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Anwalt Strafrecht Berlin (© sborisov - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im StGB ist klar definiert, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Es legt die Straftatbestände und die jeweiligen Stafbemessungen fest. Strafbare Taten, die mit am öftesten begangen werden sind u.a. Diebstahl, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Außerdem sehr häufig zu verzeichnen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Welche rechtlichen Konsequenzen haben Straftaten?

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen, die ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Berlin


Strafrecht Cannabisgesetz (CanG): Löschung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister und Straferlass
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabispflanzen anbauen, Cannabis besitzen und konsumieren. Ziel des Gesetzes ist es den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Konsumierende besser zu schützen und die Ermittlungsbehörden zu entlasten Aber was ist nun konkret erlaubt und was nicht? Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April gestattet bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Zudem ist es Erwachsenen von nun an erlaubt bis zu 50 Gramm zuhause und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum Cannabis zu besitzen. Ab voraussichtlich 1. Juli 2024 dürfen die Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit ... weiter lesen
Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Fachanwalt Strafrecht Berlin
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... den Verdacht belegen, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den allermeisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall sind die Ermittlungspersonen, die die Ermittlungen durchführen, der Staatsanwaltschaft unterstellt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahmung von Beweismitteln kommen, auch eine Durchsuchung von Büroräumen, Wohnräumen etc. ist gängige Praxis. Auch im Bereich des Üblichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet zudem eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen erhalten einen Anhörungsbogen oder evtl. eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgetreue Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Der Tatverdächtige kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt natürlich unter anderem davon ab, wie schwer die vorgeworfene Straftat ist. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sind zwei Gründe, die meist der Anlass sind, weshalb ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen wird. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat der Tatverdächtige Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren zum Abschluss kommen soll. Eine Möglichkeit ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. In diesem Fall kommt es zu keiner Verhandlung vor Gericht. Der Beschuldigte bekommt eine Bewährungsstrafe bzw. muss in vielen Fällen lediglich eine Geldstrafe bezahlen. Oder aber es kommt zu einer Hauptverhandlung, einem Strafprozess vor Gericht. In der Gerichtsverhandlung wird über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Dies kann eine lange Haftstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, ist hauptsächlich dann wahrscheinlich, wenn der Beschuldigte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwere Straftat gehandelt hat. Natürlich ist auch ein vollständiger Freispruch möglich.

Hilft ein Anwalt für Strafrecht bei Schwierigkeiten im Strafrecht weiter?

Es besteht kein Zweifel, eine Straftat zu begehen kann üble Konsequenzen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich spätestens nachdem man eine Anklage erhalten hat an einen Rechtsanwalt zum Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über fundiertes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Berlin sind etliche Rechtsanwälte vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Rechtsanwalt zum Strafrecht in Berlin zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so milde Strafe als möglich zu bekommen oder sogar vollständig freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt für Strafrecht aus Berlin auszuwählen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt im Strafrecht in Berlin als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Wie bearbeitet ein Fachanwalt im Strafrecht Ihren Fall?

Als erstes wird der Anwalt zum Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Er wird außerdem Einsicht in die Akten beantragen. Außerdem wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Gelingt es dem Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl erledigt ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Mandanten vertreten und natürlich verteidigen. Um seinen Mandanten vor Gericht zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente vorlegen und Zeugen aufrufen lassen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Beklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Ein Rechtsanwalt zum Strafrecht ist übrigens nicht nur für Angeklagte ein klarer Vorteil, er ist auch ein kompetenter Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen fachkompetenten Rechtsbeistand brauchen.

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