Bei Festgeldbetrug überweisen Anleger oft hohe Beträge auf angebliche Festgeldkonten bei vermeintlich seriösen Banken. Tatsächlich nutzen Täter gefälschte Webseiten, Identitätsmissbrauch und fremde Banknamen. Die Bank haftet nicht automatisch. Entscheidend sind Zahlungsweg, Empfänger-IBAN, Warnsignale, Rückruf, Empfängerbank, BaFin-Warnung und die konkrete Beweisführung. Festgeld klingt sicher. Gerade deshalb ist Festgeldbetrug so gefährlich. Viele Anleger suchen nach planbaren Zinsen, Kapitalerhalt und seriösen Banken. Sie wollen gerade kein Risiko wie Aktien, Kryptowährungen oder spekulative Anlagen. Die Täter wissen das. Sie treten nicht als dubiose Trading-Plattform auf, sondern als angebliche Festgeldvermittler, europäische Banken, ...
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Anna Orlowa LL.M.





Als erfahrene Kanzlei sind wir auf rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich Kryptowährungen und Betrugsfälle im Krypto-Umfeld spezialisiert. Unser Team aus Experten kennt sich bestens mit den vielschichtigen rechtlichen Herausforderungen rund um digitale Währungen und Blockchain-Technologie aus.
Bei allen Anliegen zu Kryptowährungen stehen wir Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner gerne zur Seite.
Spezialisierungen
Kryptowährungen & Token: Spezialisierte Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um digitale Währungen und Blockchain-Technologien.
Kryptoprojekte: Begleitung von Projekten im Bereich Kryptowährungen und NFTs über alle Phasen hinweg, einschließlich länderübergreifender Beratung.
Kryptobetrug: Expertise in der Prävention, Aufdeckung und Bewältigung von Betrugsfällen im Kryptobereich.
Krypto Steuern: Beratung zu steuerlichen Anforderungen und Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Kryptowährungen.
Bankenrecht / Finanzrecht: Unterstützung bei komplexen Fragen zu Geldanlagen, Krediten und Investitionen in Fonds.
Erbrecht: Beratung zu Testamenten, Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Testamentsvollstreckung.
Arbeitsrecht: Vertretung bei Vertragsabschlüssen, Datenschutzfragen, Abmahnungen und Kündigungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht: Verteidigung bei Vorwürfen wie Geldwäsche, Betrug und anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Anklagen.
Schufaberatung: Prüfung und Unterstützung bei der Löschung von Schufa-Einträgen.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
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Meine Fachanwaltschaften
- Erbrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Deutscher Anwaltsverein
- Deutsch-Russische Juristenvereinigung e.V.
Kanzlei Impressum
Impressum
Rexus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kolpingstr. 9
73732 Esslingen
Geschäftsführerin: Anna O. Orlowa, LL.M.
Handelsregister: HRB 790095
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Kontakt
Telefon: +49 (0) 711 504 46 603
Telefax: +49 (0) 711 504 55 844
E-Mail: kontakt@rexus-recht.de
Steuernummer
USt-ID: DE362668004
Rechtsanwälte
Die Personen, die auf der Website als Rechtsanwalt bezeichnet sind, sind in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglieder der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer. Folgende Rechtsanwaltskammer ist für die Rechtsanwälte der Kanzlei Rexus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zuständig:
Rechtanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart
Berufshaftpflichtversicherung
Für alle Rechtsanwälte besteht die Berufshaftpflichtversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden mit je 2.500.000,00 EUR Versicherungssumme. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
Berufsrechtliche Regelungen
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik “Berufsrecht” eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de oder per E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de).
Streitbeilegungsplattform der EU (sog. OS-Plattform)
Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, welche Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage finden.
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130 Bewertungen




(1 Bewertung) • 30.04.2026 • Anna Orlowa
Wenn Käufer beim Immobilienkauf den Kaufpreis auf eine falsche Notar-IBAN oder ein manipuliertes Konto überweisen, geht es oft um sechsstellige Schäden. Die Bank haftet nicht automatisch. Entscheidend sind Autorisierung, Empfängerabgleich, Warnhinweise, Rückruf, Empfängerbank, Notarkommunikation und die Frage, ob der Verlust vermeidbar gewesen wäre. Der Immobilienkauf ist für viele Menschen die größte Zahlung ihres Lebens. 300.000 Euro, 600.000 Euro, manchmal mehr. Der Kaufpreis wird nach Fälligkeitsmitteilung des Notars überwiesen. Käufer verlassen sich darauf, dass alles formal korrekt läuft: Kaufvertrag, Notar, Grundbuch, Finanzierung, Bank, Kaufpreiszahlung. Genau diese Vertrauenssituation nutzen Täter aus. Sie fälschen E-Mails, ...
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Bei CEO-Fraud oder Business Email Compromise werden Unternehmen zu hohen Überweisungen auf Betrugskonten veranlasst. Die Bank haftet nicht automatisch, nur weil eine gefälschte Geschäftsführerweisung vorlag. Entscheidend sind Autorisierung, Zahlungsfreigabe, Auffälligkeit der Überweisung, Warnsignale, interner Freigabeprozess, Rückruf, Empfängerbank und die Frage, ob der Schaden vermeidbar gewesen wäre. CEO-Fraud ist kein gewöhnlicher Onlinebetrug. Er trifft Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Kanzleien, Immobiliengesellschaften und mittelständische Betriebe oft mit enormen Schäden. Täter geben sich als Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter, Steuerberater, Anwalt, Notar, Lieferant oder Geschäftspartner aus. Sie manipulieren E-Mail-Kommunikation, ...
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