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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Anna Pfeiffer

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Anna Pfeiffer ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen, Immobilienverwaltern, Eigentümergemeinschaften und Familiengesellschaften in sämtlichen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts.

Darüber hinaus begleitet sie Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung sowie bei der effektiven Durchsetzung zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Ansprüche. Sie verfügt über besondere Erfahrung in der strategischen Betreuung umfangreicher Verfahren – sowohl in Einzelstreitigkeiten als auch in großvolumigen Massenverfahren mit zahlreichen Parallelprozessen.

Bevor sie zu SKALING Partners kam, war Anna Pfeiffer zwei Jahre lang in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei im Bereich Litigation tätig. Sie berät auf Deutsch, Englisch und Russisch.

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Spezialisierungen

Prozessführung (Litigation)

Ob wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzung, komplexer Zivilprozess oder Eilverfahren: Wir vertreten Sie vor staatlichen Gerichten ebenso wie in Schieds- und Vergleichsverfahren. Unsere Stärke liegt in der strukturierten Prozessführung und der Entwicklung prozessökonomischer Strategien – immer mit dem Blick auf das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis.

Miet- und Immobilienrecht

Wir beraten Investoren, Bestandshalter, Immobilienverwalter und Vermieter im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie bei immobilienbezogenen Verträgen. Ob Mietvertragsgestaltung, Kündigung, Mängel, Betriebskosten oder Räumung – wir bieten praxistaugliche Lösungen, auch bei komplexen Objektportfolios und Gewerbeeinheiten.

Arbeitsrecht

Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche. Unsere Beratung umfasst u. a. Kündigungen, Aufhebungsverträge, Vergütungsmodelle, Compliance-Fragen sowie die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Grenzüberschreitendes Vertragsrecht

Wir begleiten Unternehmen bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung internationaler Verträge – insbesondere im Handels- und Dienstleistungsbereich. Unser Fokus liegt auf rechtssicheren, mehrsprachigen Vertragslösungen und der Durchsetzung von Ansprüchen über Landesgrenzen hinweg.

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Als Kanzlei mit wirtschaftlichem Schwerpunkt beraten wir Unternehmen zu allen Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts – von der Vertragsprüfung über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zu Fragen der Geschäftsführerhaftung oder des Wettbewerbsrechts. Unser Ziel: rechtssichere Lösungen, die sich im Geschäftsalltag bewähren.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abrechnungsspitze
  • Beschlussfassung
  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Eigentümerversammlung
  • Eigentumswohnung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Gewerberaummietrecht
  • Gewerberaummietvertrag
  • Grundbuch
  • Hausgeld
  • Hausordnung
  • Immobilienrecht
  • Immobilienwirtschaft
  • Jahresabrechnung
  • Kautionsdarlehen
  • Maklerrecht
  • Mieterhöhung
  • Mietkaution
  • Mietkosten
  • Mietkündigung
  • Mietminderung
  • Mietrecht
  • Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
  • Mietspiegel
  • Mietvertrag
  • Mietwucher
  • Modernisierung
  • Nachbarrecht
  • Nebenkosten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Pachtrecht
  • Renovierungspflicht
  • Rückzahlung
  • Schönheitsreparaturen
  • Stimmrecht
  • Umlaufbeschluss
  • Verfahrensrecht
  • Verwalter
  • Verwaltungsbeirat
  • Vollstreckungsrecht
  • WEG
  • WEG-Recht
  • Wirtschaftsplan
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
  • Zahlungsverzug
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Meine Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch

Mitgliedschaften

  • Hamburger Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
  • Immobilienjunioren

Kanzlei Impressum


Impressum

Angaben zur Partnerschaft gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

Dienstleistungserbringer ist die SKALING Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberater mbB Schultze von Schönfels Ludden Schaper von Schöning Lampert mit Sitz in Berlin, bestehend aus den vertretungsberechtigten Gesellschaftern Dr. Christian Schultze, Caspar von Schönfels, Tino Ludden, Christoph Schaper, Constantin von Schöning, Dr. Michael Lampert und Maximilian Jürgens.

Die Gesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer PR 1486 B.

Kantstr. 149
10623 Berlin
tel +49 (0)30 439 70 88 40
fax +49 (0)30 439 70 88 79

Zweigniederlassung Hamburg:
Colonnaden 96
20354 Hamburg
tel +49 (0)40 334 68 37 40
fax +49 (0)40 334 68 37 79

E-Mail: contact@skaling.de
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: DE332732727

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Alle Berufsträger sind als "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zusätzlich ist Caspar von Schönfels als „Steuerberater“ in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Zuständige Rechtsanwaltskammern: Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Die Anschriften der jeweiligen Kammern finden sich unter der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

Die Rechtsanwälte der SKALING Partners mbB unterliegen u.a. den folgenden berufsrechtlichen Regelungen, die auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de wiedergegeben sind:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Berufshaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung:
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln.

Rechtliche Hinweise:

Die Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Einzelne Seiten dieser Webseite dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, vorübergehend gespeichert und gedruckt werden. Im Übrigen dürfen Inhalte dieser Webseite nur mit ausdrücklicher Einwilligung vervielfältigt, verbreitet oder wiedergegeben werden.

Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der auf diesen Webseiten enthaltenen Informationen und Links zu gewährleisten. Allerdings ist jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der auf der Webseite enthaltenen Informationen, der Links oder dem Vertrauen auf deren Richtigkeit ausgeschlossen. Für Inhalte externer Links und fremde Inhalte übernimmt SKALING Partners mbB keine Verantwortung. Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/ SKALING Partners mbB nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die rechtlichen Hinweise beziehen sich auf deutsches Recht. Sämtliche Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Webseite unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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SternSternSternSternSternBewertung von T. R. • 27.11.2025
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ich habe die Kanzlei um Frau Pfeiffer und Herrn Schaper in zuerst einem banal erscheinenden Rechtsstreit beauftragt, der sich dann am Ende als doch sehr komplexen Sachverhalt entwickelte. Sowohl bei der Vorgerichtlichen als auch bei der Gerichtlichen Auseinandersetzung standen die Beiden mir sowohl fachlich als auch zwischenmenschlich sehr gut bei. Die Klage wurde sehr gut vorbereitet und detailliert vorgetragen.

Ja, ich empfehle Rechtsanwältin Anna Pfeiffer weiter.
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Heilung einer fristlosen Zahlungsverzugskündigung
15.07.2025 Anna Pfeiffer
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Die Zahlung der Miete ist die Kardinalpflicht des Mieters bei einem Mietvertrag. Doch was passiert, wenn der Mieter Zahlungsschwierigkeiten hat und mit seinen Mietzahlungen in Verzug kommt? Kann das Mietverhältnis vom Vermieter sofort fristlos gekündigt werden? Die kurze Antwort darauf lautet: „Ja“. Gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB kann die Kündigung wegen Zahlungsverzugs bereits ausgesprochen werden, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Zahlungsrückstand gerät, der in der Summe eine Monatsmiete und einen Cent überschreitet. Zahlt der Mieter dagegen seine Miete, jedoch nicht in der korrekten Höhe, so ist eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 b) BGB erst möglich, wenn der Zahlungsrückstand sich ...

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