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Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen
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Markus Hennig
Hennig Nieber Stechow ARTEJURA Partnerschaftsgesellschaft
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Widerruf
Urheberrecht und Medienrecht
OLG Frankfurt/Main: Fotografen haben wirksamen Verzicht erklärt
Frankfurt/Main (jur). Nutzen Webseitenbetreiber kostengünstig auf sogenannten Microstock-Portalen hochgeladene Fotos, müssen sie bei einer Veröffentlichung nicht zwingend den Fotografen als Urheber nennen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Webseitenbetreiber nur das Recht aber nicht die Pflicht zur Nennung des Fotografennamens einräumen, urteilte am Donnerstag, 29. September 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 95/21). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Frankfurter Richter die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.
Im konkreten Fall ging es um das Microstock-Portal Fotolia. Fotografen können dem Unternehmen Lizenzen zur Nutzung hochgeladener Fotos einräumen. Fotolia, als eine der führenden europäischen ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Auch ohne Zustimmung darf Arzt in Werbung zitiert werden
Karlsruhe. Ärzte, die öffentlich fachliche Äußerungen abgeben, müssen akzeptieren, dass sie dann damit auch in der Werbung zitiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) mit einem am Freitag, 7. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 171/21) entschieden. Zitate müssen danach lediglich zutreffend sein und die Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um bezahlte Äußerungen bzw. Äußerungen speziell für das beworbene Produkt handele.
Bei dem Kläger handelt es sich um einen Professor, der als Ärztlicher Direktor der allgemeinmedizinischen Abteilung eines Universitätsklinikums tätig war. Im Februar 2019 nahm er an einer Pressekonferenz teil, um den „Barmer Report“ zum Reizdarmsyndrom vorzustellen. Sein Statement wurde auch in eine Pressemappe aufgenommen, die noch heute ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Recht am eigenen Bild – Bedeutung im Strafrecht einfach erklärt mit Beispielen
In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und gehört zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es besagt: Jeder ist frei, darüber zu entscheiden, ob und wie jemand sein Bild verwendet. Die rechtliche Grundlage ist § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Auf einer anderen Ebene greift das Kunsturhebergesetz, das neben dem Schutz von Kunstwerken auch das Recht am eigenen Bild regelt. Mit diesen Gesetzesbestimmungen wird Missbrauch vorgebeugt.
Recht am eigenen Bild – was sagt das Gesetz?
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das jedem Menschen zusteht. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung des Betroffenen ein Foto oder Video von ihm machen und veröffentlichen darf.
Rechtliche Grundlagen
§ 1 Grundgesetz (GG) - Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Jeder hat das Recht, ... weiter lesen
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