Anwalt Arbeitsrecht Babenhausen – Fachanwälte finden!
Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen ist zur Urteilsfindung eine ganze exakte Analyse und Aufklärung der Einzelsituation notwendig.
Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um ein vermeintlich unangebrachtes Arbeitszeugnis, eine Kündigung oder auch eine Abfindung handelt. Als Laie ist es im Normalfall nicht möglich, die Rechtslage einzuschätzen. Fühlt man sich jedoch unfair behandelt, sollte man den Rat eines Anwalts einholen. Ein Anwalt wird zunächst die Situation juristisch bewerten und seinem Mandanten sinnvolle weitere Maßnahmen vorschlagen. Nachdem das Arbeitsrecht fundiertes Fachwissen erfordert, ist es angebracht, einen Fachanwalt aufzusuchen. Allerdings ist es geraden in großen Orten leicht, einen Fachanwalt zu finden und auch einen Fachanwalt im Arbeitsrecht in Babenhausen zu finden, gestaltet sich einfach.
Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort aufzusuchen wie einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Babenhausen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen ist es oft unumgänglich und sinnvoll, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Lässt man sich von einem Fachanwalt beraten, wird dieser zunächst das Problem rechtlich bewerten. Als Mandant wird man umfassend beraten werden. Auch weitere Vorgehensweisen werden aufgezeigt werden. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Kommt es doch zu gerichtlichen Schritten, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Weshalb bei arbeitsrechtlichen Problemen unbedingt die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden sollte, kann einfach erklärt werden. Das Arbeitsrecht ist ein anspruchsvolles und umfassendes Rechtsgebiet.
Beauftragt man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann man sich sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat. Will man sich in Deutschland Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen, muss man über zahlreiche Zusatzqualifikationen verfügen. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Fachanwaltskurses, der sich primär mit dem Gebiet Arbeitsrecht befasst und 120 Stunden umfasst. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass mehr als hundert Fällen, die in den Rechtsbereich Arbeitsrecht fallen, bearbeitet wurden. Überdies muss es sich bei einem Minimum dieser Fälle um rechtsförmliche oder gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Diese Regelung gilt im gesamten deutschen Raum. Somit trifft sie auch für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Babenhausen zu. Dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht damit über ein außerordentliches Fachwissen verfügt, ist offensichtlich. Er ist damit der optimale Ansprechpartner bei allen Belangen in Bezug auf das Arbeitsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Babenhausen
Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen
Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Es kann in zwei Teilgebiete aufgeteilt werden: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Betriebsvereinbarungen, Spezialgesetze und Tarifverträge. Für Rechtsstreite ist das Arbeitsgericht zuständig. Das Landesarbeitsgericht ist bei Berufungen und Beschwerden zuständig. Das BAG ist die allerletzte Instanz.
Der Weg zu einem neuen Job
Eine Stellenanzeige ist für die allermeisten die optimale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Natürlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Dies ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Das AGG verlangt, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss aufgrund einer Behinderung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. In heutiger Zeit sind die Arten von Arbeit extrem vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit beziehungsweise Heimarbeit ist heutzutage üblich. Seit 2015 gilt in Deutschland übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits nach einer kurzen Zeit den sehnlich erwünschten Arbeitsvertrag in den Händen.
Der Arbeitsvertrag – die Basis einer Zusammenarbeit
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In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. In diesem ist die rechtliche als auch die soziale Beziehung beider Parteien geregelt. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit gewählt oder um einen temporären Bedarf zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne Sachgrund. Neben dem befristeten Arbeitsvertrag, der heutzutage oftmals geschlossen wird, existiert zudem der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und damit Basis des Beschäftigungsverhältnisses. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Pflichten und Rechte für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns beziehungsweise eines Gehalts, Monatsentgelts. Überdies sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Anmerkung: die Zahlung zum Beispiel von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die wiederholte, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Hierbei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Alternativ kann eine separate Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Regelungen im Arbeitsvertrag. Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Hier wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit direkt nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Vorschriften bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG.
Arbeitnehmerrechte in Deutschland
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Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in in der BRD eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Arbeitnehmer hat man so z.B. unter anderem ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Das ist im EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer bereits genießen, um zusätzliche Hürden. Seit 07 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach deutschem Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.
Das Ende jedes Arbeitsverhältnisses: die Kündigung
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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur einer Vertragspartei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe zudem erhalten. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Arbeitnehmer. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. So kann es sich bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses um eine fristlose Kündigung handeln. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Frist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen unzumutbar macht wie beispielsweise Betrug oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Angestellte mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Beschäftigungsverhältnis zum Ende einer Frist beenden zu wollen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Vertragspartei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Lohn freizustellen. Außerdem ist es nicht unüblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird hierfür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Ablauf und die Folgen der Kündigung festlegt. Auch darin kann eine etwaige Abfindung festgehalten werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Grundsätzlich kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Grundsätzlich gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die unbedingt einzuhalten ist. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt nötig, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Indes ist es unbedingt zu empfehlen, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze verfassen. Er wird seinen Klienten auch bei allen Terminen vor Gericht vertreten.
Betriebsrat und Gewerkschaften
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Gerade auch Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, bieten Arbeitnehmern zusätzliche Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Mitbestimmungsrecht. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Dies gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat informieren. Auch wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie z.B. Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss darüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Sache nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Sie ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik aufrufen darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte, z.B. wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Beschäftigten mitwirken darf. Das BetrVG bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird nicht selten als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Normiert finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Übrigens ist das Gegenstück zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus sinnvoll sein, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Im Zentrum der Gewerkschaftsarbeit steht es ohne Zweifel, einen angemessenen Lohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wird. Vor allem wenn in einem Unternehmen Tarifverträge angewendet werden. In diesem Fall profitieren Gewerkschaftsmitglieder oftmals von einer besseren Bezahlung und auch anderen günstigeren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.
Bei Problemen im Arbeitsrecht sollte man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren
Hat man Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der optimale Ansprechpartner eine Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch selbstverständlich die Rechte von Arbeitgebern. In Babenhausen sind etliche Anwälte für Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht in Babenhausen ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man grundsätzliche Fragen hat zum Beispiel bezüglich verminderter Erwerbstätigkeit, Mobbing, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder Urlaubabgeltung. Der Rechtsanwalt in Babenhausen für Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Pfändung des Lohns gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Anwalt für Arbeitsrecht aus Babenhausen hat ein breites Fachwissen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Anwalt wird dabei zunächst anstreben, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen wie einen Vergleich. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Rechtsanwalt natürlich seinen Mandanten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Vor allem wenn sich ein Fall komplexer gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht konsultieren. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss, um den Titel tragen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Expertise vorweisen. Eine der zahlreichen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens 100 Fälle im Rechtsbereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Eine weitere Bedingung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Rechtsanwalt nicht belegen, dass er sich weiterbildet und eine Fortbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist somit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche Fachkompetenz besitzt. Vor allem bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zu wenden.