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Hohe frühere Fehlzeiten rechtfertigen nicht automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung. Entscheidend ist die Zukunftsprognose beim Kündigungszugang. Verändern sich die Arbeitsbedingungen wesentlich und sinken die Fehlzeiten deutlich, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juni 2026, Aktenzeichen 6 SLa 622/25. Trotz 362 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von fünf Jahren blieb die Kündigung eines Logistikmitarbeiters unwirksam. Ausschlaggebend waren die deutlich geringeren Fehlzeiten nach dem Wechsel von körperlicher Nachtarbeit im Außenbereich zu einer Bürotätigkeit in der Frühschicht. Der klagende Arbeitnehmer wurde von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M....
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Der Arbeitnehmer ist im Urlaub. Darf der Arbeitgeber deshalb wochenlang warten, bevor er ihn zu einem Kündigungsverdacht anhört? Das Bundesarbeitsgericht hat das im entschiedenen Fall verneint. Die außerordentliche Kündigung scheiterte an der gesetzlichen Frist – nicht am Urlaubsschutz als solchem und nicht an einer angeblichen Unkündbarkeit während des Urlaubs. Was das BAG entschieden hat Im entschiedenen Fall verneinte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 55/25 ) ein beliebiges Zuwarten. Mehr als drei Wochen ohne Kontaktversuch waren nicht durch den Urlaub gerechtfertigt. Die außerordentliche Kündigung scheiterte an der gesetzlichen Frist. Entscheidend war, dass der Arbeitgeber die notwendige Aufklärung nicht mit der gebotenen Eile vorangetrieben hatte. Mehr als drei Wochen Abwarten wurde in...
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Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht allein deshalb von einer zusätzlichen freiwilligen Leistung ausschließen, weil ihr Lohn durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung gestiegen ist. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 30. September 2026, Az. 10 AZR 62/26: Ein höherer Mindestlohn rechtfertigt den Ausschluss von einer Inflationsausgleichsprämie nicht. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht allein deshalb von einer zusätzlichen freiwilligen Leistung ausnehmen, weil ihr Lohn durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung gestiegen ist. Kläger: Servicekraft; Stundenlohn von 10,56 € auf 12 € durch Mindestlohn zum 1. Oktober 2022. Andere Beschäftigte erhielten die Prämie monatlich; Mindestlohnempfänger wurden weitgehend ausgeschlossen. Verstoß gegen...
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