Anwalt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Der Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht wird seit dem Jahr 2007 vergeben. Im Jahr 2011 hatten, gemäß einer statistischen Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer, schon 891 Rechtsanwälte diesen Fachanwaltstitel erworben. Dort stellte man auch fest, dass der Frauenanteil in dieser Fachanwaltschaft mit 106 Frauen auf 891 Anwälte noch relativ gering ist. Einen Fachanwalt für Handelsrecht in Berlin sowie einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin finden Sie auch auf Fachanwalt.de.
Was ist Handelsrecht und Gesellschaftsrecht?
Beim Handels- und Gesellschaftrecht handelt es sich um ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, welches unterschiedliche Gesetze beinhaltet. Dazu gehören beispielsweise das GmbHG, das HGB sowie das AktG. In erster Linie regelt das Handelsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Geschäfts- und Kaufleuten. Es schließt auch die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Haftung der ...
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Über Fachanwälte für Handelsrecht Gesellschaftsrecht in Berlin
Wie erlangt man den Titel „Fachanwalt für Handelsrecht in Berlin“ und „Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin“?
I. Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zum Erwerb dieses Fachanwaltstitels sind vertiefte theoretische Kenntnisse notwendig. Die erfolgreiche Teilnahme an einem spezifischen Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht ist daher eine Voraussetzung zur Erlangung dieses Titels. Dieser Lehrgang deckt alle relevanten Bereiche des Rechtsgebiets ab und umfasst einen Mindestumfang von 120 Zeitstunden. Im Mittelpunkt steht dabei die Vertiefung des materiellen Handels- und Gesellschaftsrechts. Aber auch arbeits- und kartellrechtliche Bezüge sowie Verbindungen zum Gewerbe- und Handwerksrecht werden vermittelt. Des Weiteren werden Kenntnisse des Verfahrens- und Prozessführungsrechts im Handels- und Gesellschaftsrecht vermittelt.
Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass der Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht besondere Kenntnisse aus folgenden Bereichen umfassen muss:
1. Materielles Handelsrecht
- Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB), Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB), internationales Kaufrecht und insbesondere auch das UN-Kaufrecht.
2. Materielles Gesellschaftsrecht
- das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft, Konzernrecht und das Recht der verbundenen Unternehmen, außerdem
Umwandlungsrecht sowie Grundzüge des Bilanz-, Steuer-, Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
II. Nachweis praktischer Fälle
Neben den theoretischen Kenntnissen ist auch der Nachweis von praktischen Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet notwendig, um diesen Fachanwaltstitel führen zu dürfen. So müssen insgesamt 80 Fälle aus mindestens drei unterschiedlichen Rechtsgebieten des § 14i Nr. 1 und 2 FAO bearbeitet worden sein. Von diesen Fällen müssen 40 Fälle die Bereiche Gesellschaftsgründung / - umwandlung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- und Mediationsverfahren beinhalten. Mindestens 10 dieser 40 Fälle müssen gerichtliche Streit-, Mediations- und Schiedsverfahren zum Gegenstand haben. Wiederum mindestens 10 dieser 40 Fälle müssen sich mit der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen beschäftigen oder die Gründung bzw. Umwandlung von Gesellschaften zum Inhalt haben. Hat der Anwalt die theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen, so kann er sich Fachanwalt für Handelsrecht in Berlin bzw. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin nennen.