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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Testamentsvollstreckung
Erbrecht
Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich
Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert.
Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der ... weiter lesen
Erbrecht
„Vorhandenes Bargeld“ meint nicht Geld auf dem Konto
München (jur). Wird einem Erben oder einem Vermächtnisnehmer laut Testament ein Teil des „vorhandenen Bargeldes“ zugesprochen, handelt es sich um das physisch, in Form von Scheinen und Münzen vorliegende Geldvermögen. Das auf private Konten vorhandene Buchgeld gehört jedoch nicht dazu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 5. April 2022 (Az.: 33 U 1473/21).
Im konkreten Fall ging es um das umfangreiche Erbe einer am 25. August 2017 verstorbenen Frau. Dieses umfasste neben Immobilien, Bankvermögen und Schmuck auch das Barvermögen. Laut Testament sollte eine Vermächtnisnehmerin 1/19 des „vorhandenen Bargeldes“ erhalten.
Diese ging davon aus, dass damit das gesamte Geldvermögen gemeint ist, also auch das Buchgeld auf allen privaten ... weiter lesen
Erbrecht
Erbschaftsteuer zukünftig schon vor Klärung der Erbenstellung zu zahlen?
Anmerkungen zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.04.2022 (II R 17/20)
Ein Beitrag von Ralph Butenberg, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht
„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“ – Benjamin Franklin, 1789.
Niemand, der oder die in der steuerlichen Beratungspraxis tätig ist, wird den obenstehenden Satz bestreiten – Ausnahmen bestätigen die Regel. Mit einem solchen Ausnahmefall hatte sich der Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 27.04.2022 zu befassen. Streitig war, ob bei Erlass des Erbschaftsteuerbescheides bereits Festsetzungsverjährung eingetreten und die Erbschaftsteuerforderung deshalb nicht mehr rechtmäßig festgesetzt werden konnte. Fallfrage war u.a., wann die 4-jährige Festsetzungsfrist des § ... weiter lesen
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