Anwalt Erbrecht Brachems – Fachanwälte finden!

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das dt. Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im GG Art. 14 verankert. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, das zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie das geschieht. Es umfasst u.a. Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Der Erbvertrag, das Testament und der Pflichtteilsanspruch

Es ist dem Erblasser gemäß dem Paragraphen 1937 Bürgerliches Gesetzbuch möglich, Erben für seinen Besitz festzulegen. Hierfür erforderlich ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Der Erblasser kann ferner z.B. Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Darüber hinaus können im Testament natürlich auch Vermögensgegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Allerdings kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament in keinem Fall alleine verfasst werden. Es müssen vielmehr stets mind. zwei Personen zugegen sein. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der unter anderen notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zu. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgelegten Hierarchie. Allerdings ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Die folgenden Angehörigen haben ein Recht auf den Pflichtteil: Eltern, Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Überschuldeter Erblasser: ein guter Grund das Erbe auszuschlagen

Wie angesprochen ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Ein Erbverzicht ist gerade dann unbedingt in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser stark verschuldet war. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss dies deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beläuft sich in der Regel auf sechs Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Angehörige vom Erbe ausgeschlossen werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Den Pflichtteil erhalten sie nur in dem Fall nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Fragen und Probleme im Erbrecht? Bei einem Anwalt für Erbrecht sind Sie in den allerbesten Händen!

Das Erbrecht ist schwierig. Vor allem Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, frühzeitig einen Rechtsanwalt im Erbrecht zu kontaktieren. In Brachems sind einige Anwälte mit einer Anwaltskanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Brachems ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Der Fachanwalt zum Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu erhalten wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Brachems ein idealer Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Streit mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Brachems als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Weil es bei Erbschaften nicht selten um größere Werte und Beträge geht, sollte die Vertretung bei einem Erbstreit spezialisierten Anwälten für Erbrecht überlassen werden. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese dringend erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.


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Juristische Angelegenheiten zum Themengebiet Erbrecht betreut Rechtsanwalt Markus Maibach (Fachanwalt für Erbrecht) in Brachems.

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