Rechtsanwalt Sozialversicherungsrecht - Anwalt für Sozialversicherungsrecht finden!
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Sozialversicherungsrecht
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Das Sozialversicherungsrecht umfasst sämtliche Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems, das sich in Deutschland aus fünf verschiedenen Säulen zusammensetzt. Zum System der Sozialversicherung gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Leistungen der einzelnen Versicherungen sowie verschiedene Maßnahmen zur Rehabilitation von Erkrankten und der Vorsorge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB), in Rechtsfragen bezüglich des Sozialversicherungsrechts berät ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Sozialversicherungsträger
Die Träger der Sozialversicherung sind öffentlich rechtliche Körperschaften, die aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen. Hierzu gehören unter anderem die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung. Diese Körperschaften sind keine staatlichen Institutionen, sondern es handelt sich um unabhängige Einrichtungen, die im Rahmen der sogenannten Selbstverwaltung eigenständig agieren. Die Sozialwahl ist Ausdruck der Selbstverwaltung, bei der die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung der Sozialversicherungsträger wählen können.
Sozialgesetzbuch
Die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften sind in den zwölf Sozialgesetzbüchern zu finden, die das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Soziallversicherungsrecht bilden.
Die Bücher des SGB sind eigenständige Gesetze und enthalten besondere Verwaltungsvorschriften für die einzelnen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Normen bezüglich der gesetzlichen Krankversicherung befinden sich im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), während die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII) geregelt ist. Im sechsten Buch (SBG VI) sind die Regelungen zum Rentenversicherungsrecht niedergeschrieben. Das elfte Buch (SGB XI) enthält sämtliche Vorschriften zum Pflegeversicherungsrecht, die Normen zur Arbeitsförderung finden sich im dritten Buch (SBG III) wieder. Das vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält allgemeinverbindliche Regelungen für sämtliche Zweige des deutschen Sozialversicherungssystems.
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