Anwalt Arbeitsrecht Bad Bentheim – Fachanwälte finden!
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Fachanwalt Joachim Timmer mit Kanzleiniederlassung in Bad Bentheim unterstützt Mandanten fachkundig bei rechtlichen Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht.
Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Arbeitsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Rüdiger Lücht (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Bad Bentheim.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bad Bentheim
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Änderungskündigung als Alternative zur Versetzung
Kann eine Versetzung nicht im Wege der Arbeitsanweisung erreicht werden, gibt es auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung . Die Änderungskündigung ist eine Beendigungskündigung mit dem gleichzeitigen Angebot zu veränderten Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten.
Die Änderung der Arbeitsbedingungen tritt erst nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist in Kraft. Bei betriebsbedingten Änderungskündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Die Sozialauswahl ist aus der Gruppe von vergleichbaren Arbeitnehmern durchzuführen, die eine mögliche Änderungskündigung erhalten könnten. Dabei sind die Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung und Schwerbehinderung zu berücksichtigen.
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Arbeitsrecht
BAG: Sonderweg nur unter Einbindung der Gewerkschaften zulässig
Erfurt (jur). Die Kirchen können ihren arbeitsrechtlichen Sonderweg beibehalten, müssen dabei aber die Gewerkschaften einbeziehen. Das hat am Dienstag, 20. November 2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11). Danach kann das kirchliche Selbstbestimmungsrecht die gewerkschaftliche Koalitionsfreiheit nicht völlig verdrängen; das bisherige Streikverbot ist aber zulässig, wenn den Gewerkschaften ausreichend Raum zur Interessenvertretung für die 1,3 Millionen kirchlichen Arbeitnehmer bleibt. Bei den Kirchen sowie ihren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie werden Löhne und Gehälter nicht in Tarifverträgen ausgehandelt, sondern überwiegend in einem Sonderverfahren, das als „Dritter Weg“ bezeichnet wird. Verhandelt ... weiter lesen
Arbeitsrecht
(Offensichtliche) Verkennung des Betriebsbegriffs: nur Anfechtung oder auch Abbruch der Betriebsratswahl möglich?
Der vorliegende Beitrag knüpft an den Beitrag 'Betriebsratswahl: „Standortübergreifende“ Neuwahl zur Ausweitung der Mitbestimmung im Konzern?' an. Der Beitrag kam zu dem Ergebnis, dass der Betriebsrat eines Standortes eines Konzernunternehmens im Falle einer außerordentlichen oder ordentlichen Neuwahl die Mitbestimmung im Konzern nicht dadurch ausweiten kann, dass er eine gemeinsame Betriebsratswahl auch für einen weit entfernten betriebsratslosen Standort eines anderen Konzernunternehmens initiiert, auch wenn beide Standorte eine einheitliche Leitung in allen wesentlichen sozialen und personellen Fragen haben.
Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten hat aber der Arbeitgeber, wenn so eine (offensichtliche) Verkennung des Betriebsbegriffs vorliegt? Kann eine derart ... weiter lesen