine Verpflichtung zum Beistand und Fürsorge gibt. Dies bedeutet vor allem, dass Eheleute untereinander zum Unterhalt in Form des sogenannten Familienunterhaltes gem. § 1360 BGB verpflichtet sind. Der Umfang wird in § 1360a BGB näher konkretisiert. Maßgeblich ... weiter lesen
Familienrecht
Scheidung-die Voraussetzungen im Überblick
Die Voraussetzungen der Scheidung regelt § 1565 BGB. Hier heißt es: "Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.' Um das zu konkretisieren, werden hieraus vier Scheidungstatbestände abgeleitet.
In den meisten Fällen leben die Ehegatten bereits ein Jahr getrennt und möchten sich beide scheiden lassen.
Es ist allerdings nicht notwendig, dass beide Ehegatten zustimmen, wenn nach dem Trennungsjahr mit einer Wiederherstellung der Ehe nicht zu rechnen ist. Die herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass die endgültige Abkehr eines Ehegatten nach Vollendung des Trennungsjahres genügt. Es kommt also nicht zur dreijährigen Trennungsfrist, nur weil einer der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt.
Eine Scheidung vor Ablauf eines ... weiter lesen
Familienrecht
Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheirateter Eltern
Berlin (DAV). Bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern haben die Mütter das alleinige Sorgerecht, somit die alleinige Verantwortung. Die Väter haben nach derzeitiger Gesetzeslage keinen unmittelbaren Anspruch auf die elterliche Sorge. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben Bedenken gegen diese Regelung geäußert.
Daher fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Gesetzgeber auf, das Sorgerecht neu zu regeln. Der DAV spricht sich für das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft aus. Die Mutter soll die Möglichkeit haben, eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, wenn es nicht gelingt, eine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern ... weiter lesen
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