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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Der digitale Arbeitsvertrag ab 2025: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten
Ab dem 1. Januar 2025 wird es in Deutschland erstmals möglich sein, digitale Arbeitsverträge abzuschließen. Diese Neuerung, eingeführt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), markiert einen entscheidenden Meilenstein in der Modernisierung des Arbeitsrechts. Schnellere, effizientere und rechtlich abgesicherte Verfahren werden den Arbeitsalltag transformieren und die Digitalisierung in der Arbeitswelt entscheidend voranbringen. Dieser Fortschritt steht exemplarisch für die Anpassung des Arbeitsrechts an die Erfordernisse einer zunehmend digitalen Gesellschaft.
Neue Chancen durch digitale Arbeitsverträge
Die Möglichkeit, Arbeitsverträge digital abzuschließen, revolutioniert den Einstellungsprozess. Bislang war die eigenhändige Unterschrift auf Papier notwendig.
Ab 2025 können ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Anspruch auf Verdienstausfallschaden bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit
In einer Entscheidung vom 8. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Geschädigter Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfallschadens hat, selbst wenn die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit objektiv nicht vorlag. Entscheidend ist, ob der Geschädigte berechtigterweise auf die ausgestellte Bescheinigung vertraut hat. Diese rechtliche Bewertung sorgt für Klarheit in einem sensiblen Bereich des Schadensrechts.
Bedeutung des Urteils und der zugrunde liegende Fall
Das Urteil (AZ: VI ZR 250/22 ) bezieht sich auf den Fall eines Unfallgeschädigten, der in einer Waschstraße von einem Fahrzeug erfasst wurde. Die Verletzungen, darunter eine tiefe Risswunde und Quetschungen am linken Unterschenkel, erforderten eine stationäre Behandlung . Ein Arzt bescheinigte dem Betroffenen ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Anrechnung von anderweitigem Verdienst nach unwirksamer Kündigung
Unwirksame Kündigungen führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn es um den Anspruch auf Annahmeverzugslohn geht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11.09.2024 entschieden, dass Einkommen aus einer neuen Tätigkeit auf diesen Anspruch angerechnet wird. Dennoch bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, sofern kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers nachzuweisen ist.
Annahmeverzugslohn und böswilliges Unterlassen: Die rechtlichen Grundlagen
Gemäß § 615 BGB geraten Arbeitgeber bei einer unwirksamen Kündigung automatisch in Annahmeverzug . Dies verpflichtet sie, das Gehalt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen , obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer böswillig eine ... weiter lesen