Martermühle 2 , 85617 Aßling
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht löst Rechtsanwältin Petra Geißinger (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aus der Gegend von Aßling.

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Das Bundesarbeitsgericht hat am 3. Dezember 2025 - 9 AZB 18/25 entschieden, dass ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Liga kein Arbeitnehmer ist. ➡️ Um was ging es in der Entscheidung? Ein 28-jähriger Schiedsrichter machte Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche wegen Altersdiskriminierung geltend, da er aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen wurde. Der DFB bestritt die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und argumentierte, es liege kein Arbeitsverhältnis vor, sondern es handle sich um eine selbständige Tätigkeit, da der Schiedsrichter weder weisungsgebunden noch fremdbestimmt arbeite. ➡️ Verfahrensgang Das Arbeitsgericht Bonn folgte der Argumentation des DFB und verwies die Klage an das Landgericht Frankfurt a.M....
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 26. November 2025 ( Az. 5 AZR 118/23 ) klargestellt, dass starre Grenzen für Mehrarbeitszuschläge in Tarifverträgen, die nur auf Vollzeitkräfte zugeschnitten sind, eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellen. Diese wegweisende Entscheidung betrifft alle Unternehmen und Verwaltungen mit tarifgebundenen Angestellten und hat unmittelbare finanzielle Konsequenzen für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Das Diskriminierungsrisiko bei Teilzeitbeschäftigten in Tarifverträgen Das zentrale Problem, das dem Urteil zugrunde liegt, findet sich in vielen Branchen und Tarifverträgen: Dort werden Mehrarbeitszuschläge , wie die attraktiven 25 Prozent, oft erst ab dem Überschreiten einer...
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 30. Oktober 2025 - 2 AZR 160/24 entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis keinen starren Regelwert gibt. Stattdessen ist stets eine sorgfältige Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit vorzunehmen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Probezeit zuvor als unverhältnismäßig angesehen. Es sei von einem Regelwert von 25 % der Dauer der Befristung auszugehen, hier also drei Monate (das Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet). Auszug BAG-Pressemitteilung Nr. 40/25: „Anders als vom Landesarbeitsgericht angenommen, gibt es keinen Regelwert von 25 % der Dauer der...
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