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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bad Kreuznach


Arbeitsrecht Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung
23.09.2024
Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Passgenaue Krankschreibung nach Kündigung In einem aktuellen Urteil hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine passgenaue Krankschreibung unmittelbar nach einer Kündigung den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beeinträchtigen kann. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet ist, Lohnfortzahlung zu leisten. Unser Beitrag erläutert die Hintergründe dieses Urteils. Fallbeschreibung: Krankschreibung nach eigener Kündigung Im vorliegenden Fall reichte der Mitarbeiter seine Kündigung beim Arbeitgeber ein. Am Tag nach der Kündigung besuchte er seinen Hausarzt und erhielt eine Krankschreibung, die exakt bis zum Ende der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den Beendigungstermin hinaus? - Zum Teil noch immer unbekannt
19.09.2024
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) endet an sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der sechswöchige Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesetz sieht hiervon seit Langem aber eine Ausnahme vor, die manche Arbeitgeber auch heute noch überrascht. In meiner Beratungspraxis habe ich nach Jahren der "Pause" wieder mehrere Fälle, die den § 8 Abs. 1 EFZG betreffen. Was steht in § 8 Abs. 1 EFZG? Kurz gefasst: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" kündigt, muss er die Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses leisten (an sich wäre das ... weiter lesen
Arbeitsrecht Minusstunden im Sommerloch: Rechtliche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Sommerzeit bringt für viele Unternehmen eine Phase reduzierter Geschäftsaktivitäten mit sich. Leere Büros, ruhige Telefone und eine Flut von Abwesenheitsnotizen prägen das Bild. In dieser Zeit des sogenannten Sommerlochs kann es leicht zu Minusstunden kommen. Doch was genau sind Minusstunden im Sommerloch und welche rechtlichen Aspekte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Definition und Entstehung von Minusstunden im Sommerloch Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Im sogenannten Sommerloch kann dies besonders häufig vorkommen, etwa wenn Mitarbeiter aufgrund geringerer Auslastung früher in den Feierabend geschickt werden. Wichtig zu wissen: Minusstunden dürfen nur dann angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst für die  geringere ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Bad Kreuznach
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht regelt die Summe der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Grundsätzlich kann es in 2 Teilbereiche aufgeteilt werden: das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht gibt es nicht. Rechtliche Grundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Nächste Instanz im Falle einer Beschwerde oder Berufung ist das Landesarbeitsgericht. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Die Stelle wechseln bzw. eine neue Arbeit beginnen

Plant man, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenanzeige fündig. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Für alle Stellenausschreibungen gilt: sie müssen mit dem AGG konform sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Heutzutage sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr mannigfaltig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildung ist. Oder man ist auf der Suche nach einem Vollzeitjob, nach einer Nebenbeschäftigung, nach einer Teilzeitarbeit. Auch die Option von Telearbeit beziehungsweise Heimarbeit ist heutzutage üblich. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits nach einer kurzen Zeit den sehnlich erwünschten Arbeitsvertrag in den Händen.

Was genau ist eigentlich der Arbeitsvertrag?


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Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die rechtliche als auch die soziale - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne Sachgrund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein genaues Datum oder Ziel vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Pflichten und Rechte für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, den vereinbarten Lohn zu zahlen. Ferner sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, Einzelheiten zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit bzw. Feiertags- und Sonntagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Wichtiger Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Hierbei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Auch eine Dienstwagenüberlassung kann direkt im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wahlweise kann eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Wird eine Gratifikation ausgezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das zumeist direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter „verliehen“ wird. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik


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In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. Als Angestellter hat man so z.B. unter anderem ein Recht auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Die Arbeitsplatzsicherheit wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Seit 07 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man in den vergangenen 2 Jahren für mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und ist jetzt arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach dt. Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie zum Beispiel das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Beschäftigungsverhältnis: welche Kündigungsarten gibt es?


(© Christian Jung / fotolia.com)

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur eine der Parteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Partei muss die Kündigung bloß zugehen. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern sofort beendet. Die fristlose Kündigung ist auch als außerordentliche Kündigung bekannt. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angesprochen, eine sofortige Wirkung. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schlimmer Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen und die normale Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele anzuführen sind Betrug, Diebstahl oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist dagegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung. Wie der Name bereits annehmen lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß vorübergehend, sondern für eine bestimmte Dauer nicht leisten kann. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in den meisten Fällen nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis beendet werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag beziehungsweise aus dem Arbeitsvertrag. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Gleichzeitig wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Absolut üblich ist es, den Angestellten nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Der Lohn wird in dieser Zeit weitergezahlt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es des Weiteren nicht selten, dass eine Abfindung bezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen. Im Abwicklungsvertrag kann z.B. auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Im Abwicklungsvertrag kann jedoch auch z.B. auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann angebracht, wenn man seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Grundsätzlich gilt für das Erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist von 3 Wochen, die unbedingt einzuhalten ist. Prinzipiell ist kein Rechtsanwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, sich einen Fachanwalt im Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht wird nicht nur alle erforderlichen Schriftsätze erstellen. Er wird seinen Klienten auch bei allen Gerichtsterminen vertreten.

Betriebsrat und Gewerkschaften


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Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Kommt es z.B. zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenso ein Wörtchen mitzureden. Das gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Situationen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Auch wenn ein Arbeitgeber in seinem Betrieb eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Betriebsrat und Arbeitsgeber in einer Angelegenheit nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen. Allerdings sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, z.B. wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Recht auf Einsicht zu. Strittig ist ferner oftmals die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Mitarbeiter teilhaben darf. Gestritten wird auch um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat dabei genau zustehen. Das BetrVG ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Im Übrigen ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Beschäftigter sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu zählen eine vernünftige Entlohnung und eine Optimierung der Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Scheitern die Verhandlungen, dann rufen die Gewerkschaften zum Streik auf. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Allerdings kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Dies vor allem dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem derartigen Fall profitieren Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Mitarbeiter des Betriebs.

Bei Problemen im Arbeitsrecht sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die besten Ansprechpartner Rechtsanwälte zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht vertritt beide Seiten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Bad Kreuznach sind einige Anwälte zum Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Bad Kreuznach ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragestellungen grundsätzlicher Natur hat, z.B. bezüglich einer Scheinselbständigkeit oder Mobbing. Der Anwalt aus Bad Kreuznach im Arbeitsrecht kann auch helfen, wenn es Schwierigkeiten mit einer Lohnpfändung gibt, ein Geschäftsführervertrag verfasst werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht aus Bad Kreuznach befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemen, welche sich im Arbeitsrecht ergeben können. Er wird dabei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht. Vor allem wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Um den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht tragen zu dürfen, muss der Anwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. So ist es u.a. nötig, dass er mindestens 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Der Anwalt muss außerdem einen fachspezifischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen, dass er sich fortgebildet hat. Kann der Nachweis der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist somit offensichtlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein großes fachliches Know-how vorzuweisen hat. Vor allem bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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