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Individuelle Mandantenwünsche begutachtet Rechtsanwalt Sten Wagner aus der Kanzlei in Altenburg.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 16 U 52/23) entschieden, dass Facebook Beiträge, die Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Corona-Impfstoffen enthalten, gemäß seinen Nutzungsbedingungen löschen darf. Voraussetzung ist, dass diese Informationen nach Einschätzung von Gesundheitsbehörden oder führenden Organisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung führen könnten. Rechtliche Grundlagen zur Löschung von Fehlinformationen Nutzungsbedingungen von Facebook : Gemäß § 307 BGB dürfen Nutzungsbedingungen wirksam festlegen, dass Fehlinformationen zu Impfstoffen gelöscht werden können, sofern sie nicht gegen § 241 Abs. 2 BGB verstoßen. Einschätzung durch Experten : Nach § 823 Abs. 1 BGB sind...
weiter lesenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16. Juli 2024 ( Az.: 1 ABR 16/23 ) entschieden, dass die Einführung und Nutzung eines Headset-Systems, das Vorgesetzten das Mithören der Kommunikation unter Arbeitnehmern ermöglicht, der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats unterliegt. Solche technischen Einrichtungen sind ein typisches Beispiel für Systeme, bei denen Mitbestimmung erforderlich ist, insbesondere wenn sie potenziell zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden. Rechtliche Grundlagen § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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