André H. Tüffers
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Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem Jahr 2000
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Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1996
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Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Spezialisierungen
Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Prüfung der Form und Inhalte von Arbeitsverträgen
- Individuelle Gestaltung und rechtliche Optimierung von Arbeitsverträgen
- Überprüfung der Zulässigkeit von Befristungen
Themen im bestehenden Arbeitsverhältnis
- Können Arbeitgeber Vertragsbedingungen einseitig ändern?
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Schutz der Persönlichkeit / Umgang mit "Mobbing"
- Abmahnungen und ihre rechtlichen Folgen
- Arbeitszeitgestaltung und Anspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG
- Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitanspruch während der Elternzeit gemäß § 15 BErzGG
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer Befristung
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Regelungen zu Restansprüchen wie Urlaub, Arbeitszeugnis oder Gehaltsansprüche
- Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen, insbesondere bei Bezug von Arbeitslosengeld
Mitwirkung des Betriebsrats
- Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen
- Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle
Zusätzliche Leistungen
- Individuell angepasste Inhouse-Schulungen und Seminare für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen
... und vieles mehr!
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
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Deutscher Anwalt Verein e.V.
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Düsseldorfer Anwalt Verein e.V.
-
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
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Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte
für Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V.
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtsanwältin
Sabine Riese
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Uhlandstraße 33
(Nähe Grafenberger Allee)
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38 30 730
0211 / 86 399 460
Telefax: 0211 / 86 399 461
mail@anwaltskanzlei-riese.de
UStId-Nummer: DE 187313467
Rechtsanwalt
André H. Tüffers
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlandstraße 33
(Nähe Grafenberger Allee)
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 540 317 50
Telefax: 0211 / 540 317 60
mail@anwaltskanzlei-arbeitsrecht.de
UStId-Nummer: DE 2143317620
Rechtsanwältin Sabine Riese und Rechtsanwalt André H. Tüffers sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211-49502-0
Telefax: 0211-49502-28
E-Mail: info@rak-ddorf.de
Internet: www.rak-ddorf.de
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, COBE-Berufsregeln und BRAGO und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs "standesregelungen über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland") finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Es gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
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Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Frau Rechtsanwältin Sabine Riese und Herr Rechtsanwalt André H. Tüffers sind bei der folgenden Berufshaftpflichtversicherung versichert: Allianz Versicherungs-AG, Kaiser-Wilhelm-Ring 31, 50672 Köln.
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