Ein Fachanwalt, was ist das überhaupt genau? Was unterscheidet ihn vom normalen Rechtsanwalt? Kann jeder Rechtsanwalt ein Fachanwalt werden? Ist ein Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht automatisch ein Fachanwalt für Strafrecht? Und was nutzt es mir, zum Fachanwalt statt zum normalen Anwalt zu gehen? Muss ich für den Fachanwalt mehr bezahlen und ist der Fachanwalt bei Gericht vorgeschrieben? Diese und andere Fragen stellen sich viele Bürger, wenn es um das Thema Fachanwälte geht und wir wollen helfen, sie zu beantworten und etwas Klarheit in die Sache bringen.
- 1. Unterschiede zwischen Fachanwalt und Rechtsanwalt
- 2. Ausbildung zum Rechtsanwalt und zum Fachanwalt
- 3. Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte
- 4. Weiterbildung zum Fachanwalt
- 5. Warum sollten Sie einen Fachanwalt wählen
- 6. 24 Fachanwaltschaften der Fachanwälte
- 7. Zusatzbezeichnung "Spezialist"
- 8. Einen guten Fachanwalt erkennen
- 9. Weitere wichtige Eigenschaften eines guten Fachanwalts (Softskills)
- 10. Ist der Fachanwalt teurer als der gewöhnliche Anwalt?
- 11. Ist die Vertretung durch einen Fachanwalt gesetzlich vorgeschrieben?
- 12. Hintergrundinformation: Informationen zur Rechtsanwaltskammer
Unterschiede zwischen Fachanwalt und Rechtsanwalt
Fachanwalt (© Henry Schmitt / fotolia.com)Was unterscheidet nun den Fachanwalt vom Rechtsanwalt? Bevor wir uns der Frage nach den Unterschieden widmen, wollen wir uns zunächst die Gemeinsamkeiten zwischen dem Fachanwalt und dem Rechtsanwalt anschauen. Diese liegen zum einen im juristischen Studium, in der Zulassung an den Gerichten und in der Schweigepflicht.
Ob Fachanwalt oder normaler Rechtsanwalt: jeder Anwalt, der in Deutschland ausgebildet wurde, hat zunächst die gleiche Ausbildung durchlaufen. Beide dürfen ihre Mandanten vor den Gerichten vertreten, an denen sie zugelassen sind. Das sind in der Regel alle Amtsgerichte, Landgerichte und die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Auch an den nationalen Oberlandesgerichten dürfen alle zugelassenen Rechtsanwälte auftreten, allerdings ist für ein überregionales Auftreten am Oberlandesgericht ein Antrag bei der Rechtsanwaltskammer notwendig. Einzig am Bundesgerichtshof dürfen nur speziell für dieses Gericht zugelassene Anwälte agieren.
Die Schweigepflicht gilt ebenfalls für alle zugelassenen Rechtsanwälte, ob Fachanwalt oder normaler Anwalt.
So viel zu den Gemeinsamkeiten, doch was macht nun den Unterschied zwischen einem normalen Anwalt und einem Fachanwalt aus?
Ganz einfach, der Fachanwalt hat sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert und kann dort besonderes Fachwissen und Erfahrung nachweisen. Bis zu drei dieser Fachanwaltstitel darf ein Rechtsanwalt führen, das heißt, er darf sich auf maximal drei Fachgebiete spezialisieren. Im Umkehrschluss heißt es allerdings nicht, dass er sich in seinem Berufsleben nun auf diese Fachgebiete beschränken muss, er darf weiterhin natürlich auch Fälle aus allen anderen Rechtsgebieten bearbeiten, nur ist er auf diesen Gebieten eben kein Fachanwalt. In der Praxis wird ein Fachanwalt jedoch größtenteils und bevorzugt Fälle bearbeiten, die in sein Fachgebiet fallen.
Wie aber wird ein Anwalt nun zum Fachanwalt?
Ausbildung zum Rechtsanwalt und zum Fachanwalt
Die Ausbildung des Rechtsanwalts und des Fachanwalts beginnt, zumindest bei einer Ausbildung in Deutschland, immer gleich. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften muss das erste Staatsexamen abgelegt werden. Dem bestandenen Staatsexamen folgt eine in der Regel zweijährige Referendarzeit, die auch als juristischer Vorbereitungsdienst bezeichnet wird. Der angehende Rechtsanwalt muss während dieses Referendariats verschiedene juristische Stationen durchlaufen.
Folgende Stationen müssen durchlaufen werden:
Jurastudent am lernen (Foto: (c) Haramis Kalfar / Fotolia.com)
- Zivilrechtsstation: Hier wird der angehende Anwalt an einem Amts- oder Landgericht in Zivilsachen ausgebildet.
- Strafrechtsstation: Diese Station ist die praktische Ausbildung bei einem Staatsanwalt.
- Verwaltungsstation: Der angehende Rechtsanwalt wird bei einer Verwaltungsbehörde ausgebildet.
- Anwaltsstation: Ausbildung bei einem selbstgewählten Rechtsanwalt.
- Wahlstation: Am Ende des zweijährigen Referendariats hat der angehende Rechtsanwalt die Möglichkeit, sich auf einer Station seiner Wahl weiter ausbilden zu lassen. Der entsprechende Rechtsbereich kann je nach Vorlieben und Interessen frei gewählt werden.
Während der gesamten praktischen Ausbildung müssen unterstützend Lehrgänge besucht werden und es werden Klausuren geschrieben. Am Ende der Referendariatszeit steht das zweite Staatsexamen. Wer dieses Examen besteht, hat die juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und darf sich fortan Volljurist bzw. Assessor.Jur. nennen.
Mit dieser Ausbildung kann der frischgebackene Volljurist nun bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung zum Rechtsanwalt beantragen und als solcher tätig werden. Durch das Studium hat der Berufsanfänger eine umfassende Ausbildung im Privatrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht erhalten und ist damit in der Lage, Fälle aus allen drei Rechtsbereichen zu bearbeiten.
Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte
Oft bildet sich bei den angehenden Juristen schon im Studium ein Interessenschwerpunkt heraus.
Tätigkeitsschwerpunkte (Foto: (c) Kamasigns / Fotolia.com)
Manch einer interessiert sich besonders für Strafrecht, der andere findet Steuer- oder Wirtschaftsrecht besonders spannend und ein anderer fühlt sich im Familienrecht besonders gut aufgehoben.
Neben den persönlichen Vorlieben sind es aber mitunter auch wirtschaftliche Aspekte, die dazu führen, das der angehende Anwalt plant, sich vorrangig mit einem oder mehreren verschiedenen Rechtsgebieten zu beschäftigen, weil auf diesen Gebieten viele Anwälte gesucht werden und ebenfalls die Einnahmen vielversprechend sind.
So oder so schälen sich bei den allermeisten Rechtsanwälten spätestens mit dem Beginn ihrer Anwaltskarriere gewisse Interessensgebiete heraus. Das bedingt sich meist schon allein aus der Tatsache heraus, dass der gesamte Bereich des Rechts so komplex und umfassend ist, dass kein Anwalt alles können kann. Darüber hinaus sind das Recht und die Rechtsprechung kein statisches Gefüge, sondern sie entwickeln sich stetig weiter, passen sich der Zeit, den Gegebenheiten und der Gesellschaft an.
Wer sich also beispielsweise für Strafrecht interessiert und eher weniger Spaß daran hat, im Mietrecht oder Verkehrsrecht tätig zu sein, der wird nach fünf Jahren im Anwaltsberuf viele Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts gesammelt haben, aber im Bereich des Mietrechts und des Verkehrsrechts nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein. Ganz zu schweigen vom Europarecht oder Agrarrecht, von dem vielleicht zuletzt im Studium die Rede war.
Eine gewisse Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete ist daher im Anwaltsberuf nahezu unvermeidbar, da es einfach nicht möglich ist, die gesamte Palette der drei großen Rechtsbereiche Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht gleichberechtigt zu bedienen.
Es schälen sich also die sogenannten Interessensschwerpunkte und später die Tätigkeitsschwerpunkte heraus.
Interessenschwerpunkte
Damit auch der angehende Mandant weiß, mit welchen Rechtsbereichen sich der Anwalt vorwiegend und bevorzugt beschäftigt, kann der Anwalt beispielsweise auf seiner Internetpräsenz bis zu fünf Interessensschwerpunkte nennen. Das sind meist die Rechtsgebiete, für die er sich besonders interessiert und auf denen er gern tätig werden würde.
Tätigkeitschwerpunkte
Je mehr der Anwalt sich mit Fällen aus den Rechtsbereichen seiner Interessensgebiete beschäftigt, desto mehr Erfahrungen sammelt er auf diesem Gebiet. Hat der Rechtsanwalt sich mindestens zwei Jahre lang nachhaltig mit bestimmten Rechtsgebieten befasst, so darf er diese als Tätigkeitsschwerpunkte angeben.
Oft besuchen die Anwälte auch Lehrgänge und Fortbildungen, um sich auf dem Gebiet ihrer Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte weiterzubilden und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Bei einem Rechtsanwalt, der beispielsweise Mietrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht als Tätigkeitsschwerpunkte angibt, kann daher davon ausgegangen werden, dass der Anwalt über eine gewisse Erfahrung auf diesen Gebieten verfügt und vorrangig Fälle aus diesen Rechtsgebieten bearbeitet. Eine Kontrolle oder eine Prüfung, in der er sein Fachwissen und seine Erfahrung nachweisen muss, gibt es jedoch nicht.
Weiterbildung zum Fachanwalt
Weg zum Fachanwalt (Foto: (c) Fotodo / Fotolia.com)
Genau an dieser Stelle kommt der Fachanwalt ins Spiel. Der Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer vergeben, die sich vorher davon überzeugt, dass der Anwalt über herausragende Fachkenntnisse und eine besondere praktische Erfahrung auf dem entsprechenden Rechtsgebiet verfügt. Die Fachanwaltsausbildung erfolgt in 3 Schritten:
- Fachanwaltslehrgang: Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang mit einem Umfang je nach Fachgebiet von mindestens 120 Stunden besuchen und er muss eine Reihe von Klausuren schreiben, in denen sein Wissen abgefragt wird.
- Fallliste: Außerdem muss der Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem entsprechenden Fachgebiet bearbeitet hat. Je nach Fachgebiet differiert die Anzahl der geforderten Fälle und liegt zwischen 40 und 160 Fällen.
- Mündliche Prüfung: Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse kann der Ausschuss gem. § 7 FAO den Antragsteller noch zu einem Fachgespräch laden. Davon kann abgesehen werden, wenn der Ausschuss nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen der Meinung ist, seine Stellungnahme auch ohne Fachgespräch abgeben zu können. Einer Umfrage des Soldan-Instituts zufolge mussten sich seit der Änderung des § 7 FAO im Jahre 2003 nur 6 Prozent der befragten Fachanwälte einem solchen Fachgespräch unterziehen. Eine entsprechende Durchführung kann insofern nach der hiesigen Erfahrung vieler Fachanwälte eher als Ausnahme angesehen werden.
Jährliche Fortbildung: Hat der Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt erhalten, muss er pro Jahr an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme auf diesem Rechtsgebiet teilnehmen, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.
Der Titel Fachanwalt ist also eine Zusatzausbildung, die der Rechtsanwalt nach der breitgefächerten Ausbildung zum sogenannten Einheitsjuristen zusätzlich absolviert, um seine Fähigkeiten auf bestimmten Rechtsgebieten zu vertiefen.
Aufgrund dieser Ausbildung, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft wird, können Sie sicher sein, dass ein Fachanwalt über besondere Kenntnisse auf seinem Fachgebiet verfügt und auch viel praktische Erfahrung auf diesem Gebiet hat.
Er wird Ihnen daher besser weiterhelfen können als ein Einheitsjurist, vor allem wenn es um komplizierte und knifflige Fälle geht oder um Rechtsbereiche, mit denen sich nicht allzu viele Anwälte beschäftigen.
Warum sollten Sie einen Fachanwalt wählen
Die Ausbildung zum Fachanwalt zeigt bereits seine größten Vorzüge. Er hat einerseits viel praktische Erfahrung auf seinem Rechtsgebiet und musste zugleich eine Zusatzausbildung absolvieren, durch die er auch ein größeres Fachwissen auf seinem speziellen Rechtsgebiet hat als ein Einheitsjurist.
Jährliche Fortbildungen garantieren darüber hinaus, dass der Fachanwalt auf seinem Gebiet immer auf dem neuesten Stand der Dinge ist und alle Entwicklungen, alle wichtigen Urteile und alle neuen Gesetze kennt und verfolgt. Der Fachanwalt ist daher auf seinem Spezialgebiet oder auf seinen Spezialgebieten, denn er darf bis zu drei Fachanwaltstitel führen, ein absoluter Profi.
Der Fachanwalt sollte immer dann gewählt werden, wenn es sich um einen komplizierten und komplexen Fall, eine außergewöhnliche Sachlage oder ein eher spezielles Rechtsgebiet handelt.
Auch wenn Sie beispielsweise eine sehr spezifische Frage im Bereich des Agrarrechts haben, ein Rechtsgebiet, mit dem sich nicht viele Anwälte tagtäglich befassen, kann Ihnen ein Fachanwalt wahrscheinlich besser weiterhelfen. Auch bei allen Belangen, die Rechtsgebiete betreffen, die sich gerade stark verändern, wie das bereits erwähnte Urheber- und Medienrecht, ist ein Fachanwalt die bessere Wahl, da er bei allen Entwicklungen und wichtigen Urteilen in der Regel besser auf dem Laufenden ist als ein Anwalt, der sich vorrangig mit anderen Rechtsgebieten beschäftigt.
Sie müssen beispielsweise keinen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, wenn Sie eine einfache Klausel in Ihrem Mietvertrag nicht verstehen. Hier wird Ihnen auch jeder Einheitsjurist weiterhelfen können. Soll Ihnen jedoch beispielsweise die Wohnung gekündigt werden, weil die Immobilie aufgekauft wurde und in Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll, oder plant der Vermieter eine umfangreiche Sanierung, deren Kosten er auf die Mieter abwälzen will, sind Sie bei einem Fachanwalt für Mietrecht durchaus gut aufgehoben.
24 Fachanwaltschaften der Fachanwälte
Aktuell (Stand März 2023) gibt es 24 Fachanwaltstitel:
24 Fachanwaltschaften (Foto: (c) Bluedesign / Fotolia.com)
- Fachanwalt für Agrarrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Migrationsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Fachanwalt für Sportrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Vergaberecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Zu den ältesten Fachanwaltstiteln gehört der Fachanwalt für Steuerrecht, ein sehr kompliziertes und
spezielles Rechtsgebiet, auf dem sich längst nicht jeder Anwalt gut auskennt, was aber oft zur
Anwendung kommt. Der Fachanwalt für Steuerrecht ist daher auch mit am häufigsten anzutreffen,
mit über 4.800 Fachanwälte für Steuerrecht gibt es mit Stand Januar 2022 in Deutschland. Mehr
Fachanwaltstitel wurden nur im Arbeitsrecht (11.055 Fachanwälte) und im Familienrecht (9.137
Fachanwälte) verliehen. 2014 ist der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht (230
Fachanwälte) neu hinzugekommen, danach der Fachanwalt für Vergaberecht (376 Fachanwälte), für
Migrationsrecht (218 Fachanwälte) und 2019 der Fachanwalt für Sportrecht (37 Fachanwälte).
Zu den Rechtsgebieten mit vielen Fachanwälten gehören außerdem
- das Verkehrsrecht (4.395 Fachanwälte)
- das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (3.888 Fachanwälte)
- das Strafrecht (3.859 Fachanwälte)
Relativ wenig Fachanwälte gibt es hingegen im
- Agrarrecht (195 Fachanwälte)
- Migrationsrecht (218 Fachanwälte)
- Transport- und Speditionsrecht (228 Fachanwälte)
Hier zeigt sich natürlich auch, je außergewöhnlicher ein Rechtsgebiet ist und je weniger es im alltäglichen Leben eine Rolle spielt, desto weniger Rechtsanwälte spezialisieren sich auf dieses Rechtsgebiet.
Einheitsjuristen ohne Fachanwaltstitel werden dementsprechend natürlich noch weitaus weniger mit einem speziellen Rechtsgebiet wie z.B. Agrarrecht in Berührung kommen, so dass es gerade bei diesen außergewöhnlichen Rechtsgebieten immer ratsam ist, einen Fachanwalt aufzusuchen.
Andererseits gibt es die meisten Fachanwälte natürlich auf den Rechtsgebieten, die die größte Relevanz im alltäglichen Leben haben. Ob Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht, mit den Inhalten dieser Rechtsgebiete kommt nahezu jeder Bürger tagtäglich in Berührung und schnell kann es daher passieren, dass man sich in einer Situation wiederfindet, die einer juristischen Beratung oder Vertretung bedarf. Ein Verkehrsunfall, eine als ungerechtfertigt empfundene Kündigung durch den Arbeitgeber, eine Mieterhöhung seitens des Vermieters, all diese Dinge können schnell passieren, und oft wird ein Anwalt gebraucht, um die Situation zu klären.
Ob es unbedingt ein Fachanwalt sein muss, sollte von Fall zu Fall entschieden werden. Schaden kann es auf gar keinen Fall, aber gerade in eher einfach gelagerten Fällen kann ein Einheitsjurist, vor allem wenn sein Tätigkeitsschwerpunkt im entsprechenden Rechtsgebiet liegt, ebenso kompetent weiterhelfen.
Kurzinfo: Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger
Auch in strafrechtlichen Angelegenheiten kann es nie schaden, einen Fachanwalt zu beauftragen. Anders als die Kollegen, die ihren Schwerpunkt auf andere Rechtsbereiche legen, hat der Fachanwalt für Strafrecht viel Erfahrung darin, vor Gericht als Strafverteidiger aufzutreten und seinen Mandanten zu verteidigen. Vor allem, wenn viel auf dem Spiel steht und beispielsweise eine Freiheitsstrafe zu befürchten ist, ist es sehr ratsam, sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden.
Generell darf jedoch jeder Rechtsanwalt auch im Strafrecht tätig werden. Der Begriff Strafverteidiger ist anders als der Fachanwaltstitel auch nicht geschützt und jeder Rechtsanwalt kann sich selbst als Strafverteidiger bezeichnen. Das mag in manchen Fällen sogar nur auf einen Interessensschwerpunkt hinweisen und ausdrücken, dass der Rechtsanwalt seine Zukunft als Verteidiger im Strafprozess sieht. Oder es weist auf einen tatsächlichen Tätigkeitsschwerpunkt hin und darauf, dass der betreffende Anwalt in der Praxis vorwiegend im Strafrecht tätig ist, ohne jedoch einen Fachanwaltstitel auf dem Gebiet erworben zu haben. Und natürlich kann sich auch ein Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger bezeichnen und mit dem Begriff auf seine Dienste aufmerksam machen.
Für Laien ist diese Zusatzbeschreibung schon recht irreführend, denn auf den ersten Blick könnte man ja in der Tat vermuten, dass sich der Strafverteidiger durch eine besondere Ausbildung oder Erfahrung vom normalen Rechtsanwalt unterscheidet, doch das kann zwar der Fall sein, muss aber nicht. Und damit nicht genug, die Verwirrung um die Zusatzbezeichnungen, die ein Rechtsanwalt führen darf, geht noch weiter.
Schauen Sie genau hin, wenn sie einen Fachanwalt suchen und scheuen Sie sich im Zweifelsfall nicht, den Anwalt nach seiner genauen Ausbildung und seinen Erfahrungen und bisherigen Fällen auf dem Rechtsgebiet zu fragen.
Zusatzbezeichnung "Spezialist"
Grundsatz-Urteil des BGH in 2014 (Foto: (c) Dan Race / Fotolia.com)
Während der Titel Fachanwalt gesetzlich geschützt ist und nur nach der Erfüllung gewisser Kriterien durch die Rechtsanwaltskammer verliehen werden kann, sind andere Zusatzbegriffe, mit denen der Anwalt auf ein besonderes Wissen auf einem bestimmtem Rechtsgebiet aufmerksam machen möchte, nicht geschützt und dürfen ohne Überprüfung von jedem Anwalt genutzt werden.
Dazu gehören zum einen die Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte, die dem potentiellen Klienten zeigen, an welchen Rechtsgebieten der Anwalt besonders interessiert ist und mit welchen Rechtsgebieten er sich in seinem Berufsalltag vorrangig beschäftigt. Wie aber sieht es mit einem Anwalt aus, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat oder gar ein Spezialist auf diesem Gebiet ist?
BGH in 2004
In diesen Fällen herrschte früher selbst in der Rechtsprechung ein wenig Chaos. Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2004 durften sich Rechtsanwälte, die
nachweislich über ein besonderes Wissen und/oder viel praktische Erfahrung auf einem gewissen
Rechtsgebiet verfügen, als Spezialist auf diesem Gebiet bezeichnen. Das Gericht traute dem
Verbraucher in seiner „Spezialisten-Entscheidung“ zu, zwischen einem Fachanwalt und einem
Spezialisten zu unterscheiden. Auch für einen Laien sei erkennbar, dass der Fachanwalt über eine besondere Fachkenntnis auf einem Rechtsgebiet verfügt, während der Spezialist sich durch eine
solche Bezeichnung klar auf die Tätigkeit in dem genannten Rechtsgebiet begrenzt und dadurch
Tätigkeiten auf anderen Rechtsgebieten abwehrt, so lautete die Begründung des Gerichts, vgl.
Beschluss des BVerfG vom 28.07.2004, Az. 1 BvR 159/04.
LG München in 2009
Im Jahr 2009 setzte sich jedoch das Landgericht München in klaren Widerspruch zu dieser Entscheidung und befand, dass die Zusatzbezeichnung „Spezialist für xy-Recht“ nur gestattet sei, wenn es in diesem Rechtsgebiet keinen Fachanwaltstitel gäbe. So sollten Verwechslungen und Irreführungen vermieden werden.
Nach dem Urteil des Münchener Landgerichts war beispielsweise der „Spezialist für Wehrrecht“ gestattet, nicht aber der „Spezialist für Erbrecht“, da es im Erbrecht bereits einen Fachanwaltstitel gibt, im Wehrrecht jedoch nicht. Um die Verwirrung, die eigentlich vermieden werden sollte, perfekt zu machen, sind Bezeichnungen wie „spezialisiert auf Erbrecht“, „Spezialgebiet: Erbrecht“ oder „Spezialisierung im Erbrecht“ jedoch erlaubt.
BGH in 2014
Im Jahr 2014 entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) als das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dass sich ein Rechtsanwalt, der Spezialist oder Experte auf einem bestimmten Rechtsgebiet ist und dies im Zweifelsfall auch nachweisen kann, auch so nennen darf.
Konkret ging es in dem Fall um einen Rechtsanwalt, der sich selbst als "Spezialist für Familienrecht" bezeichnete, worin die Freiburger Rechtsanwaltskammer eine Verwechslungsgefahr mit dem Fachanwaltstitel sah.
Während die Vorinstanzen der Begründung der Rechtsanwaltskammer folgten, sah der BGH die Sache anders und bezog sich in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2014 (Az. I ZR 53/13) auf das oben erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2004.
Ein großer Unterschied zwischen dem Urteil der Karlsruher Richter aus dem Jahr 2014 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 10 Jahre zuvor besteht jedoch darin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter anderen Vorzeichen zustande kam. Das Urteil des BVerfG bezog sich auf die Zusatzbezeichnung „Spezialist für Verkehrsrecht“, den Fachanwalt für Verkehrsrecht gab es 2004 jedoch noch nicht, so dass, wie in dem Urteil des Münchener Landgerichts ausgeführt, eine Verwechselung zwischen Fachanwalt und Spezialist nicht möglich gewesen wäre.
Ebenso wenig gab es im Jahr 2004 den § 7 Abs. 2 der anwaltlichen Berufsordnung (BORA), die es einem Anwalt verbietet, Zusatzbezeichnungen wie Spezialist oder Experte zu führen, wenn diese zu einer Verwechslung mit einem Fachanwaltstitel führen können. Verbraucher sollten so in die Lage versetzt werden, klar und verlässlich zwischen einer ungeprüften Selbsteinschätzung des Rechtsanwalts (Experte, Spezialist) und dem von den Rechtsanwaltskammern geprüften Titel Fachanwalt zu unterscheiden.
Den Karlsruher Richtern kam es bei ihrem Urteil jedoch mehr darauf an, ob der Anwalt die behaupteten Fähigkeiten besitzt oder nicht. Besitzt er sie und ist damit Spezialist oder Experte auf dem Gebiet, so darf er sich auch so nennen, auch wenn für den Verbraucher dadurch eine Verwechslung mit dem Fachanwalt möglich wird. Der § 7 Abs. 2 BORA wird durch das Urteil ohne Begründung außer Kraft gesetzt. Hatte das BVerfG in seinem Urteil von 2004 noch ausgeführt, dass „Fachanwälte nicht notwendigerweise Spezialisten“ sein müssten (Beschl. v. 28.07.2004, Az. 1 BvR 159/04), stehen nach der Entscheidung des BGH die Begriffe „Fachanwalt“, „Spezialist“ und „Experte“ quasi gleichberechtigt auf einer Stufe und für den Verbraucher wird es schwerer, eine tatsächliche Qualifikation des Anwalts zu erkennen.
Im Zweifelsfall bestimmt der BGH in seiner Entscheidung zwar, dass der Anwalt sein herausragendes theoretisches Wissen und seine umfangreiche praktische Erfahrung beweisen müsse, doch das würde dem Klienten erst im Nachhinein dienen. Können die drei Begriffe synonym genutzt werden, stellt sich außerdem die Frage, ob sich ein Rechtsanwalt mit herausragenden praktischen und theoretischen Kenntnissen auf einem Rechtsgebiet neben „Spezialist“ und „Experte“ auch ohne Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer „Fachanwalt“ nennen darf, was zu noch größerer Verwirrung des Verbrauchers führen würde.
Auf diese Besonderheit geht der BGH in seinem Urteil jedoch nicht ein. Andersherum darf sich nach dieser Entscheidung nun natürlich jeder Fachanwalt auch als Spezialist und Experte bezeichnen. Ein Fachanwalt für Familienrecht darf sich beispielsweise als Experte für Unterhaltsrecht bezeichnen oder als Spezialist für Scheidungen.
Für die Verbraucher wird es dadurch nicht gerade einfacher, einen Fachanwalt mit einer Zusatzqualifikation von einem Rechtsanwalt mit einer selbstgewählten Zusatzbezeichnung zu unterscheiden. Allerdings muss beispielsweise im Falle einer Scheidung ein Experte für Scheidungen, der kein Fachanwalt für Familienrecht ist, nicht unbedingt schlechter sein, als ein Fachanwalt für Familienrecht, der sich nicht explizit auf Scheidungen spezialisiert hat.
Wenn Sie sich nicht sicher sind und sich durch die Zusatzbezeichnungen des Rechtsanwalts verunsichert fühlen, fragen Sie ihn am besten nach seinen Qualifikationen. In der Anwaltssuche von Fachanwalt.de können Sie außerdem ganz gezielt nach geprüften Fachanwälten suchen.
Einen guten Fachanwalt erkennen
Dr. haben oft Prädikatsexamina ((c) Anima / Fotolia.com)
Jeder Fachanwalt zeichnet sich zunächst einmal durch ein großes Fachwissen und viel Erfahrung auf seinem Spezialgebiet aus. Dieses Wissen und seine Erfahrung musste er bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Klausuren und Prüfungen belegen. Der Fachanwaltstitel selbst ist daher immer ein guter Indikator dafür, dass der Anwalt sich auf dem entsprechenden Rechtsgebiet sehr gut auskennt.
Doch darüber hinaus gibt es noch andere Qualitätsmerkmale, auf die Sie bei Ihrer Suche nach einem guten Fachanwalt achten können:
- Doktortitel: Ein akademischer Titel wie ein Doktortitel deutet auf einen Rechtsanwalt hin, der ein sehr gutes Staatsexamen abgelegt hat. Meist hat ein Fachanwalt auch auf seinem Spezialgebiet promoviert und hat sich daher dort besonders gut in die Materie eingearbeitet.
- LLM.-Titel / Master of Law: Ein akademischer Titel, der meist zwei Semester, also 1 Jahr zusätzliche Ausbildung an einer Universität im In- oder Ausland erfordert hat. Die Master wird durch Klausuren, mit der Masterthesis (Hausarbeit) und meist einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Durch das Studium im Ausland sind oft gute Fremdsprachenkenntnisse vorhanden. Durch die einjährige Ausbildung ist oft sehr viel theoretisches Fachwissen in dem Gebiet des Masterstudiengangs vorhanden.
- Veröffentlichungen: Rechtsanwälte können Aufsätze in speziellen juristischen Fachzeitschriften veröffentlichen. In diesen Fachaufsätzen beschäftigen sich die Anwälte mit verschiedenen Aspekten ihres Rechtsgebiets und weisen darin eine hohe Kompetenz und ein sehr gutes Fachwissen auf. Diese Veröffentlichungen zählen auch zu den Fortbildungsmaßnahmen, die jeder Fachanwalt jährlich nachweisen muss.
- Fortbildungssiegel: Das Recht ist kein feststehendes, stagnierendes Konstrukt. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, muss sich ein Anwalt fortbilden, für Fachanwälte ist dies sogar Pflicht. Auf die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen kann der Fachanwalt durch verschiedene Fortbildungssiegel, die beispielsweise von der Bundesrechtsanwaltskammer oder dem Deutschen Anwaltsinstitut e. V. verliehen werden, hinweisen.
- Dekra Iso Zertifikat: Ein weiteres Prüfsiegel, dass auf einen guten Fachanwalt hinweisen kann, ist das Dekra Iso Zertifikat. Das Zertifikat hat allerdings nichts mit der Ausbildung und der fachlichen Eignung des Anwalts zu tun, sondern es weist auf eine gute Büroorganisation und kontrollierte Abläufe in der Kanzlei hin. Aber auch das ist viel wert und spricht für einen gut organisierten Kanzleiablauf.
- Empfehlungen und Bewertungen: Auf Fachanwalt.de können Sie Bewertungen von Rechtsanwälten lesen und erfahren so, welche Erfahrungen andere Mandanten mit dem Anwalt gemacht haben. Auf den Webseiten mancher Rechtsanwälte finden Sie außerdem Links zu anderen Portalen, auf denen Sie Bewertungen über den Anwalt lesen können. Eine weitere Möglichkeit ist, den Namen des Anwalts zu googeln und zu schauen, ob Sie auf diesem Weg weitere Informationen und Erfahrungsberichte finden.
Haben Sie einige Fachanwälte gefunden, die Ihnen geeignet erscheinen, sollten Sie in der Kanzlei auf jeden Fall anrufen und sich im persönlichen Gespräch einen Eindruck verschaffen. Sprechen Sie den Anwalt dabei ruhig auf seine Qualifikation als Fachanwalt an und fragen Sie nach, ob er sich beispielsweise innerhalb seines Fachgebiets auf bestimmte Fälle spezialisiert hat oder wie lange er schon auf diesem besonderen Rechtsgebiet tätig ist. Kontaktieren Sie auf diese Weise am besten mehr als nur einen Anwalt, damit Sie sich wirklich den besten Anwalt aussuchen können.
Als kleine Checkliste für den ersten telefonischen Kontakt können Sie sich folgende Fragen notieren:
- Sind Sie von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwalt geprüft und zugelassen?
- Seit wann sind Sie schon als Fachanwalt tätig? Wie viele Fälle in dem Gebiet?
- Haben Sie innerhalb Ihres Fachgebiets einen besonderen Schwerpunkt?
- Welche Kosten muss ich für eine Erstberatung einkalkulieren?
Tipp: Vergleichen Sie die Antworten der verschiedenen Fachanwälte auf diese Fragen miteinander und entscheiden Sie sich dann für einen Favoriten. So ein Telefonat ist grds. unverbindlich!
Weitere wichtige Eigenschaften eines guten Fachanwalts (Softskills)
Bei einer guten Beratung durch einen Fachanwalt spielt auch das Zwischenmenschliche immer eine große Rolle. Zwischen Anwalt und Mandant muss ein Vertrauensverhältnis entstehen und das funktioniert nicht, wenn Sie sich gegenseitig unsympathisch sind, absolut nicht auf einer Wellenlänge liegen oder der Fachanwalt einfach nicht die erforderlichen menschlichen Eigenschaften mitbringt, die Sie brauchen, um sich gut aufgehoben zu fühlen.
Achten Sie vor allen Dingen darauf, dass Sie sich von Ihrem Fachanwalt
- ernstgenommen fühlen, dass er Sie mit Ihren Fragen und Sorgen
- nicht zwischen Tür und Angel abfertigt, dass er sich
- Zeit für Sie nimmt und
- genügend Einfühlungsvermögen und Geduld hat, Ihnen alle Zusammenhänge so zu erklären, dass Sie auch für Sie als juristischen Laien verständlich werden.
Ohne ein gutes Vertrauensverhältnis werden Sie mit einem Fachanwalt, egal wie gut seine fachlichen Kompetenzen sind, nicht gut zusammenarbeiten können und wenn die Kommunikation unter einem schlechten persönlichen Verhältnis leidet, kann das durchaus Auswirkungen auf das Ergebnis der anwaltlichen Vertretung haben.
Fragen Sie sich nach einem ersten persönlichen Gespräch mit dem Fachanwalt daher:
- Hat der Anwalt mir wirklich zugehört?
- Nimmt er meine Ängste und Sorgen ernst?
- Nimmt er sich die Zeit, wirklich auf mich und meinen Fall einzugehen oder handelt er mein Anliegen eher nach Schema F ab?
- Ist er bereit und in der Lage, meine Fragen so zu beantworten, so dass ich alle Zusammenhänge verstehen kann?
Auch hier sollten Sie wieder Ihre Eindrücke vergleichen. Haben Sie bei einem Fachanwalt das Gefühl, er nimmt Sie und Ihr Anliegen nicht ernst, behandelt Sie gar herablassend oder spielt Ihr Problem als unbedeutend herunter, werden Sie mit diesem Fachanwalt eher nicht gut zusammenarbeiten können, auch wenn Sie vielleicht fachlich einen guten Eindruck von ihm bekommen haben. Eine gute Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant und ein Vertrauensverhältnis ist unabdingbar für eine gute und zufriedenstellende Zusammenarbeit, daher sollten Sie auch auf diesem Gebiet ganz genau hinschauen.
Lassen Sie alle Aspekte in Ihre Entscheidung einfließen und machen Sie sie nicht nur an einem Kriterium fest. Schauen Sie sich in aller Ruhe die Internetpräsenz an, lesen Sie die Bewertungen anderer Mandanten, achten Sie auf die fachliche Kompetenz und darauf, dass es menschlich zwischen Ihnen und dem Fachanwalt gut funktioniert. Nehmen Sie sich daher die Zeit und vergleichen Sie mehrere Anwälte miteinander, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
Ist der Fachanwalt teurer als der gewöhnliche Anwalt?
Nach den Scheidungskosten vorher fragen (Foto: (c) Stadtratte / Fotolia.com)
Ein Fachanwalt muss einiges an Zeit und auch Geld in seine Weiterbildung investieren, so dass die Frage naheliegt, ob die Erstberatung beim Fachanwalt teurer ist als beim Einheitsjuristen. Die Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten.
Für die meisten Leistungen des Rechtsanwalts, egal ob Fachanwalt oder Einheitsjurist, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für alle Rechtsanwälte gleich ist und keine höheren Gebühren für Fachanwälte vorsieht.
Vor Gericht ist der Streitwert der Sache maßgeblich und auch hier gibt es keine Unterschiede, ob Sie sich von einem Fachanwalt oder einem normalen Anwalt vertreten lassen. Allerdings gibt es bei außergerichtlichen Vertretungen unter gewissen Umständen die Möglichkeit, direkt mit dem Anwalt ein Honorar zu verhandeln, wobei je nach Anwalt unterschiedliche Zahlen herauskommen können.
Wird nach RVG abgerechnet, hat der Anwalt außerdem je nach Komplexität des Falls die Möglichkeit, die Gebühren mit einem Abrechnungsfaktor von 0,5 bis 2,5 in Rechnung zu stellen, woraus sich auch unterschiedliche Honorare ergeben können. Darüberhinaus gibt es noch die Prozesskostehilfe bzw. Beratungshilfe, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie sich genau informieren, welche Kosten übernommen werden. In vielen Fällen übernimmt diese Aufgabe auch der Fachanwalt für Sie, indem er sich direkt an die Versicherung wendet und dort eine Deckungszusage einholt.
Scheuen Sie sich nicht, die Fachanwälte, die Sie in die engere Wahl gezogen haben, geradeheraus nach den Kosten zu fragen. Zu dem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant gehört auch, dass der Anwalt die Kosten für seine Leistungen transparent offenlegt und Ihnen verständlich erklärt, was Sie wofür bezahlen müssen.
Ist die Vertretung durch einen Fachanwalt gesetzlich vorgeschrieben?
Auch diese Frage stellt sich natürlich, wenn man sich mit dem Thema Fachanwalt beschäftigt und wiederum lautet die Antwort ganz klar nein. Jeder zugelassene Rechtsanwalt kann Sie in allen juristischen Fragen und Angelegenheiten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich beraten und vertreten. Durch die umfassende und vielseitige Ausbildung zum Einheitsjuristen kann Sie jeder zugelassene Rechtsanwalt sowohl im Strafrecht als auch im Privatrecht oder im Öffentlichen Recht vertreten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht gibt es einen Anwaltszwang.
Eine irgendwie geartete gesetzliche Verpflichtung, einen Fachanwalt zu beauftragen, gibt es ebenso wenig, wie es für die Anwälte eine Pflicht gibt, sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet zu beschränken.
Welchen Anwalt Sie wählen und ob Sie sich für einen Fachanwalt entscheiden oder nicht, bleibt daher voll und ganz Ihnen überlassen, jedoch muss der Anwalt Ihr Mandat nicht annehmen, wenn es nicht zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt passt und er sich mit diesem Rechtsgebiet nicht beschäftigt.
Gehen Sie beispielsweise in einer Scheidungsangelegenheit zu einem Rechtsanwalt, der sich überwiegend mit Steuerrecht befasst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er Sie an einen Kollegen verweisen wird, der sich mit Familienrecht befasst und umgekehrt.
Hintergrundinformation: Informationen zur Rechtsanwaltskammer
Schon einige Male war bisher die Rede von der Rechtsanwaltskammer, so dass es an der Zeit ist, einmal einen Blick darauf zu werfen, was es damit auf sich hat und welche Aufgaben die Rechtsanwaltskammer hat.
Aufsicht über Anwälte übt die RAK aus (© Andrey Popov / Fotolia.com)
In Deutschland gibt es 28 Rechtsanwaltskammern, die der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation unterstehen.
Die Rechtsanwaltskammern sind jeweils einem Oberlandesgerichtsbezirk zugeordnet und die Mitgliedschaft in seiner regionalen Rechtsanwaltskammer ist für jeden Anwalt gesetzliche Pflicht.
Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammern gehören
- Zulassung der Rechtsanwälte
- Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant (Schlichtung)
Verstößt ein Anwalt gegen das Berufsrecht, kann die Rechtsanwaltskammer ihm im schlimmsten Fall die Zulassung entziehen. In minder schweren Fällen können Verstöße mit Geldstrafen oder eine Rüge geahndet werden.
Die Rechtsanwaltskammer ist außerdem dafür zuständig, dem Fachanwalt seinen Fachanwaltstitel zu verleihen und zu überprüfen, dass er seiner jährlichen Weiterbildungspflicht nachkommt.
Titel-Foto: (c) Igor Gromoff / Fotolia.com