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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Unterhaltungsveranstaltungsrecht
Urheberrecht und Medienrecht YouTube: Dürfen in Video-Clip Filmausschnitte Dritter gezeigt werden?
Das Einbinden von Filmszenen in das eigene YouTube-Video ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Es kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Vorliegend ging es um einen Videofilm, der auf dem YouTube-Kanal „Nitro Shqip“ gezeigt wurde. In diesem wurden mehrere Ausschnitte eines Dokumentarfilms gezeigt. Gegen diese Einblendungen wendete sich derjenige, der den in Teilen gezeigte Film gedreht hatte. Er machte einen Anspruch auf Unterlassung wegen einer Verletzung von seinem Urheberrecht geltend. Das Landgericht Köln gab der Klage mit Urteil vom 6. Juni 2013 Az. 4 O 55/13 statt. Hiergegen wendete sich der betroffene „Manager“ des YouTube-Kanals und legte gegen das Urteil des Landgerichtes Köln Berufung ein. Er argumentierte unter anderem damit, dass die Verwendung von kurzen Filmausschnitten ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Löschung schlechte Bewertung Jameda
06.02.2018
Bewertung Jameda:  Marketing für Ärzte ist ein wichtiges Instrument für die Akquise von Patienten – auch wenn Heilmittelwerberecht und ärztliches Standesrecht die Inhalte von Werbung beschränken, ist Online-Praxis Marketing generell erlaubt. Zu den Werbemaßnahmen gehören die Praxis-Homepage und Ärzteverzeichnisse, Google-Optimierungen, Patientenempfehlungen und Fachartikel. Gerade aber Bewertungen und Empfehlungen von Patienten bergen Risiken. Auf der einen Seite geben Sie wichtige Informationen für Dritte, die einen Arzt suchen, zum anderen aber können kritische Kommentare dazu führen, dass monatelanges positives Marketing zerstört wird. Denn negative Bewertungen werden oftmals deutlicher wahrgenommen als positive, auch wenn eine negative Bewertung ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Rechtswidriger Polizei-Tweet zu wartenden Fußballfans
Münster (jur). Eine Polizeibehörde muss vor der Veröffentlichung von Twitter-Fotos wartender Fußballfans an der Einlasskontrolle eines Stadions schon genau hinsehen. Denn werden die Rechte Dritter an ihrem Bild mit der Veröffentlichung beeinträchtigt, müssen die mitgeteilten Tatsachen richtig und der damit verfolgte Zweck angemessen sein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom Montag, 28. November 2022 (Az.: 5 A 2808/19).  Damit bekam ein Fußball-Fan des 1. FC Magdeburg recht. Im Februar 2017 hatte der in der 3. Fußball-Bundesliga spielende Club gegen den MSV Duisburg gespielt. Das im Wedau-Station in Duisburg stattfindende Match war von der Polizei als Risikospiel eingestuft worden. Als ein Anführer („Capo“) der Magdeburger Fans vor der ... weiter lesen
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