Herr Liese kann ich ohne wenn und aber Empfehlen.
Alexander Liese





Alexander Liese – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich seit einigen Jahren Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Immobilienverwaltungen und Assetmanager in allen Bereichen des Immobilienrechts. Meine Kanzlei JURiAL® in Essen hat sich vollständig auf das private und gewerbliche Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie das Immobilien- und Maklerrecht spezialisiert.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei sämtlichen Fragen rund um die Immobilie – von der Prüfung notarieller Kaufverträge über die Gestaltung von Mietverträgen bis hin zur Durchsetzung von Kündigungen, Räumungen und Mieterhöhungen. Besondere Erfahrung bringe ich im Immobilienrecht, Grundstücksrecht und im gewerblichen Mietrecht mit.
Mein Anspruch ist es, für jedes Mandat eine individuelle Strategie zu entwickeln und diese konsequent bis zum Erfolg umzusetzen. Ein langer Atem und eine kreative, unkonventionelle Denkweise zahlen sich dabei aus – wir beginnen oft da, wo andere Anwälte aufgegeben haben.
JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei – Die Kanzlei für Immobilienrecht in Essen
Unsere Kanzlei JURiAL® ist eine auf das Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei in Essen-Rüttenscheid. Unsere Mandanten sind Mieter und Vermieter, Wohnungs- und Hauseigentümer, Hausverwaltungen und gewerbliche Immobilieninvestoren. Daher kennen wir das Miet- und Immobilienrecht in allen Facetten und aus den verschiedensten Blickwinkeln.
Kostentransparenz ist uns wichtig. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Anliegens an. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Warum zum Fachanwalt?
Der Titel „Fachanwalt" ist ein Qualitätssiegel, das nicht jeder Rechtsanwalt tragen darf. Voraussetzung ist der Nachweis vertiefter Fachkenntnisse durch Lehrgänge und Prüfungen sowie umfangreiche praktische Erfahrung anhand einer Mindestzahl bearbeiteter Mandate im jeweiligen Rechtsgebiet. Hinzu kommt die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung, um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben. Die Verleihung des Titels erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer nach den strengen Vorgaben der Fachanwaltsordnung. Für Sie bedeutet das: Mit einem Fachanwalt haben Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite, der Ihr Rechtsgebiet wirklich beherrscht.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Ob Mietstreitigkeit oder Fragen rund um Ihre Immobilie – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und setze mich engagiert für Ihre Interessen ein. Lassen Sie uns in einem ersten Gespräch Ihre Situation analysieren und gemeinsam die beste Strategie entwickeln. Termine können Sie bequem online über meine Webseite buchen oder telefonisch vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Spezialisierungen
Unsere Expertise – Ihr Vorsprung
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Prüfung notarieller Immobilienkaufverträge
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Überprüfung von Immobiliendarlehen
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Beratung zu Grundstücksrechten (Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnungsrechte)
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Durchsetzung von Ansprüchen aus Immobilieneigentum und Immobilienkaufverträgen
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Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
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Beratung rund um Vererbung und Schenkung von Immobilien
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Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
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Forderungsmanagement bei Mietrückständen
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Ausspruch und Begleitung von Kündigungen (z. B. wegen Mietrückstand, Eigenbedarf, Störung des Hausfriedens)
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Durchsetzung von Zwangsräumungen
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Durchsetzung von Mieterhöhungen
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
- Verfahrensrecht
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
Meine Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Kontakt:
JURiAL Rechtsanwaltskanzlei
Alexander Liese
Zweigertstr. 28-30
45130 Essen
Tel.: 0201 / 89072250
Fax: 0201 / 89072269
E-Mail: kanzlei@jurial.de
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Vertretungsberechtigter:
Rechtsanwalt Alexander Liese
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;
Fon +49 2381 98 50 00
Fax +49 2381 98 50 50
Internet: rak-hamm.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
Umsatzsteuer-ID:
DE 361 888 591
Berufshaftpflichtversicherung:
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.
Koldering 21
48126 Münster
Räumlicher Geltungsbereich:
weltweit
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Hinweis gem. ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de finden.
Hinweis gem. § 36 VSBG:
Die JURiAL Rechtsanwaltskanzlei wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Kanzlei Datenschutzerklärung
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Bewertung von C. K. • 17.12.2025



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Bewertung von J. B. • 16.12.2025Super Kanzlei, vollkommen zufrieden gewesen. Die Beratung war hervorragend und transparent. Mein Anliegen wurde schnell geklärt.




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Bewertung von S. D. • 16.12.2025Kenne Herrn Liese schon lange. Sehr nett und kompetent. Kann ihn nur weiterempfehlen.




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Bewertung von P. B. • 16.12.2025Hat mich sehr gut vertreten ! Danke schön !




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Bewertung von A. B. • 10.12.2025Herr Liese ist wirklich ein super Anwalt!
Ich habe einen Anwalt für eine knifflige mietrechtliche Angelegenheit gesucht und bin fündig geworden. Herr Liese hat sich sehr eingesetzt und wir haben den Fall gewonnen. Vielen lieben Dank nochmal!




Honorar/Leistung



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Ein Hausverwalter darf für die Vermittlung von Mietwohnungen keine Provision kassieren, selbst wenn dies mit dem Vermieter vertraglich vereinbart wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof und schützt damit Mieter vor versteckten Kostenumlagen. Der Sachverhalt: Provision für vermittelte Wohnungen Eine Eigentümerin zahlreicher Immobilien hatte ein Unternehmen mit der Hausverwaltung beauftragt. Der Vertrag umfasste alle üblichen Aufgaben der Verwaltung, darunter auch den Abschluss von Verträgen mit neuen Mietern im Namen der Eigentümerin. Neben einer festen monatlichen Vergütung für die eigentliche Verwaltungstätigkeit wurde vereinbart, dass das Unternehmen für jede neu vermittelte Wohnung eine zusätzliche Maklerprovision erhält. Im Laufe der ...
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Wann ist ein gewerblicher Mietvertrag Wucher? Ein aktuelles Gerichtsurteil klärt, wann ein Mietvertrag wegen Wucher nichtig ist. Entscheidend ist immer der echte Marktwert der Immobilie. Gerichte dürfen diesen Wert nicht einfach schätzen, sondern müssen oft Experten hinzuziehen, besonders bei speziellen Gewerbeimmobilien. Der Streit um die teure Untervermietung Eine GmbH mietete zunächst Gewerberäume an, um dort ein Fitnessstudio mit einer Bar zu betreiben. Kurz darauf überließ sie einen Teil dieser angemieteten Flächen einem anderen Unternehmen, einer offenen Handelsgesellschaft, zur Untervermietung . Dabei wurde eine Miete vereinbart, die mehr als doppelt so hoch war wie die ursprüngliche Miete der Hauptmieterin. Später kam es zu erheblichen ...
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Wenn ein gemeinsamer Mieter auszieht, stellt sich für die verbleibenden Bewohner oft die Frage der Finanzierung. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass in solchen Fällen ein berechtigtes Interesse an einer teilweisen Gebrauchsüberlassung besteht, um die finanzielle Last zu stemmen und den Wohnraum zu erhalten. Der Fall: Wenn einer geht und die Kosten bleiben In dem zugrunde liegenden Fall bewohnten ursprünglich drei Personen gemeinsam eine Wohnung auf Basis eines gemeinsamen Mietvertrags. Nach einiger Zeit entschied sich einer der Bewohner für einen endgültigen Auszug aus der Immobilie. Da der Mietvertrag jedoch unverändert mit allen drei Parteien fortbestand, blieben die verbleibenden zwei Mieter im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter ...
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