Aktuelle Rechtstipps
Familienrecht Erhebliche Erhöhung des Kindesunterhalts ab dem 01.01.2024!
08.12.2023
Mathias Rambow

Die neue Mindestunterhaltsverordnung für den Kindesunterhalt wurde aktuell im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 330) veröffentlicht. Wie erwartet mit Steigerungen um die 10%! Dies wird Grundlage der neuen Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2024 sein.  Das sind die neuen Beträge des Mindestunterhalts: 0-5 Jahre - 480 EUR statt bisher 437 EUR 6-11 Jahre - 551 EUR statt bisher 502 EUR 12-17 Jahre - 645 EUR statt bisher 588 EUR Das hälftige Kindergeld (derzeit 125 EUR) ist dabei noch zur Ermittlung des konkreten Zahlbetrages abzuziehen. Der Unterhalt bei höheren Einkommen wird im gleichen prozentualen Umfang angehoben. Auch der Unterhaltsvorschuss (Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes von 250 EUR) erhöht sich dadurch merklich.  Unklar ist bislang, ob die...weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Sparkasse Karlsruhe ​muss über € 42.000,00.- an Phishing-Opfer erstatten!
07.12.2023
Dr. Martin Heinzelmann

Sparkasse Karlsruhe ​muss über € 42.000,00.- an Phishing-Opfer erstatten! Herbe Niederlage für die Sparkasse Karlsruhe vor dem Landgericht Karlsruhe (Urt. v. 23.11.2023, 2 O 312/22, nicht rechtskräftig)! Dem betroffenen Sparkassenkunden wurde durch 122 (!) Belastungsbuchungen im Raum Bonn das Konto leergeräumt. Die Sparkasse Karlsruhe wurde zur valutengerechten Gutschrift verurteilt  worden. Nachdem die Sparkasse Karlsruhe vorgerichltich nicht einlenkte, wurde durch unsere Kanzlei Klage eingelegt. Dies mit Erfolg! Im vorliegenden Fall richtete der Täter das Apple-Pay-Bezahlverfahren  auf einem fremden, nicht dem Kunden gehörenden Smartphone ein. Erneut zeigt sich, wie risikobehaftet dieses Bezahlverfahren ist. Die Klage hatte, gestützt auf § 675...weiter lesen

Verwaltungsrecht Versuchter Schwangerschaftsabbruch gegen Willen der Frau

München (jur). Ein Arzt ist bei einem unter Hypnose und gegen den Willen einer Frau durchgeführten Schwangerschaftsabbruch unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Der Widerruf der Approbation ist in solch einem Fall „zwingend“ vorgesehen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 26. Oktober 2023 (Az.: 21 ZB 20.2575). Nur weil der Arzt sich bereits im fortgeschrittenen Alter befindet, könne er deshalb nicht die Wiedererteilung seiner Approbation verlangen, so die Münchener Richter.  Geklagt hatte ein niedergelassener Allgemeinarzt aus Oberbayern, der 2014 eine Patientin wegen eines vermuteten ... weiter lesen

Verkehrsrecht Rückwärtsfahren in Einbahnstraße regelmäßig verboten

Karlsruhe (jur). In einer Einbahnstraße dürfen Autofahrer nicht in entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung rückwärts fahren. Nur unmittelbares Rückwärtsfahren beim Rangieren oder bei der Fahrt aus einem Grundstück auf die Straße ist zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 23. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 287/22).  Im konkreten Fall war der Kläger aus seiner Grundstückszufahrt rückwärts auf die Straße, eine Einbahnstraße, gefahren. Was er nicht bemerkte: Eine Autofahrerin fuhr einige Meter entgegen der Fahrtrichtung rückwärts die Einbahnstraße entlang, um in eine freiwerdende ... weiter lesen

Arbeitsrecht Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann Arbeitnehmer sein

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2023 zum Aktenzeichen 9 AZR 43/22 entschieden, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer im Sinne des BUrlG sein kann. Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung aus den Jahren 2019 und 2020. Zunächst war die Klägerin seit dem 1. Juli 1993 als Arbeitnehmerin bei der Z GmbH H beschäftigt. Ab dem 19. April 2012 war sie als „Geschäftsführerin“ der Beklagten angestellt, zuletzt aufgrund Dienstvertrags vom 26. Mai 2016 zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt iHv. 6.454,00 Euro. Die Klägerin wurde seit 2018 in einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Bekommt ein vom Arbeitgeber gekündigter Arbeitnehmer noch Weihnachtsgeld?

Die Auszahlung von Weihnachtsgeld ist abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer . In den meisten Fällen wird Weihnachtsgeld zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt und oft als freiwillige Leistung des Arbeitgebers betrachtet. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch gekündigt wird, bevor das Weihnachtsgeld üblicherweise gezahlt wird, besteht in der Regel kein Anspruch darauf. Es gibt jedoch Ausnahmen , zum Beispiel wenn in einem Tarifvertrag eine spezielle Regelung für die Auszahlung von Weihnachtsgeld bei einer Kündigung festgelegt ist. Es ist daher wichtig, den ... weiter lesen

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Was ist ein Fachanwalt?

Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den Fachanwaltstitel

Wie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der Fachanwaltsausbildung

Der Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte Fachgespräch

Seit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Ist ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.