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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schwerbehindertenrecht
Sozialrecht Keine Beitragspflicht für Aufwandspauschale von Stadtverordneten
Darmstadt. Ehrenamtliche Stadtverordnete müssen für die ausgezahlte Aufwandsentschädigung keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat mit Urteil vom Mittwoch, dem 20.04.2022 entschieden, dass die Aufwandsentschädigung kein Arbeitsentgelt in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis darstelle und auch nicht als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu bewerten sei (Az.:  L 1 KR 412/20). In dem betreffenden Fall ging es um eine Rentnerin aus Offenbach, welche einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtverordnete nachging. Für diese kommunalpolitische Arbeit wurde ihr eine monatliche Aufwandsentschädigung von 480€ ausgezahlt. Die Kranken- und Pflegeversicherung betrachtete diese Aufwandsentschädigung als sozialversicherungspflichtiges ... weiter lesen
Sozialrecht Inkontinenzkissen statt Pflegekraft kein Menschenrechtsverstoß
Straßburg (jur). Eine heute 70-jährige Britin muss nachts in Inkontinenzkissen pinkeln, um dem Staat teure Pflegekräfte zu ersparen. Das hat am Dienstag, 20. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden (Az.: 4241/12). Danach dürfen Staaten Pflegebedürftigen auch gewisse Unannehmlichkeiten zumuten, um dem Steuerzahler oder der Solidargemeinschaft Geld zu sparen. Die Klägerin aus London ist in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt. Alleine kann sie weder zur Toilette gehen noch einen Toilettensitz besteigen. Damit sie auch nachts ihre Notdurft verrichten kann, hatte sie früher pflegerische Unterstützung bekommen. 2008 und dann nochmals endgültig 2011 wurde diese Leistung widerrufen. Statt der Pflegekraft ... weiter lesen
Sozialrecht Jobcenter-Darlehen bei Mietrückständen durch BSG erleichtert
Kassel. Für Bezieher von Hartz-IV-Leistungen mit Mietrückständen ist es künftig einfacher, vom Jobcenter ein Darlehen zu bekommen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch, den 13. Juli 2022, entschieden, dass dafür ein förmlicher Antrag nicht erforderlich ist (Az.: B 7/14 AS 52/21 R). Es reiche aus, darüber zu informieren, dass eine Wohnungskündigung droht. Sollten Bekannte privat aushelfen, geht der Anspruch auf ein Jobcenter-Darlehen auch nicht automatisch verloren. Eine alleinstehende Hartz-IV-Bezieherin aus Bremen hatte Klage eingelegt. Hartz-IV-Leistungen bekam sie bis Ende Januar und dann wieder ab Juni 2015. Die vier dazwischenliegenden Monate blieb sie ihre monatliche Warmmiete in Höhe von 355 Euro schuldig. Als der Vermieter ihr dann im August 2015 mit Kündigung drohte, verständigte sie ... weiter lesen
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