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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Exkremente von angelockten Taubenschwärmen „nicht ortsüblich“
Hannover (jur). Eine Hauseigentümerin kann auf ihrem Grundstück nicht einfach Taubenschwärme anlocken, füttern und in Volieren halten. Führen der Kot der Tiere, ihr Gurren und Flügelschlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Nachbarn, hat dieser einen Unterlassungsanspruch, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 3. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 502 C 7456/22).  Auch wenn die Hauseigentümerin aus Tierschutzgründen insbesondere auch kranke Vögel in ihrer Voliere aufnehmen und gesund pflegen will, dürfe damit nicht eine Belästigung der Nachbarn einhergehen.  Im Streit stand die Tierliebe einer Reihenhauseigentümerin. Die Frau hielt in zwei Volieren zwei erblindete Stadttauben und pflegte weitere, im Stadtgebiet aufgefundene Tauben bis zu ihrer Auswilderung ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankungen gegebenenfalls offenlegen
Erfurt (jur). Wer mit mehreren Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen krank ist, muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. „Dem steht nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist“, so der Leitsatz eines am Dienstag, 2. Mai 2023, veröffentlichten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 93/22). Grundgesetz und EU-Recht seien dadurch nicht verletzt.  Der Kläger arbeitet in der Gepäckabfertigung am Frankfurter Flughafen und war in den Jahren 2019 und 2020 in erheblichem Umfang krank - zwischen dem 24. August 2019 und dem 13. August 2020 an insgesamt 110 Tagen.  Zwischen dem 18. August und 23. ... weiter lesen
Arbeitsrecht Keine „Hauptstadtzulage“ für besser verdienende Landesbeschäftigte
Berlin (jur). Tarifbeschäftigte höherer Entgeltgruppen des Landes Berlin können anders als geringer entlohnte Angestellte keine „Hauptstadtzulage“ verlangen. Zwar gebiete der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die von einem Arbeitgeber aufgestellten Regeln für alle vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleich gelten müssen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in drei am Freitag, 28. April 2023, bekanntgegebenen Urteilen (Az.: 12 Sa 513/22, 11 Sa 1145/22 und 16 Sa 1672/21). Dies gelte aber nicht für die Hauptstadtzulage, da die dazu geschaffenen Regeln auf das Berliner Abgeordnetenhaus zurückgingen.  Das Land Berlin zahlt seit November 2020 seinen Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 eine monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro. Die ... weiter lesen
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