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Jetzt Profil anlegenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16. Juli 2024 ( Az.: 1 ABR 16/23 ) entschieden, dass die Einführung und Nutzung eines Headset-Systems, das Vorgesetzten das Mithören der Kommunikation unter Arbeitnehmern ermöglicht, der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats unterliegt. Solche technischen Einrichtungen sind ein typisches Beispiel für Systeme, bei denen Mitbestimmung erforderlich ist, insbesondere wenn sie potenziell zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden. Rechtliche Grundlagen § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu...
weiter lesenDas Arbeitsgericht Berlin hat am 19. März 2024 ( Az.: 22 Ca 8667/23 ) entschieden, dass eine behandelnde Ärztin als sachverständige Zeugin aussagen kann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) und deren Beweiswert im arbeitsrechtlichen Kontext, da sie zeigt, dass der Beweiswert einer AU unter bestimmten Umständen erschüttert werden kann, was eine ärztliche Zeugenaussage erforderlich macht. Arbeitsunfähigkeit: Rechtliche Grundlagen Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin basiert auf dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG. Wesentliche Punkte: Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus....
weiter lesenMit Beginn des Jahres 2025 treten bedeutende Änderungen für Minijobber in Kraft. Neben einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde wird auch die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen von aktuell 538 Euro auf 556 Euro erhöht. Diese Anpassungen betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und bieten neue Chancen, erfordern jedoch auch eine präzise Planung. Verdienstgrenze bei Minijobs: Rechtliche Grundlagen der Anpassung Mindestlohngesetz (MiLoG): Regelt den gesetzlichen Mindestlohn, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Sozialgesetzbuch IV (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Definiert die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs, die dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Mit diesen gesetzlichen Grundlagen wird sichergestellt,...
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