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Aktuelle Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung nicht nur im einzelnen Betrieb
Mainz (jur). Unternehmen können freiwillige Leistungen nicht ohne weiteres auf einzelne Betriebe beschränken. Denn Mitarbeiter an anderen Standorten können gegebenenfalls auf Gleichbehandlung pochen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 9. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil vom 24. August 2012 entschied (Az.: 9 Sa 176/12). Wie der Fall zeigt, können daher Beschäftigte im ganzen Unternehmen vom Verhandlungsgeschick eines einzelnen örtlichen Betriebsrats profitieren. Im entschiedenen Fall geht es um ein Unternehmen aus dem Bereich der Anlagentechnik. Es hat Filialen in K. und E. In E. besteht eine örtliche Betriebsvereinbarung, um die Bereitschaft für den Außendienst zu stärken und zu belohnen. Für Außendienst-Einsätze...weiter lesen
Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht entlarvt „Werkvertrag“ als Arbeitsvertrag
Manche Arbeitgeber schließen mit ihren Mitarbeitern „Werkverträge“ ab, obwohl es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ein solcher Schwindel wurde jetzt durch das Bundesarbeitsgericht „aufgedeckt“.
Arbeitgeber sind einfallsreich, wenn sie ihren Mitarbeitern den sozialen Schutzstatus als Arbeitnehmer vorenthalten wollen und daher mit ihren Verträge abschließen, die sie als „Werkverträge“ bezeichnen. Davor schreckte im vorliegenden Fall sogar eine Landesbehörde nicht zurück. Sie schloss mit einem Mitarbeiter immer wieder kurz befristete „Werkverträge“ ab. Dessen Aufgabe bestand in der EDV-Erfassung von Bodendenkmälern in der EDV. Dabei gab es wie bei einem Arbeitnehmer regelmäßige Arbeitszeiten und er wurde ohne...weiter lesen
Arbeitsrecht
Betriebsrat gründen: Voraussetzungen & Ablauf der Betriebsratsgründung
Bei vielen Arbeitnehmern bestehen falsche Vorstellungen hinsichtlich einer Betriebsratsgründung. Das betrifft vor allem den Irrtum, dass ein Betriebsrat nur in mittleren und großen Betrieben mit vielen Arbeitnehmern gegründet werden kann. Doch bereits in Betrieben mit in der Regel lediglich fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sein müssen , ist die Gründung eines Betriebsrats möglich.
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, insbesondere gegenüber dem Arbeitgeber. Zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen werden dem Betriebsrat vom Gesetz in vielen betrieblichen Fragen unter anderem Informations- und vor allem Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Das kann vor allem...weiter lesen
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