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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alexander Berth Zertifizierter Berater Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Berth
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Meisenweg 15
70771 Leinfelden-Echterdingen
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Arbeitsrecht Stuttgart. Wir lassen Sie nicht allein!

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten wir Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Hierbei sehen wir unsere Aufgabe als Dienstleister darin, die Problemstellungen unserer Mandanten einer umfassenden, zielbewussten und praxisnahen Lösung zuzuführen.

Herr Rechtsanwalt Alexander Berth ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart zugelassen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er zunächst in der Rechtsabteilung einer amerikanischen Großbank und im Anschluss daran als Personalverantwortlicher für das Gebiet Baden-Württemberg tätig. Damit kennt er auch die Seite des Arbeitgebers sehr genau. Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV).

Um Ihnen eine stets aktuelle Beratung und Vertretung auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung gewährleisten zu können, sind ständige Fort- und Weiterbildungen für unsere Anwälte und auch für unsere Mitarbeiter selbstverständlich.

Damit gewährleisten wir in jeder Hinsicht eine Betreuung unserer Mandaten auf höchstem Niveau.

Rechtsanwaltskanzlei Berth

Spezialisierungen

  • Arbeitsrecht
  • IT-Recht
  • Bankenrecht
  • Kapitalanlegerrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied im deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Anwaltverein Stuttgart
  • Mitglied der Rechtsanwaltkammer Stuttgart
  • Mitglied in der Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV)
  • Mitglied im Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
  • Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)

Kanzlei Impressum

Impressum

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Rechtsanwaltskanzlei Berth

Kanzleisitz:

Meisenweg 15
70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel: 0711/358 70 110
Fax: 0711/358 70 120

Inhaber
Alexander Berth, Rechtsanwalt

E-Mail: info[at]kanzlei-berth.de
https://www.kanzlei-berth.de

Berufsrechtliche Angaben:

Rechtsanwalt Alexander Berth ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an.

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart
E-Mail: info@rak-stuttgart.de

Berufsrechtliche Regelungen:

• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsständische Verhaltensrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die gültigen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie im Volltext auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Berufshaftpflichtversicherung gemäß DL-InfoV :

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Rechtsanwalt Alexander Berth unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversichherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.

Der Versicherungsschutz genügt mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Als versichert gelten Tätigkeiten von Rechtsanwalt Alexander Berth innerhalb Europas, sofern die Tätigkeiten ausschließlich über Kanzleien mit Sitz in Deutschland ausgeübt werden. (Räumlicher Geltungsbereich). Nicht versichert sind:

Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
Tätigkeiten, die über Kanzleien ausgeübt werden, die außerhalb Deutschlands eingerichtet sind oder unterhalten werden.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung :http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Hinweise zur Möglichkeit einer Streitschlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle:

An einem Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin nimmt Rechtsanwalt Alexander Berth nicht teil. Eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.

Nutzungshinweise:

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Stand: 28.12.2022

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