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Rechtsanwalt für Telemediengesetz

Abzugrenzen ist das Telekommunikationsrecht gegen das Telemedienrecht.  Das Telemedienrecht ist im Wesentlichen im Telemediengesetz (TMG) geregelt und bezieht sich auf die Regulierung von Internetangeboten und Pflichten der sog. Diensteanbieter (Webseitenbetreiber). Das TMG ist die wesentliche Vorschrift des Internetrechts. Beide Rechtsgebiete – das Telekommunikationsrecht und das Telemedienrecht – können einerseits dem IT-recht zugeordnet werden, aber auch dem Medienrecht. 

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