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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alexander Gödicke

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Alexander Gödicke
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alexander Gödicke studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und wurde im Jahr 2020 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2023 trägt er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitnehmern – insbesondere bei Kündigungsschutzklagen. Darüber hinaus berät er im Sozialrecht, etwa zu Elterngeld- oder BAföG-Fragen. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Verkehrsunfallrecht sowie das allgemeine Zivilrecht, darunter Kaufvertragsrecht, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.

Gödicke Gerlach LEGAL PARTGmbB

Spezialisierungen

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – insbesondere bei Kündigung, Abmahnung und Vertragsfragen

  • Sozial- und Sozialversicherungsrecht, u. a. zu Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenrecht

  • Elterngeldrechtliche Beratung

  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG

  • Verkehrsunfallrecht – inklusive Schadenregulierung und Schmerzensgeld

  • Allgemeines Zivilrecht, z. B. Kaufvertragsrecht sowie Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Deutschen Anwaltsverein (DAV)

Kanzlei Impressum

Impressum

Anbieter und Verantwortlicher nach § 5 DDG ist Gödicke Gerlach LEGAL PARTGmbB, Rechtsanwälte Fachanwälte, mit den nachfolgend genannten Rechtsanwälten.

Autor und Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV ist Rechtsanwalt Alexander Gödicke, Kettenhofweg 75, 60325 Frankfurt am Main.

Liste und Anschrift der Partner:

Alexander Gödicke
60435 Frankfurt am Main
Engelthaler Str. 83
Telefon + 49 69 247 539 100
E-Mail ffm@ggag-legal.com

Dr. Götz Gerlach
35578 Wetzlar
Geiersberg 9
Telefon + 49 6441 200 331
E-Mail wz@ggag-legal.com

Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Partnerschaftsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main PR 3163

Interessenskonflikte
Die Vertretung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten berufsrechtlich verboten. Vor Übernahme eines jeden Mandats überprüfen wir daher, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Haftpflichtversicherung
Rechtsanwälte in einer PartGmbB sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Alle in unserer Partnerschaft tätigen Rechtsanwälte sind berufshaftpflichtversichert bei der ERGO Versicherungsgruppe AG (Victoriaplatz 2, 40128 Düsseldorf) mit räumlicher Geltung im gesamten EU-Gebiet und in den Staaten des EWR-Abkommens.

Rechtsgrundlagen
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte sind unter anderem:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Sie finden nähere Informationen hier.

Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs gelten die Berufsregeln der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft.

Zulassung
Alle in der Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Aussergerichtliche Streitschlichtung
Allgemeine Informationspflichten nach § 36 VSBG

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Wir sind grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen.

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Stand: 30.06.2025

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