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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

André H. Tüffers

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Über mich
Rechtsanwalt André H. Tüffers
 Rechtsanwalt André H. Tüffers
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem Jahr 2000

  • Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1996

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

 Rechtsanwalt André H. Tüffers

Spezialisierungen

Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Prüfung der Form und Inhalte von Arbeitsverträgen
  • Individuelle Gestaltung und rechtliche Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Überprüfung der Zulässigkeit von Befristungen

Themen im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • Können Arbeitgeber Vertragsbedingungen einseitig ändern?
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Schutz der Persönlichkeit / Umgang mit "Mobbing"
  • Abmahnungen und ihre rechtlichen Folgen
  • Arbeitszeitgestaltung und Anspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG
  • Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitanspruch während der Elternzeit gemäß § 15 BErzGG

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer Befristung
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Regelungen zu Restansprüchen wie Urlaub, Arbeitszeugnis oder Gehaltsansprüche
  • Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen, insbesondere bei Bezug von Arbeitslosengeld

Mitwirkung des Betriebsrats

  • Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen
  • Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle

Zusätzliche Leistungen

  • Individuell angepasste Inhouse-Schulungen und Seminare für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen

... und vieles mehr!

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwalt Verein e.V.

  • Düsseldorfer Anwalt Verein e.V.

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte
    für Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V.

Kanzlei Impressum

Impressum

Rechtsanwältin

Sabine Riese
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Uhlandstraße 33
(Nähe Grafenberger Allee)
40237 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38 30 730

0211 / 86 399 460

Telefax: 0211 / 86 399 461
mail@anwaltskanzlei-riese.de

UStId-Nummer: DE 187313467

Rechtsanwalt

André H. Tüffers
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlandstraße 33
(Nähe Grafenberger Allee)
40237 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 540 317 50

Telefax: 0211 / 540 317 60
mail@anwaltskanzlei-arbeitsrecht.de

UStId-Nummer: DE 2143317620

Rechtsanwältin Sabine Riese und Rechtsanwalt André H. Tüffers sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211-49502-0
Telefax: 0211-49502-28
E-Mail: info@rak-ddorf.de
Internet: www.rak-ddorf.de

Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, COBE-Berufsregeln und BRAGO und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs "standesregelungen über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland") finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Es gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Haftungshinweis:

Die Informationen, welche wir auf unserer Homepage zur Verfügung stellen, wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und werden laufend aktualisiert. Trotz sorgfältiger Kontrolle kann eine Haftung für die Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen und Beiträge nicht übernommen werden. Wir schließen daher jede diesbezügliche Haftung aus.
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Berufshaftpflichtversicherung:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Frau Rechtsanwältin Sabine Riese und Herr Rechtsanwalt André H. Tüffers sind bei der folgenden Berufshaftpflichtversicherung versichert: Allianz Versicherungs-AG, Kaiser-Wilhelm-Ring 31, 50672 Köln.

Urheberrechte:

Inhalt und Aufbau unseres Internetauftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verarbeitung und Speicherung - auch nur teilweise - von Informationen, Daten, Photographien, insbesondere die Verwendung von Texten und/oder Bildmaterial bedürfen der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalität für seinen persönlichen Gebrauch nutzen.


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Stand: 25.11.2024

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