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Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Michael Geduldig (Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Fachanwaltsbüro in Bad Münstereifel.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bad Münstereifel


Arbeitsrecht Abmahnung erhalten? Was gilt es jetzt zu tun?
30.08.2024
Eine inhaltlich oder formal falsche arbeitsrechtliche Abmahnung sollte man nicht einfach gedankenlos ablegen. Womöglich bereitet der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Auch führen unwidersprochene Abmahnungen zu Nachteilen bei Bewertungen, wie (Zwischen-)Zeugnissen, Beförderungsentscheidungen, Leistungsbeurteilungen oder Prämienentscheidungen. Wird eine falsche oder fehlerhafte Abmahnung ausgesprochen, so gibt es mehrere Handlungsoptionen. Diese reichen vom Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte über eine qualifizierte Gegendarstellung bis hin zur – vorübergehenden – Duldung. Vor allem bei der Formulierung einer Gegendarstellung können Fehler gemacht werden, die später nachwirken.   Welche Reaktion angemessen ist, sollte im Einzelfall ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg: Fristlose Kündigung wegen Belästigung
Das Arbeitsgericht Siegburg entschied unter dem Aktenzeichen 3 Ca 387/24 , dass die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters nach einer sexuellen Belästigung auf einer Betriebsfeier rechtmäßig ist. Fristlose Kündigung nach Belästigung auf Betriebsfeier Der Kläger, der seit einem Jahr als Außendienstmitarbeiter für den beklagten Arbeitgeber tätig war, wurde wegen sexueller Belästigung auf einer Betriebsfeier fristlos gekündigt. Bereits zuvor war er aufgrund von ungebührlichem Verhalten und Alkoholkonsum abgemahnt worden. Während der Feier gab der Kläger einer Kollegin einen Klaps auf den Po, zog sie an sich und hielt sie fest, obwohl sie seine Hand wegstieß und deutlich machte, dass sie dies nicht wollte. Der Kläger versuchte sein Verhalten zu rechtfertigen, indem er sagte, sie solle den ... weiter lesen
Arbeitsrecht Kündigung nach Dienstreise - Mit Spesen ist nicht zu Spaßen
Egal ob Dienstreise, Fortbildung, Seminar oder bei der Privatfahrt unter der 1% Regelung, bei der Abgabe der Spesenrechnung und den vom Arbeitgeber damit zu ersetzenden Kosten ist besondere Sorgfalt gefragt.   Die Not zur Sorgfalt Es ist immer wichtig sich an die genauen Vorgaben der Vereinbarung zur Reise zu halten. Nicht alles was kostet ist zu ersetzen und nicht alles was man unternimmt ist Arbeitszeit. Eine gewissenhafte Prüfung der Belege und ein pflichtbewusstes Verhalten sind unumgänglich.   Wenn nach der Reise der Arbeitsnehmer nicht erfasste Kosten vom Arbeitgeber erstatten lässt oder nicht geleistete Arbeitszeit vergüten lässt, dann kann dies zur fristlosen Kündigung führen. Die Kündigung ist schnell gerechtfertigt, wenn im Verhalten des ... weiter lesen
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