Die aktuelle Krise gibt Anlass, sich mit dem Thema Patientenverfügung intensiv zu beschäftigen. Durch vermehrte Anfrage stelle ich fest, dass bei den Mandanten aktuell erhebliche Unsicherheiten bestehen. Konkret geht es um den Ausschluss künstlicher Beatmung in Patientenverfügungen, was in Zeiten einer Erkrankung aufgrund des Corona-Virus besondere Bedeutung erlangt. Gerade in diesem Punkt zeigt sich, wie wichtig es ist, dass man im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung sich beraten lässt, um den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung überhaupt verstehen zu können. Was ist in der Patientenverfügung zu regeln? Eine Patientenverfügung regelt Maßnahmen, die der Arzt oder das ärztliche Personal zu befolgen hat, wenn sich ein Patient ...
WeiterlesenAndreas Abel
(überörtliche Sozietät)





(überörtliche Sozietät)
Im Jahr 2013 wurde Rechtsanwalt Andreas Abel als einer von nur 75 Juristen vom Magazin FOCUS in die Liste der TOP-Juristen Deutschlands im Erbrecht aufgenommen. Die Aufnahme in die FOCUS-Liste ist ihm bei der Erhebung im Jahr 2016 erneut gelungen.
Rechtsanwalt Andreas Abel betreibt einen eigenen Erbrechts-Blog unter www.erbrecht-saar.de, der Ihnen ständig aktuelle Infos zum Erbrecht und einen eigenen Ratgeber mit den wichtigsten Fragen im Erbrecht liefert.
Er bearbeitet seit mehreren Jahren nahezu ausschließlich Mandate mit Schwerpunkt im Erbrecht und solche mit steuerrechtlichem Bezug. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen. Deshalb ist er auch Ihr kompetenter Ansprechpartner in Fragen der Gestaltung von Vermögensübertragungen unter Lebenden und auf den Tod.
Zu seinem Tätigkeitsfeld gehört überdies die Abwicklung von Nachlässen in Erbengemeinschaften, insbesondere im Rahmen von Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen. Dabei kann er bei der Abwicklung komplexer Erbrechtsfälle auf ein Team von geschultem Fachpersonal zurückgreifen. Zum Portfolio gehört überdies die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Videoberatung möglich
Da es unser Ziel ist, so vielen Menschen wie möglich zu helfen, können Sie sich mit unseren Rechtsanwälten von jedem Ort der Welt zu einem Mandatsgespräch oder für eine erste Beratung per Video verabreden – zu jedem erbrechtlichen Thema – gleichgültig, ob Sie ein Testament gestalten wollen oder darüber nachdenken, Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen (vorweggenommene Erbfolge). Auch wenn es um den Pflichtteilsanspruch geht – oder Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen.
Sie können hier einen Termin zur Videoberatung buchen
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei STOPP | PICK | ABEL | KALLENBORN sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, www.rak-saar.de. Sie sind durch den Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken sowie den Präsidenten des Oberlandesgerichts Saarbrücken oder die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes als Rechtsanwalt in Deutschland (der die Berufsbezeichnung verleihende Staat) zugelassen. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen. Diese können unter der Rubrik „Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Berufsrechliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
Fachanwaltsordnung FAO
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union CCEB
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGebO seit dem 01.07.2004 gilt statt der BRGebO das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Haftpflichtversicherung
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Schieds- und Schlichtungsstelle für Gebührenstreitigkeiten
Für Gebührenstreitigkeiten unterhält die für unsere Kanzlei zuständige Rechtsanwaltskammer des Saarlandes eine Schieds- und Schlichtungsstelle. Die entsprechenden Verordnungen finden Sie unter: www.rak-saar.de
Der Kammer können auch Beschwerden wegen berufsrechtlicher Verfehlungen mitgeteilt werden: www.rak-saar.de
Ombudsmann
Ab dem Januar 2011 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine Ombudsmannstelle zur Schlichtung einrichten. Diese Schlichtungsstelle wird ebenfalls in Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten, z. B. bei Streitigkeiten über Honorarfragen vermitteln. Durch die neutrale Schlichtungsstelle bei der BRAK können künftig auch dort Streitigkeiten schnell und unbürokratisch gelöst werden: schlichtungsstelle@brak.de
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung
http://ec.europa.eu/consumers/odr/









