Andreas Martin
Seit dem Jahr 2003 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Mein Jurastudium habe ich in Berlin an der Freien Universität absolviert und mein Referendariat beim Kammergericht. Im Studium hatte ich den Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Mandanten in Berlin, insbesondere als Arbeitsrechtsanwalt in der Zweigstelle in Pankow/Prenzlauer Berg vor allem bei Abfindung bei Kündigung, beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage sowie bei der Durchsetzung von Arbeitslohn. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Spezialisierungen
Der Schwerpunkt der Kanzlei / Zweigstelle in Berlin Pankow / Prenzlauer Berg liegt auf dem Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Vertretung erfolgt-nicht ausschließlich-beim Arbeitsgericht Berlin oder beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Verfahren liegt auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigung, also auf Kündigungsschutzverfahren.
Auf Kündigungstreitigkeiten habe ich mein Schwerpunkt gelegt und verfüge diesbezüglich sowohl bei der Arbeitnehmer als auch bei der Arbeitgebervertretung über Spezialkenntnisse.
Als Fachanwalt achte ich darauf, dass das Ziel meiner Mandantschaft im Vordergrund steht.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Arbeitgeber
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Probezeit
- Sozialplan
- Urlaubsanspruch
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Polnisch
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Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andeas Martin ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und darf die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führen.
Die Berufspflichten des Rechtsanwalts werden im Wesentlichen bestimmt von folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
-
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
-
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
-
der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
-
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
-
Fachanwaltsordnung (FAO)
-
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG)
Die zitierten Vorschriften finden Sie : auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
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Rechtsanwalt Martin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
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Fax: 0711 25505-474
Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Bundesrepublik Deutschland
Interessenkollision:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen (Interessenkollision) ist Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen untersagt (siehe § 43a Abs. 4 BRAO). Der Rechtsanwalt prüft von daher immer vor Annahme eines Mandates , ob ein Interessenkonflikt vorliegt.