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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Tatsachenbehauptung
Urheberrecht und Medienrecht
Ebay muss Markenverletzungen prüfen
Karlsruhe (jur). Der Online-Marktplatz eBay muss für Markenrechtsverletzungen der Verkäufer haften, wenn eBay die betreffenden Angebote in eigenen Anzeigen selbst bewirbt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. März 2015, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I ZR 240/12).
Damit gab der BGH der norwegischen Firma Stokke teilweise recht, Herstellerin des bekannten Kinderhochstuhls „Tripp Trapp“. Die Begriffe „Tripp Trapp“, „Trip Trap“ und „Stokke“ sind markenrechtlich geschützt. Dennoch tauchen bei eBay immer wieder Angebote für Nachahmerprodukte auf, die beispielsweise als „ähnlich Stokke“ oder „wie Tripp Trapp“ beworben werden.
Stokke hält dies für unzulässig ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Zulässigkeit von Gegenabmahnungen gegenüber Wettbewerbern
Wer als Betreiber von einem Onlineshop Konkurrenten abgemahnt, muss unter Umständen mit einer Gegenabmahnung rechnen. Häufig kann man sich hiergegen nicht wehren. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Vorliegend hatte ein Online-Händler eine Abmahnung in seinem Briefkasten vorgefunden. Darin wurde ihm unter anderen vorgeworfen, dass er in seinem Shop keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet habe. Aus diesem Grunde sollte er über 1.000 € an Abmahnkosten zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Er gab daraufhin nur die Unterlassungserklärung ab.
Da griff der Abgemahnte zu dem folgenden Kniff. Er mahnte wiederum den abmahnenden Shopbetreiber wegen einiger Verstöße ab. Darin machte er wiederum einen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten in ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
„Bild TV“ durfte nicht 13-minütige ZDF-Live-Wahlsendung nutzen
Köln (jur). „Bild TV“ durfte in seiner Berichterstattung über die Bundestagswahl 2021 nicht am Wahlabend ohne Erlaubnis Ausschnitte aus der ZDF-Live-Sendung „Berliner Runde“ verwenden. Die 13-minütige Weitersendung der ZDF-Bilder Sendung auf „Bild TV“ war urheberrechtswidrig, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag, 24. Oktober 2022, bekanntgegebenen, rechtskräftigen Urteil klar (Az.: 6 U 61/22).
Die Kölner Richter gaben damit dem Antrag des ZDF auf einstweiliger Verfügung statt. Bild TV darf nicht weiter die beanstandeten urheberrechtswidrigen Inhalte auf Youtube und auf seinem Internetportal der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung stellen.
„Bild TV“ hatte die strittigen ZDF-Inhalte zwar farblich umgestaltet und mit eingeblendeten inhaltlichen Ergänzungen ... weiter lesen
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