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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Witwenrente
Sozialrecht Hohe Hürden für Anerkennung einer Coronainfektion als Arbeitsunfall
Konstanz (jur). Die vielen Coronainfektionen stehen der Anerkennung einer solchen Infektion als Arbeitsunfall nicht generell entgegen. Die Hürden hierfür sind aber hoch, wie aus einem am Freitag, 16. September 2022, schriftlich verkündeten Urteil des Sozialgerichts (SG) Konstanz hervorgeht (Az.: S 1 U 452/22). Danach reicht die zeitliche Nähe zur Infektion eines Kollegen nicht aus, wenn die Arbeitnehmerin beispielsweise auch für ihre Familie eingekauft hat.  Die Klägerin ist Industriekauffrau in einem Handwerksbetrieb mit 14 Beschäftigten. Am 12. April 2021 wurde dort ein Mitarbeiter positiv auf Corona getestet. In der Nacht zum 16. April spürte auch die Klägerin erste Symptome, und am 19. April 2022 war auch sie „positiv“. Nach eigenen Angaben leidet sie bis heute an Folgen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit ... weiter lesen
Sozialrecht Bei nicht erforderlicher Krankenbehandlung gilt „Vertrauenshaftung“
Karlsruhe. Wenn eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung bisher immer vorbehaltlos übernommen hat, kann sie zur Übernahme der Kosten ausnahmsweise erneut verpflichtet sein, wenn sich die Behandlung als medizinisch nicht erforderlich erweist. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. Februar 2023 (Az.: 12 U 194/22) entschieden. Eine derartige „Vertrauenshaftung“ endet nach dem Urteil jedoch dann, wenn vom Krankenversicherer eine Prüfung angekündigt oder sogar die Übernahme zukünftiger Kosten abgelehnt werden. Bei der Klägerin lagen verschiedene orthopädische Beschwerden sowie Sehprobleme vor. Von ihrem Arzt wurde dies ab Mitte 2013 mit hyperbarer Ozontherapie und einer Photonentherapie behandelt. Diese gerätebasierten Behandlungen ... weiter lesen
Sozialrecht Ausnahmsweise keine Rückzahlung zu viel gezahlter Rente
Dortmund (jur). Zahlt die Rentenversicherung auch nach dem Tod eines Versicherten weiter Rente, müssen Angehörige mit einer Kontovollmacht nicht immer für die Überzahlung geradestehen. Denn haben sie nie von ihrer Vollmacht Gebrauch gemacht und auch keine Kenntnis von den einzelnen Kontobewegungen erhalten, müssen sie nicht für die überzahlte Rente haften, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag, 28. Mai 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: S 34 R 355/12). Damit bekam der Sohn eines verstorbenen Rentners vor Gericht recht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte nach dem Tod des Versicherten noch eine Rentenzahlung in Höhe von 1.515,81 Euro geleistet. Die Volksbank überwies zwar einen Großteil der Summe wieder zurück, ein kleinerer Teil wurde ... weiter lesen
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