Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer – Ihr Experte für Medizin- und Versicherungsrecht
Über mich
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 bin ich in der Rechtsberatung tätig, seit 2007 als selbstständiger Anwalt in Frankfurt am Main. 2009 promovierte ich zum Doktor der Rechtswissenschaften und wurde im selben Jahr von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Fachanwalt für Medizinrecht anerkannt. 2012 folgte die Verleihung des Titels "Fachanwalt für Versicherungsrecht".
Spezialisiert auf medizinisches Versicherungsrecht und Patientenrecht
Von Beginn meiner Karriere an habe ich mich bewusst spezialisiert und klar positioniert: Ich vertrete ausschließlich Versicherte und Patienten. Aufträge von Behandlern oder Versicherungsunternehmen zur Abwehr von Ansprüchen lehne ich konsequent ab.
Mein Fokus liegt auf den Bereichen Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht. Im Schadensersatzrecht bin ich insbesondere auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Im Versicherungsrecht habe ich tiefgehende Expertise im Bereich der Personenversicherungen, insbesondere der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der privaten Unfallversicherung.
Experte für Berufsunfähigkeit und Arzthaftung
Ich werde seit Jahren als Spezialist für die Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten geschätzt. Meine Mandanten sind häufig Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekten. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen unterstütze ich diese Mandanten auch bei der Durchsetzung von Leistungen gegenüber Versorgungswerken.
Mit einem klaren Fokus auf die Interessen meiner Mandanten und einer langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Spezialisierung und Expertise – ich bin für Sie da!
Spezialisierungen
Rechtsgebiete: Medizinrecht und Versicherungsrecht
Medizinrecht – Ihre Rechte als Patient im Fokus
Das Medizinrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet, in dem es häufig um die Gesundheit und das Wohl der Betroffenen geht. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, die Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere:
- Arzthaftungsrecht: Unterstützung bei Behandlungsfehlern, Fehldiagnosen oder Aufklärungsversäumnissen.
- Medizinisches Vertragsrecht: Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungsverträgen.
- Beratung bei Medizinprodukten: Klärung von Haftungsfragen bei fehlerhaften Implantaten oder Geräten.
Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld konsequent durchzusetzen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine einfühlsame und individuelle Betreuung.
Versicherungsrecht – Unterstützung bei Konflikten mit Versicherungen
Im Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich Versicherte und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich der Personenversicherungen, darunter:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Unterstützung bei der Beantragung von BU-Leistungen sowie bei der Klärung von Streitigkeiten mit Versicherern.
- Private Unfallversicherung: Durchsetzung von Ansprüchen nach Unfällen, insbesondere bei dauerhaften Schäden.
- Krankentagegeld- und Krankenversicherung: Beratung bei Leistungsablehnungen und Streitigkeiten mit privaten Krankenversicherern.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Bauwesenversicherungsrecht
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
- Betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
- Brandschutzversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
- Fahrzeugversicherungsrecht
- Feuerversicherungsrecht
- Gebäudeversicherungsrecht
- Gliedertaxe
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Hapftpflichtversicherung
- Hausratversicherungsrecht
- Internationales Versicherungsrecht
- Kraftfahrzeugversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenversicherungsrecht (im VersR)
- Kreditversicherungsrecht
- Lebensversicherung
- Lebensversicherungsrecht
- Personenversicherungsrecht
- Pflichtversicherungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Produkthaftpflichtrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Reisegepäckversicherungsrecht
- Reiserücktrittsversicherungsrecht
- Rückkaufsrecht
- Sachversicherung
- Sachversicherungsrecht
- Schadensregulierung
- Speditionsversicherungsrecht
- Transportversicherungsrecht (im VersR)
- Umwelthaftpflichtrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Versicherungsfall Eintritt
- Versicherungspolice
- Versicherungsrecht
- Versicherungsschaden
- Versicherungsvertragsrecht
- Vertrauensschadensrecht
- Apothekenrecht
- Arzneimittelrecht
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliche Vertragsgestaltung
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Vergütungsrecht
- Bedarfsrecht
- Chefarztvertragsrecht
- Gebühren Ärzte
- Gebühren Zahnärzte
- Gesellschaft der Heilberufe
- Hebammengesetz
- Heilberufsrecht
- Heilmittelwerbegesetz
- Heilpraktikergesetz
- Honorargutachten
- Honorarverteilungsvertrag
- Infektionsschutzgesetz
- Krankenhausrecht
- Krankenversicherungsrecht (MedR)
- Meditinischer Sachverständiger
- Medizinische Behandlung
- Medizinproduktrecht
- Medizinrecht
- Patientenrecht
- Pflegeversicherungsrecht (MedR)
- Strahlenschutzverordnung
- Vertragsarztrecht
- Vertragsrecht der Heilberufe
- Vertragszahnarztrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Versicherungsrecht
- Medizinrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Frankfurter Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Publikationen
- Dozent in der Heilberufsfort- und weiterbildung
- Vorträge bei Fortbildungen für Versicherungsmakler
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
bürgle schäfer Rechtsanwälte (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft)
Hochstraße 17
D - 60313 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 4003409-0
Fax: +49 69 4003409-40
E-Mail: mail@atsrecht.de
Web: https://atsrecht.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): DE 256846153
1. Pflichtangaben nach Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und der DL-InfoV:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Aufsichtsbehörde). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.
Bei Online-Dienstverträgen besteht die Möglichkeit eines Streitbelegungsverfahren über die europäische Onlinestreitbeilegungsplattform (OS-Plattform). Sie finden diese hier.
Ferner gibt es die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (Rauchstraße 26, 10787 Berlin). Sie finden diese hier.
2. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
3. Angaben zum Urheberrecht
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