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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht • Mediatorin

Anja E. Kappelt

Rechtsanwaltskanzlei Kappelt
Mühlweg 17a
91080 Uttenreuth
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Über mich
Rechtsanwaltskanzlei Kappelt
Rechtsanwaltskanzlei Kappelt

Die Rechtsanwaltskanzlei Kappelt

besteht seit 1998. Sie steht für regionale Präsenz, aber auch für internationale Tätigkeitsbereiche.

In der Kanzlei richtet sich die Kernkompetenz meiner anwaltlichen Tätigkeit vorwiegend auf das Arbeitsrecht, das Arbeitnehmerüberlassungsrecht und das (internationale) Wirtschaftsrecht.

In diesen Bereichen unterstütze ich Sie auch gern mit In-House-Schulungen oder Seminaren.

Darüber hinaus kann ich Ihnen fachkundige Compliance-Beratung sowie die Lösung von Problemen durch Mediation anbieten.

Rechtsanwaltskanzlei Kappelt

Spezialisierungen

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • (Internat.) Wirtschaftsrecht
  • Seminare & Schulungen
  • Compliance-Beratung
  • Mediation

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
MEHR ANZEIGEN

Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Ausbildungen

  • Mediator

Mitgliedschaften

  • VDAA — Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

Kanzlei Impressum

Allgemeine Angaben, § 6 TDG

Mühlweg 17a
91080 Uttenreuth

+49 (0)9131-50 73 30
+49 (0)9131-50 73 31
+49 (0)170-38 00 111
kanzlei@kappelt.de
www.kanzlei-kappelt.de

USt-IDNr.: 92051738540

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte EU-Gebiet sowie die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

Kontaktdaten meiner Haftpflichtversicherung:

Nassau Versicherungen
Im Media Park 5
50670 Köln

Zuständige Kammern und Aufsichtsbehörden:

Als Rechtsanwältin gehöre ich der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Früher Strasse 115, 90429 Nürnberg und der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin an. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Berufliche Regelungen:

BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
BRAGO – Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
StBerG – Steuerberatungsgesetz
StBGebV – Steuerberatergebührenverordnung
PatanwO – Patentanwaltsordnung

Die entsprechenden Bestimmungen finden sich auf den Internet-Seiten folgender Kammern:

Rechtsanwaltskammer: www.brak.de oder www.dav.de
Steuerberaterkammer: www.bstbk.de

Die Patentanwaltsordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Meine Tätigkeit wird bei Beauftragung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Soweit eine Abrechnung nach RVG nicht erfolgt, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates vereinbart und schriftlich bzw. in Textform gefasst.

Die Vertretung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Zur Vermeidung eines Interessenkonflikts wird vor Übernahme eines Mandats immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegen könnte.

Angaben zu ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten:

Anja Edith Kappelt ist Geschäftsführende Gesellschafterin der
i-1st inkasso first GmbH.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und den Mandanten eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

Zudem kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin angerufen werden und um Durchführung der Schlichtung gebeten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Streitwert 15.000,00 EUR nicht überschreitet.

Die zweite Stelle kann nicht mehr angerufen werden, wenn die Schlichtung bei einer der vorgenannten Stellen beantragt worden ist.

Fachanwältin Anja E. Kappelt ist gelistet unter Rechtsanwalt Uttenreuth und Anwalt Arbeitsrecht Uttenreuth.
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