Dr. Alexander T. Schäfer
(in Bürogemeinschaft)





(in Bürogemeinschaft)
Dr. Alexander T. Schäfer – Experte im Medizin- und Versicherungsrecht
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 ist Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer auf das Medizin und das Versicherungsrecht spezialisiert, seit 2007 als selbstständiger Anwalt in Frankfurt am Main. 2009 zum Doktor der Rechtswissenschaften promiviert, wurde ihm im selben Jahr von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht und 2012 der Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht verliehen.
Experte für Berufsunfähigkeit
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer wird seit Jahren als Spezialist für die Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten geschätzt. Meine Mandanten sind häufig Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekten. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen unterstütze ich diese Mandanten auch bei der Durchsetzung von Leistungen gegenüber Versorgungswerken. 2017 und 2020 empfahl ihn der Verbraucherratgeber FINANZTIP als Experten für die Beantragung einer BU-Rente. Das FAZ-Institut zeichnete ihn als TOP-Anwalt im Medizin- und Versicherungsrecht aus.
Über die Arbeit und die Erfolge von Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer wird bundesweit in Presse und Medien berichtet.
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ausschließlich Versicherte. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind hier:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Unterstützung bei der Beantragung von BU-Leistungen sowie Vertretung nach Ablehnung des Leistungsantrags oder bei der Nachprüfung.
- Private Unfallversicherung: Durchsetzung von Ansprüchen nach Unfällen gegenüber der eigenen Unfallversicherung.
- Gebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung: Versicherungsansprüche nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Wasserschäden wie Rohrbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch etc.
- Vertragsbeendigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen: Anfechtung, Rücktritt, Kündigung durch den Versicherer.
Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer vertritt ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen nach Behandlungsfehlern und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflichten.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
- Brandschutzversicherung
- Feuerversicherungsrecht
- Gebäudeversicherungsrecht
- Gliedertaxe
- Hausratversicherungsrecht
- Internationales Versicherungsrecht
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenversicherungsrecht (im VersR)
- Personenversicherungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Sachversicherung
- Sachversicherungsrecht
- Schadensregulierung
- Transportversicherungsrecht (im VersR)
- Umwelthaftpflichtrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Versicherungspolice
- Versicherungsrecht
- Versicherungsschaden
- Versicherungsvertragsrecht
- Arzneimittelrecht
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Medizinische Behandlung
- Medizinrecht
- Patientenrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Versicherungsrecht
- Medizinrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Frankfurter Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Publikationen
- Dozent in der Heilberufsfort- und weiterbildung
- Vorträge bei Fortbildungen für Versicherungsmakler
Kanzlei Impressum
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
bürgle schäfer Rechtsanwälte (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft)
Hochstraße 17
D - 60313 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 4003409-0
Fax: +49 69 4003409-40
E-Mail: mail@atsrecht.de
Web: https://atsrecht.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): DE 256846153
Pflichtangaben nach Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und der DL-InfoV:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Aufsichtsbehörde). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.
Es gibt die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (Rauchstraße 26, 10787 Berlin). Sie finden diese hier.
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