Anwalt Arbeitsrecht Augsburg – Fachanwälte finden!

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Anwalt Arbeitsrecht Augsburg (© Uwe Albert-Thiele - Fotolia.com)

Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen ist es von Nöten, detailliert auf die gegebene Einzelsituation einzugehen. Leider nimmt die Zahl an arbeitsrechtlichen Streitigkeiten stetig zu. Die Möglichkeiten an Rechtsproblemen sind mannigfaltig. Ob Kündigung, Abmahnung, Probleme mit dem Arbeitsvertrag oder auch Mobbing. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich zu bewerten. Hat man also Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, ist es definitiv empfohlen, sich durch einen Anwalt juristisch beraten zu lassen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Situation nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Nachdem das Arbeitsrecht in Deutschland so umfassend ist, ist jedem Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber hat, angeraten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an ...

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Aktuelle Rechtsfälle aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Holger Blankenhorn (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Augsburg.
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Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Thomas Graf-Knorr (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Kanzlei in Augsburg.
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Fachanwältin Anke Hebenstreit mit Fachanwaltskanzlei in Augsburg unterstützt Mandanten fachkundig bei aktuellen Rechtsproblemen zum Rechtsbereich Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Augsburg


Arbeitsrecht Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung
23.09.2024
Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung In einem aktuellen Urteil hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine passgenaue Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beeinträchtigen kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet ist, Lohnfortzahlung zu leisten. Unser Beitrag erläutert die Hintergründe dieses Urteils. Fallbeschreibung: Krankschreibung nach eigener Kündigung Im vorliegenden Fall reichte der Mitarbeiter seine Kündigung beim Arbeitgeber ein. Am Tag nach der Kündigung besuchte er seinen Hausarzt und erhielt eine Krankschreibung, die exakt bis zum Ende der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den Beendigungstermin hinaus? - Zum Teil noch immer unbekannt
19.09.2024
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) endet an sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der sechswöchige Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesetz sieht hiervon seit Langem aber eine Ausnahme vor, die manche Arbeitgeber auch heute noch überrascht. In meiner Beratungspraxis habe ich nach Jahren der "Pause" wieder mehrere Fälle, die den § 8 Abs. 1 EFZG betreffen. Was steht in § 8 Abs. 1 EFZG? Kurz gefasst: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" kündigt, muss er die Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses leisten (an sich wäre das ... weiter lesen
Arbeitsrecht Minusstunden im Sommerloch: Rechtliche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Sommerzeit bringt für viele Unternehmen eine Phase reduzierter Geschäftsaktivitäten mit sich. Leere Büros, ruhige Telefone und eine Flut von Abwesenheitsnotizen prägen das Bild. In dieser Zeit des sogenannten Sommerlochs kann es leicht zu Minusstunden kommen. Doch was genau sind Minusstunden im Sommerloch und welche rechtlichen Aspekte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Definition und Entstehung von Minusstunden im Sommerloch Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Im sogenannten Sommerloch kann dies besonders häufig vorkommen, etwa wenn Mitarbeiter aufgrund geringerer Auslastung früher in den Feierabend geschickt werden. Wichtig zu wissen: Minusstunden dürfen nur dann angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst für die  geringere ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Augsburg

Fachanwalt Arbeitsrecht Augsburg
Fachanwalt Arbeitsrecht Augsburg (© Uwe Albert-Thiele - Fotolia.com)
... einen ortsansässigen Juristen wenden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg. Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort zu konsultieren wie einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Augsburg. Vor allem bei eingehenden Beratungsgesprächen oder Gesprächen über die Vorgehensweise ist dies zumeist unerlässlich. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird sich dieser zunächst einen Überblick über das rechtliche Problem verschaffen. Als Mandant wird man umfangreich beraten werden. Auch weitere Vorgehensweisen werden aufgezeigt werden. Nicht immer kommt es dabei zu einem Verfahren vor Gericht. Oft kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht auch durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu einem für beide Parteien zufriedenstellenden Ergebnis kommen. Falls ein Gerichtsverfahren nicht umgangen werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten.

Sich bei arbeitsrechtlichen Problemen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, ist damit das Beste, was ein Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Problemen machen kann. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass man mit seinen arbeitsrechtlichen Problemen in guten Händen ist. Durch spezielle Zusatzqualifikationen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein Fachwissen erworben. Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Augsburg führen zu dürfen, muss man zwingend einen sogenannten Fachanwaltskurs absolviert haben. Überdies ist es erforderlich, dass man eine bestimmte Anzahl an Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Vorgeschrieben ist hierbei eine Bearbeitung von mindestens 100 arbeitsrechtlichen Fällen. Von den hundert bearbeiteten arbeitsrechtlichen Fällen müssen außerdem mindestens 50 gerichtlich bzw. rechtsförmlich stattgefunden haben. Die Zusatzqualifikationen stellen sicher, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht tatsächlich über ein außerordentliches Fachwissen verfügt. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Augsburg
(© Krivinis / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht regelt die Summe der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Grundsätzlich kann es in zwei Teilgebiete unterteilt werden: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Vorschiften und Gesetze sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen und in Spezialgesetzen. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist das Arbeitsgericht zuständig. Nächste Instanz im Falle einer Berufung / Beschwerde ist das Landesarbeitsgericht. Letzte Instanz ist das BAG.

Das Beschäftigungsverhältnis wechseln beziehungsweise einen neuen Job beginnen

Plant man, eine neue Stelle anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenanzeige fündig. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Möglichkeit. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Jegliche Form der Diskriminierung ist verboten. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einer Nebenbeschäftigung, nach einer Teilzeitstelle. Auch die Option von Heimarbeit beziehungsweise Telearbeit ist heute üblich. Im Übrigen gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Nur wenn die Bewerbung perfekt und aussagekräftig ist, wird man die zweite Hürde nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und bekommt den Job, dann wird im Regelfall ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Der Arbeitsvertrag – die Grundlage einer Zusammenarbeit


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. In diesem ist die soziale als auch die rechtliche Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es überdies zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Ebenfalls möglich ist ein Arbeitsvertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sogenannten Dienstvertrages, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Lohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Daneben beinhaltet der Arbeitsvertrag im Normalfall unter anderem im Folgenden aufgeführte Punkte: Angaben über die Arbeitszeiten, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Urlaubstage, Umgang mit Überstunden, Probezeit, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Anmerkung: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die wiederholte, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch wenn Anspruch auf die Überlassung eines Firmenwagens besteht, dann wird das oftmals im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Bonuszahlung oder eine Gratifikation ist auch das im Regelfall ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Im Regelfall handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Von Entgeltfortzahlung über den Arbeitsschutz hin zum Entgelttransparenzgesetz – diese Rechte haben Arbeitnehmer


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In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Geregelt findet sich dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Sinn des ArbSchG ist es, den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für Arbeitnehmer umfassend und in allen Beschäftigungsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Beschäftigte schon genießen, um weitere Hürden. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den letzten zwei Jahren für mind. 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sog. Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Pausen, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte.

Die Formen der Kündigung: diese Kündigungsarten gibt es


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Vertragsparteien mitwirken, sondern es muss nur sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch erhält. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können kündigen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Regelfall vorgeschriebene Frist für die Kündigung wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ von Nöten. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Wird jedoch das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Weitere Kündigungsformen, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hierbei die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es hierbei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den Betriebsfrieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Form der Kündigung ist die sog. Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Angestellte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Beschäftigungsverhältnis zum Ende einer Frist auflösen zu wollen. Länge und Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regeln zur gesetzlichen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Vertragspartei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Durchaus üblich ist es, den Angestellten nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weiterbezahlt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es ferner nicht selten, dass eine Abfindung bezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich z.B. aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch zusätzliche Modalitäten abgeklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sogenannten Abwicklungsvertrages erfolgen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Im Abwicklungsvertrag kann jedoch auch beispielsweise auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wissen sollte man, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur angebracht, wenn man den Arbeitsplatz in jedem Fall behalten möchte, sondern auch, um zum Beispiel eine Abfindung zu erwirken. Generell gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die in jedem Fall zu beachten ist. Generell ist kein Rechtsanwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Allerdings ist es ausdrücklich empfohlen, sich einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle nötigen Schriftsätze verfassen. Er wird seinen Klienten auch bei sämtlichen Gerichtsterminen vertreten.

Was sind die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats? Was für Vorteile haben Arbeitnehmer?


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Vor allem auch Betriebe, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Arbeitnehmern weitere Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Dies gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu informieren. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, dann ist hierfür eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Können sich Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik aufrufen darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte, z.B. wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat darf nicht selbständig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird gerne als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Normiert finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Das Pendant zum Betriebsrat in den Behörden und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie beispielsweise die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Arbeitnehmer sind im Übrigen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Hauptsächlich dann, wenn in einem Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Entlohnung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter.

Probleme im Arbeitsrecht? Ein Anwalt im Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter

Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der optimale Ansprechpartner eine Kanzlei für Arbeitsrecht. Ein Anwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch natürlich die Arbeitgeberrechte. In Augsburg finden sich etliche Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Augsburg ist nicht nur bei allgemeinen Fragestellungen der richtige Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Augsburg ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus Augsburg hat ein breites Fachwissen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Er wird hierbei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Anwalt die Vertretung vor Gericht. Gerade wenn eine schwierige Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, umgehend einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen darf, muss er ganz besondere praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Gebiet vorweisen. Eine der vielen Voraussetzungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens 100 Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Der Rechtsanwalt muss außerdem einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben. Überdies muss nachgewiesen werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Rechtsanwalt nicht belegen, dass er sich weiterbildet und eine Weiterbildung im Jahr besucht hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es besteht also kein Zweifel, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über eine ganz besondere Qualifikation verfügt. Man tut also gut daran, sich bei diffizilen Fällen im Arbeitsrecht sofort an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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