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Das Gericht der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 ( Az. T-367/23 ) erkannt, dass die Benennung des Amazon Store als sehr große Online-Plattform ( VLOP) rechtmäßig bleibt. Damit unterliegt das Unternehmen weiterhin den umfassenden Digital Services Act Pflichten. Für die Wirtschaft verdeutlicht dieses Urteil die Entschlossenheit der EU, große Marktplätze konsequent zu regulieren und gesellschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der rechtliche Hintergrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform (VLOP) Die EU-Kommission stuft Plattformen mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern als VLOPs ein. Amazon klagte dagegen und sah seine unternehmerische Freiheit und sein Eigentum beeinträchtigt. Das Gericht lehnte dies ab und erklärte, große Plattformen seien allein...
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...
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Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 2 A 241/24 ) hat die Klage einer Hundezüchterin gegen den Widerruf ihrer gewerblichen Zuchterlaubnis abgewiesen und bestätigt, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Berechtigung zu Recht entzogen hat. Widerruf der Hundezuchtgenehmigung wegen mutmaßlich illegalen Welpenhandels Der Landkreis hatte der Klägerin im März 2023 eine Genehmigung für eine Hundezucht mit höchstens zehn Zuchttieren erteilt, die ausdrücklich unter Widerrufsvorbehalt stand. Mit Bescheid vom 29. November 2024 nahm die Behörde diese Erlaubnis mit sofortiger Wirkung zurück und untersagte jegliche weitere Zuchttätigkeit. Zur Begründung führte der Landkreis an, die Klägerin habe spätestens seit 2023 gewerblich mit Welpen gehandelt, ohne die für den Handel erforderliche Erlaubnis zu...
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