Brunnental 12 , 98554 Benshausen
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Ralph Flöthe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Benshausen.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Die Eskalation im Nahen Osten hat massive Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr. Nach den Angriffen auf und aus dem Iran wurden in Teilen der Golfregion Lufträume gesperrt, Flüge gestrichen und zahlreiche Reisende sitzen fest. Auch viele Arbeitnehmer können daher nicht rechtzeitig aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehren. Doch wie ist die arbeitsrechtliche Lage in solchen Fällen? Grundsatz im Arbeitsrecht Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ein Anspruch auf Lohn besteht grundsätzlich nicht, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub aufgrund eines Krieges im Nahen Osten nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kann und deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringt. Maßgeblich ist § 611a BGB, wonach der...
weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. April 2025 – 10 AZR 80/24 entschieden, dass Kryptowährungen im Arbeitsverhältnis als Sachbezug zulässig sind, sofern die zwingenden Schutzvorschriften des § 107 GewO beachtet werden. Um was ging es in der Entscheidung? Die Klägerin war bei der Beklagten, einem Unternehmen, das sich u.a. mit Kryptowährungen befasst, seit dem 1. Juni 2019, zunächst mit einer monatlichen Bruttovergütung von 960,00 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden und ab dem 1. April 2020 in Vollzeit mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.400,00 Euro beschäftigt. Zusätzlich war jedenfalls bis zum 31. März 2020 arbeitsvertraglich ein Provisionsanspruch auf Basis der monatlichen Geschäftsabschlüsse vereinbart. Die Provision war dabei...
weiter lesen
Eine Schwangerschaft bringt im Berufsleben besondere Schutzvorschriften mit sich. Arbeitnehmerinnen – insbesondere werdende Mütter – genießen umfassenden gesetzlichen Schutz, und auch Arbeitgeber müssen bestimmte Pflichten beachten. Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verständlich und praxisnah zusammengefasst. Ziel ist ein rechtssicherer Überblick für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber. Mitteilungspflicht der Schwangerschaft (§ 15 MuSchG) Nach § 15 Abs. 1 MuSchG „soll“ eine schwangere Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie davon weiß. Diese Formulierung...
weiter lesen