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Andrea Rücker
36304 Alsfeld

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Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich in langjähriger Erfahrung Mandanten mit Blick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Dieses umfassende Rechtsgebiet erfordert eine große Kenntnis und die regelmäßige Weiterbildung – der Fachanwaltstitel gewährleistet dies.
Trennung und Scheidung bringen neben den juristischen mit Fragen immer auch hohe emotionale Belastungen mit sich. Häufige familienrechtliche Problemkreise sind: Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht. Dies erfordert eine fachlich umfassende, einfühlsame und auch vertrauensvolle Unterstützung, die ich auch in den angrenzenden Rechtsgebieten, etwa im Sozialrecht, einbringe.
Ebenso berate Sie ich im Rahmen der Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, um Lösungen für beide Beteiligten zu erarbeiten.
Das familienechtliche Mandat trifft in zahlreichen Fällen auf erbrechtliche Fragen. So ergibt sich mit dem Erbrecht ein weiterer fachanwaltlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hier vertrete und berate ich z.B. in der Erbauseinandersetzung und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, bei der Erstellung von Testamenten sowie weiterer erbrechtlicher Fragen.
Daneben verfüge ich über präzises Fachwissen und eine lange Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!
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