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Rechtsanwalt in Altenholz • Fachanwalt für Strafrecht
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Rechtsanwältin in Altenholz • Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Georgien als sicherer Herkunftsstaat: Klageverfahren ausgesetzt
08.07.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Georgien als sicherer Herkunftsstaat: Klageverfahren ausgesetzt

In dem entschiedenen Verfahren ging es um einen Asylbescheid, der an die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat anknüpfte. Der Bescheid enthielt auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot . Genau an der Einstufung Georgiens in der einschlägigen Verordnung zweifelt nun das Verwaltungsgericht Lüneburg: Die Einzelrichterin hält sie für rechtswidrig. Deshalb wird das Klageverfahren nicht weitergeführt, sondern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Der Beschluss betrifft ein Klageverfahren zu einem Asylantrag aus Georgien, in dem der Antrag nach § 29b Abs. 3 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das daran anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte im konkreten Bescheid auf der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat. Das Wichtigste in Kürze...

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Höhere Eingruppierung: Warum eine Revision an der Begründung scheitern kann
07.07.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Höhere Eingruppierung: Warum eine Revision an der Begründung scheitern kann

Wer im öffentlichen Dienst eine höhere Entgeltgruppe durchsetzen will, braucht nicht nur gute Argumente zur eigenen Tätigkeit. Spätestens in der Revision muss genau erklärt werden, warum das Berufungsgericht rechtlich falsch entschieden haben soll. Ein Mitarbeiter im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht nicht an der Frage, ob seine Streifengänge höher zu bewerten sind, sondern bereits an der unzureichenden Revisionsbegründung . Für Beschäftigte im Tarifrecht ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Revision ist kein neuer Versuch mit denselben Argumenten. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst als unzulässig verworfen . Der Beschäftigte wollte rückwirkend ab Juni 2022...

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Schattenwurf hoher Bebauung muss in besonderen Lagen genauer geprüft werden
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(1 Bewertung)06.07.2026Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Schattenwurf hoher Bebauung muss in besonderen Lagen genauer geprüft werden

Wenn neben einer Wohnung deutlich höhere Gebäude planerisch ermöglicht werden, geht es nicht nur um Aussicht und Stadtbild. Für Eigentümer kann entscheidend sein, wie viel Sonne auf Terrasse, Balkon oder Wohnräume künftig noch ankommt. Das Baurecht verlangt nicht, jeden zusätzlichen Schatten zu verhindern. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stellt aber klar: In besonderen Lagen darf eine Gemeinde den Schattenwurf nicht nur grob betrachten. Die Entscheidung betrifft vor allem Wohnungseigentümer, Nachbarn von Bauprojekten und Gemeinden, die Bebauungspläne für bereits bebaute Lagen aufstellen. Im konkreten Fall wurde der Bebauungsplan D 146, III. Abschnitt „Am Eisenbahndock/Neuer Delft“ für unwirksam erklärt, weil die Auswirkungen der zugelassenen Bebauung auf die Verschattung nicht ausreichend ermittelt...

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