Ich habe die Kanzlei um Frau Pfeiffer und Herrn Schaper in zuerst einem banal erscheinenden Rechtsstreit beauftragt, der sich dann am Ende als doch sehr komplexen Sachverhalt entwickelte. Sowohl bei der Vorgerichtlichen als auch bei der Gerichtlichen Auseinandersetzung standen die Beiden mir sowohl fachlich als auch zwischenmenschlich sehr gut bei. Die Klage wurde sehr gut vorbereitet und detailliert vorgetragen.
Anna Pfeiffer





Anna Pfeiffer ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen, Immobilienverwaltern, Eigentümergemeinschaften und Familiengesellschaften in sämtlichen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts.
Darüber hinaus begleitet sie Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung sowie bei der effektiven Durchsetzung zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Ansprüche. Sie verfügt über besondere Erfahrung in der strategischen Betreuung umfangreicher Verfahren – sowohl in Einzelstreitigkeiten als auch in großvolumigen Massenverfahren mit zahlreichen Parallelprozessen.
Bevor sie zu SKALING Partners kam, war Anna Pfeiffer zwei Jahre lang in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei im Bereich Litigation tätig. Sie berät auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Spezialisierungen
Prozessführung (Litigation)
Ob wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzung, komplexer Zivilprozess oder Eilverfahren: Wir vertreten Sie vor staatlichen Gerichten ebenso wie in Schieds- und Vergleichsverfahren. Unsere Stärke liegt in der strukturierten Prozessführung und der Entwicklung prozessökonomischer Strategien – immer mit dem Blick auf das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis.
Miet- und Immobilienrecht
Wir beraten Investoren, Bestandshalter, Immobilienverwalter und Vermieter im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie bei immobilienbezogenen Verträgen. Ob Mietvertragsgestaltung, Kündigung, Mängel, Betriebskosten oder Räumung – wir bieten praxistaugliche Lösungen, auch bei komplexen Objektportfolios und Gewerbeeinheiten.
Arbeitsrecht
Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche. Unsere Beratung umfasst u. a. Kündigungen, Aufhebungsverträge, Vergütungsmodelle, Compliance-Fragen sowie die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Grenzüberschreitendes Vertragsrecht
Wir begleiten Unternehmen bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung internationaler Verträge – insbesondere im Handels- und Dienstleistungsbereich. Unser Fokus liegt auf rechtssicheren, mehrsprachigen Vertragslösungen und der Durchsetzung von Ansprüchen über Landesgrenzen hinweg.
Allgemeines Wirtschaftsrecht
Als Kanzlei mit wirtschaftlichem Schwerpunkt beraten wir Unternehmen zu allen Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts – von der Vertragsprüfung über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zu Fragen der Geschäftsführerhaftung oder des Wettbewerbsrechts. Unser Ziel: rechtssichere Lösungen, die sich im Geschäftsalltag bewähren.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
- Verfahrensrecht
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
Meine Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
Mitgliedschaften
- Hamburger Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
- Immobilienjunioren
Kanzlei Impressum
Impressum
Angaben zur Partnerschaft gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):
Dienstleistungserbringer ist die SKALING Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberater mbB Schultze von Schönfels Ludden Schaper von Schöning Lampert mit Sitz in Berlin, bestehend aus den vertretungsberechtigten Gesellschaftern Dr. Christian Schultze, Caspar von Schönfels, Tino Ludden, Christoph Schaper, Constantin von Schöning, Dr. Michael Lampert und Maximilian Jürgens.
Die Gesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer PR 1486 B.
Kantstr. 149
10623 Berlin
tel +49 (0)30 439 70 88 40
fax +49 (0)30 439 70 88 79
Zweigniederlassung Hamburg:
Colonnaden 96
20354 Hamburg
tel +49 (0)40 334 68 37 40
fax +49 (0)40 334 68 37 79
E-Mail: contact@skaling.de
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: DE332732727
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Alle Berufsträger sind als "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zusätzlich ist Caspar von Schönfels als „Steuerberater“ in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammern: Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Die Anschriften der jeweiligen Kammern finden sich unter der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.
Die Rechtsanwälte der SKALING Partners mbB unterliegen u.a. den folgenden berufsrechtlichen Regelungen, die auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de wiedergegeben sind:
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Berufshaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung:
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln.
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Bewertung von T. R. • 27.11.2025



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Freundlichkeit
Die Zahlung der Miete ist die Kardinalpflicht des Mieters bei einem Mietvertrag. Doch was passiert, wenn der Mieter Zahlungsschwierigkeiten hat und mit seinen Mietzahlungen in Verzug kommt? Kann das Mietverhältnis vom Vermieter sofort fristlos gekündigt werden? Die kurze Antwort darauf lautet: „Ja“. Gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB kann die Kündigung wegen Zahlungsverzugs bereits ausgesprochen werden, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Zahlungsrückstand gerät, der in der Summe eine Monatsmiete und einen Cent überschreitet. Zahlt der Mieter dagegen seine Miete, jedoch nicht in der korrekten Höhe, so ist eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 b) BGB erst möglich, wenn der Zahlungsrückstand sich ...
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