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Zahlungsverkehrsrecht
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Leonid Ginter
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Notar André Döttelbeck
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Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Matthias Steinfartz
Rechtsanwaltskanzlei Steinfartz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Zahlungsverkehrsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Geld geliehen oder geschenkt?
ine Schenkung. Oder doch eher ein privates Darlehen?
Im Freundes- und Familienkreis fließt häufig viel Geld. Verwandte, von denen man immer mal wieder ein paar Euros zugesteckt bekommt. Freunde, die aus finanziellen Notlagen helfen wollen. Oder Angehörige, durch deren finanzielle Unterstützung sich große Träume wie ein Haus oder Auto erfüllen lassen. Dabei kann der gezahlte Geldbetrag von einigen wenigen Euros bis hin zu Beträgen im mehrstelligen Breich reichen.
Oftmals wird dabei nichts in Textform geregelt, insbesondere wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen. Zahlreiche Informationen über das Geschäft werden nicht detailliert besprochen und nicht festgelegt. Vielmehr vertraut man im Freundes- und Verwandtenkreis darauf, dass beiden Seiten das gleiche ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Neue Klagewelle der Nordlease AG auf Rückzahlung von Ausschüttungen zu erwarten.
Nach einer scheinbar längern Stillhaltephase sind von der Nordlease AG unter dem 18.05.2015 wieder zahlreiche Anspruchs-Schreiben an stille Gesellschafter versendet worden, mit denen die Nordlease AG, vormals Albis Finance AG , zuvor Nordlease AG, „Ausschüttungen“ zurückfordert .
Betroffen sind sowohl Verträge der Anlagen „Klassik“ wie auch Verträge der Anlagen „Klassik Plus“. Einige Tage nach Zugang der Schreiben vom 18.05.2015 meldeten sich bereits einige betroffene Geldanleger in unserer Kanzlei oder auch bei anderen Kanzleien, die in diesem Bereich (Albis Guppe, also Nordlease AG, ALAG etc.) bereits Rechtsfälle bearbeitet haben. Bemerkenswerter Weise hat die Nordlease AG scheinbar nicht nur die Adresse in den letzten Jahren geändert und verwendet ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Verjährungsverzicht und Vergleich im Video kurz erklärt
Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost.
Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter - bezieht.
Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz ... weiter lesen
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