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Rechtsanwalt für Strafverteidigung

Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger

Der Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der in einem Strafverfahren die rechtliche Beratung und Vertretung eines Beschuldigten im Strafverfahren übernimmt. Entweder sucht ein Beschuldigter sich dabei selbst seinen Strafverteidiger (Wahlverteidigung bzw. Wahlverteidiger) oder er bekommt einen Pflichtverteidiger beigeordnet (Pflichtverteidigung), sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Ein Fall der Pflichtverteidigung liegt beispielsweise vor, wenn dem Beschuldigten eine schwere Straftat wie Mord oder Totschlag zur Last gelegt wird.

Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege

Der Strafverteidiger ist dogmatisch gesehen neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft unabhängiges Organ der Rechtspflege, vertritt aber die Interessen des Beschuldigten im Strafverfahren. Der Strafverteidiger steht seinem Mandanten im besten Fall vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens auch  durch die Instanzen zur Seite.

Ein Strafverteidiger unterstützt seinen Mandanten z.B. bereits direkt wenn aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und nimmt Kontakt mit beispielsweise Kontakt mit der Staatsanwaltschaft oder Polizei auf, um  Akteneinsicht zu beantragen etc. Zudem hat der Strafverteidiger im Fall der Untersuchungshaft die Möglichkeit seinen Mandanten auch in der Haftanstalt zu besuchen und zu beraten.

Zeitschrift

Der Strafverteidiger ist zudem eine deutschlandweit erscheinende Fachzeitschrift  für Wissenschaft und Praxis des Strafrechts aus dem Blickwinkel des Strafverteidigers.

Anwälte für Strafverteidigung
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